Das ist indirekt ausgeschlossen. Wenn man ein fiktives Partnereinkommen voraussetzen würde, dann muss man den Beamten Gelegenheit gehen, das fehlende Partnereinkommen durch eine Sonderzulage zu beantragen, damit er sie/sie nicht prekär bezahlt wird. Bei der Fortschreibungsprüfung zählen aber nur diejenigen Zulagen, die alle in der jeweiligen Besoldungsgruppe bekommen.
Bei der Entwicklung zukünftiger Besoldungsgesetze kann man evtl. eine Abweichung vom 4K Modell begründen und postulieren, dass der Partner sich selbst versorgt, und mit dieser Begründung die Mindestversorgung quf das Niveau einer 3K Familie abschmelzen lassen.
Mir fällt aber aktuelle keine Begründung ein, die vorm BVerfG Bestand hätte. Ich arbeite aber nicht im Grundsatzrefereat und bin auch kein Jurist.