[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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clarion

Ich glaube ehe, dass der zuständige Referent aus dem hD im MF Hilfe braucht, um die verschiedenen Besolduungsideeen durch zu rechnen. Die primär gesuchte Qualifikation dürften wohl fortgeschrittene Excelkenntnisse sein.

Vielleicht nehme  die Bundesländer die jüngste Rechtsprechung endlich mal ernst und bemühen sich um eine verfassungsgemäße Besoldung. Allein die Nachberechnung für die Widerspruchsführer über die Jahrzehnte mit dem jeweiligen Lebenslauf dürfte ein riesiger Akt der Fleißarbeit werden.

GoodBye

Man scheint wohl das Thema Besoldung aus der Abteilung Haushalt herausgelöst zu haben. Was vielleicht ein positives Signal sein könnte...

lotsch

Zitat von: GoodBye in 31.12.2025 09:29Man scheint wohl das Thema Besoldung aus der Abteilung Haushalt herausgelöst zu haben. Was vielleicht ein positives Signal sein könnte...

Irgendwann kommt es wieder zurück in die Abteilung Haushalt.

GoodBye

Zitat von: lotsch in 31.12.2025 10:38Irgendwann kommt es wieder zurück in die Abteilung Haushalt.

Zur Ablehnung des Entwurfs


Finanzer

Gleich mal was neues im jungen Jahr:
Ich und meine Frau, beide Landesbeamten Hessen. Beide Widerspruch mit Einschreiben mit Rückschein an die Hessische Bezügestelle. Mein Rückschein kam korrekt im alten Jahr zurück, das Schreiben meiner Frau kam im neuen Jahr zurück, mit dem Hinweis, der Empfänger sei verzogen. Beide Briefe waren gleich addressiert und wurden zum gleichen Zeitpunkt bei der Post abgegeben.

Und nu? Widerspruchsfrist ist abgelaufen.

GoodBye

Wenn es den Nachweis gibt, dass an der offiziellen Adresse der Bezügestelle keine Zustellung eines rechtzeitig auf den Postweg gegebenen Schreibens erfolgen konnte, dann würde ich unverzüglich den Widerspruch i.S.e. "Wiedereinsetzung" wiederholen, mit dem Hinweis auf den Sachverhalt. Und hoffen, dass die Bezügestelle sich darauf einlässt.

Der Brief war in der Post. Für VA würde die Zugangsfiktion gelten. Du hast den Nachweis, dass der Brief zur Post gegeben wurde und der Zustellungsversuch offensichtlich misslungen ist, was erstmal m.E. nicht in deiner Sphäre liegt.

Rentenonkel

Wie GoodBye richtig formuliert hat, muss man jetzt unverzüglich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Verbindung mit dem Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 stellen. Dabei muss man Beweise (also Kopien des Einlieferungsbeleges und Kopie des Briefumschlages sowie Kopie des ursprünglichen Antrages) beifügen.

Vermutlich hatte die Dienststelle zwischen den Jahren geschlossen, daher konnte das Einschreiben mit Rückschein nicht zugestellt werden. Das mit Empfänger ist verzogen war bestimmt nur hilfsweise angekreuzt.

Ich hoffe nur, Du hast den ursprünglichen Widerspruch rechtzeitig vorher abgeschickt  ;)

Rheini

Zitat von: Rentenonkel in 06.01.2026 09:56Wie GoodBye richtig formuliert hat, muss man jetzt unverzüglich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Verbindung mit dem Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 stellen. Dabei muss man Beweise (also Kopien des Einlieferungsbeleges und Kopie des Briefumschlages sowie Kopie des ursprünglichen Antrages) beifügen.

Vermutlich hatte die Dienststelle zwischen den Jahren geschlossen, daher konnte das Einschreiben mit Rückschein nicht zugestellt werden. Das mit Empfänger ist verzogen war bestimmt nur hilfsweise angekreuzt.

Ich hoffe nur, Du hast den ursprünglichen Widerspruch rechtzeitig vorher abgeschickt  ;)

Im Zweifel kann man noch prüfen, ob der Dienstleister (Post) Schadensersatzpflichtig sein könnte.

Finanzer

Danke, so werde ich es machen. Widersprüche gingen beide am gleichen Tag raus, deshalb verwundert mich das unterschiedliche Ende...

Nächstes Jahr Fax :-)

Rheini

Zitat von: Finanzer in 06.01.2026 10:21Danke, so werde ich es machen. Widersprüche gingen beide am gleichen Tag raus, deshalb verwundert mich das unterschiedliche Ende...

Nächstes Jahr Fax :-)

Ich schicke diesen Brief immer Ende November/ Anfang Dezember los. Da hat man noch Zeit zu reagieren.

Goldene Vier

In Niedersachsen wird folgendes im Rundblick publiziert, teilweise auch mit interessant für Alle:

F I N A N Z E N
Finanzministerium stellt sich auf baldigen Urteilsspruch zur Beamtenbesoldung ein
   
Sind die Beamtenbezüge immer noch zu niedrig? Für 2025 hat das Finanzministerium ein Modell entwickelt, das im März rückwirkend beschlossen werden soll. Viele Probleme bleiben.

Schlimmstenfalls, so hat es der Beamtenbund vor Monaten mal ausgerechnet, könnte eine Milliardenlast auf den niedersächsischen Landesetat zukommen. Seit 2005 haben jährlich zigtausende Landesbeamte Widerspruch gegen ihren Besoldungsbescheid eingelegt ‑ und parallel liegen mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Nun scheint ein Urteil zu Niedersachsen bald zu kommen. Dieses betrifft die vergangenen 20 Jahre, in denen sich Beamte als zu schlecht bezahlt empfunden und geklagt hatten. Falls das Land eine jährliche Summe von bis zu 750 Millionen Euro für die Nachzahlung aufbringen müsste, wäre der Landesetat erheblich belastet ‑ zumal dies für mehrere der betreffenden Jahre gelten könnte.
Im Haushaltsausschuss haben dazu jetzt Experten des Finanzministeriums Stellung genommen.

Der Referatsleiter für öffentliches Dienstrecht, Dirk Blissenbach, rechnet mit einem Karlsruher Richterspruch zu Niedersachsen ,,noch in diesem Jahr". Im Oktober hatte das Bundesverfassungsgericht zunächst zur Besoldung im Land Berlin geurteilt. Nun stehe eine Entscheidung zu Sachsen stehe bevor. Die Richter würden ,die Fälle nach und nach abarbeiten".

Auf die Frage von Ulf Thiele (CDU) und René Kopka (SPD), wie hoch wohl die Risikovorsorge ausfallen müsse, musste Blissenbach passen: Dies hänge dann sehr genau von den Kriterien der Richter ab. In Niedersachsen habe man für die Zeit seit 2023 den ,Familienergänzungszuschlag" eingeführt, der gerade das Einkommen von niedrigbesoldeten Beamten in Familien mit Kindern aufbessern soll. Die Frage sei, wie Karlsruhe diesen Schritt gewichten werde. Die Berechnungen für ein ,,Reparaturgesetz", das möglicherweise von den Richtern verlangte Nachzahlungen für Beamte in den Jahren 2005 bis 2022 vorsieht, würden viel Zeit benötigen. Das Gericht habe den Verantwortlichen im Land Berlin dafür anderthalb Jahre Zeit gegeben - und so viel Zeit brauche man vermutlich auch.

Laut Blissenbach sind die Planungen für mögliche Nachzahlungspflichten komplex, da man auch die Tariflohnentwicklung und andere Sonderfaktoren berücksichtigen müsse. Das gelte umso mehr, als die Karlsruher Richter mit dem Urteil zur Berliner Besoldung die Maßstäbe für die ,,amtsangemessene Alimentation" neu formuliert hatten. Bisher war die Verfassungsmäßigkeit gesichert, wenn der Abstand der niedrigen Besoldung zum Grundsicherungsniveau mindestens 15 Prozent betrug. Nun gilt der neue Maßstab, wonach die Mindestbesoldung einen Wert von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens nicht unterschreiten darf. Das heißt: Für jedes Jahr muss das allgemeine Durchschnittseinkommen der Erwerbsbevölkerung berechnet werden ‑ und dieses wird dann mit dem Einkommen der niedrigen Beamtenstufen verglichen. Was das Jahr 2025 angeht, hat das niedersächsische Finanzministerium dafür einen eigenen Modus entwickelt, den Besoldungsreferent Matthias Glindmeyer im Ausschuss erläuterte. Man geht von einer vierköpfigen Beamtenfamilie aus, in der auch der Ehepartner des Beamten Einnahmen aus einem Minijob hat. Der Gesamtfaktor für das Familieneinkommen beträgt dann 2,3. Der Beamte soll davon 1,0 zugerechnet bekommen, der Ehepartner 0,5 und die Kinder 0,5 und 0,3. Da das Bundesverfassungsgericht festgelegt habe, den Ländern einen weiten Ermessensspielraum für die Beamtenbesoldung einzuräumen, rechnet das Finanzministerium mit der Akzeptanz dieses Modus durch die Richter.

Für 2025 schlägt die Landesregierung daher vor, den Beamten rückwirkend Sonderzahlungen zu überweisen ‑ 800 Euro für jeden Beamten der Stufen A5 bis A8, 500 Euro für alle, die darüber liegen. Die Anwärter sollen 250 Euro erhalten. Voraussichtlich im März soll der Landtag diese Sonderzahlung beschließen, erst danach kann sie dann ausgezahlt werden. Der Beamtenbund hatte protestiert, weil bei dieser Planung die Pensionäre nicht in den Genuss der Zahlung kommen sollen. (kw)

ExponentialFud

Niedersachsen spinnt.
A5 mit Zuschlägen V2K: Aktuell 3232 EUR; nach neuem BVerfg-Beschluss ~4947 EUR; Defizit 1715 EUR. Die Minijob-Grenze 2025 waren 556 EUR. Akzeptiert man den Trick, bleibt ein Defizit von 1159 EUR. Die Sonderzahlung von 800 EUR jährlich reicht nicht mal, wenn man sie monatlich zahlen würde.

Verwaltungsgedöns

500 Euro pro Monat oder pro Jahr? Brutto oder Netto? Die meinen sicher pro Jahr, oder?

picotto


Keating

Das sind 41€ monatlich für das Jahr 2025 mehr? Wäre es nicht nur logisch, dass direkt ein Gesetzesentwurf besprochen würde, der die Besoldung für alle um den Betrag erhöhen würde?