[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Verwaltungsgedöns

Zitat von: HootyMcOwlface in Gestern um 08:30Mag sein, dass ich falsch liege aber wird das nicht implizit dadurch realisiert, dass für den Partner eh schon nur 0,5 MÄE für die Mindestbesoldung eingerechnet werden?

Klingt eigentlich logisch. Wenn der Partner für sich selbst sorgen muss, warum wird er dann mit 0,5 eingerechnet?


Rainer Hohn

Zitat von: HootyMcOwlface in Gestern um 08:30Mag sein, dass ich falsch liege aber wird das nicht implizit dadurch realisiert, dass für den Partner eh schon nur 0,5 MÄE für die Mindestbesoldung eingerechnet werden?

Ich denke wenn da noch zusätzlich etwas angerechnet wird würde das BVerfG die Hürden für die Begründung sehr hoch ansetzen und die Dienstherren werden solange aufrecht darunter herlaufen bis die durch weiteren Beschlüssen zu Ziegelmauern werden. Ein erster Zeigel ist schon gelegt, wenn das Ganze nicht Antragsabhängig sein darf.

Nein, die Faktoren für das MÄE für im Haushalt lebende Partner und Kinder berücksichtigen die Einspar- und Synergieeffekte eines Mehrpersonenhaushaltes. Das hat nichts mit dem Partnereinkommen zu tun.