[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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NordWest

Zitat von: AltStrG in 24.02.2026 13:01https://www.morgenpost.de/berlin/article411296161/nachzahlungen-fuer-beamte-droht-berlin-neues-fiasko-evers-spricht-ueber-folgen.html

Wenn Ihr Paywall-Artikel verlinkt, wäre es wirklich hilfreich, die wichtigsten Informationen zusammenzufassen, sonst hat kaum jemand etwas davon.

In diesem Fall zB:
- für 40.000 Berliner Landesbeamte und 2008 bis 2020 plant Evers 500 Mio Euro Nachzahlungen ein
- das Reperaturgesetz bis März 27 wird wohl erstmal nur eine Standardlösung, die im Anschluss weiter verfeinert werden soll, um den Einzelfällen gerecht zu werden
- neue Klagen schon jetzt befürchtet

AltStrG

Zitat von: NordWest in 24.02.2026 15:41Wenn Ihr Paywall-Artikel verlinkt, wäre es wirklich hilfreich, die wichtigsten Informationen zusammenzufassen, sonst hat kaum jemand etwas davon.

In diesem Fall zB:
- für 40.000 Berliner Landesbeamte und 2008 bis 2020 plant Evers 500 Mio Euro Nachzahlungen ein
- das Reperaturgesetz bis März 27 wird wohl erstmal nur eine Standardlösung, die im Anschluss weiter verfeinert werden soll, um den Einzelfällen gerecht zu werden
- neue Klagen schon jetzt befürchtet


Die 500 Millionen sind on-top zu den bisherigen Rückstellungen.

HansGeorg

Ich habe eine Frage an die Experten. Das BVerfG hat das Land SH gebeten eine Stellungnahme zum Verfahren ",
Az.: 2 BvL 4/21 (Besoldung und Versorgung; Sonderzahlung 2007)" abzugeben. Der Ausschuss verzichtet auf eine Stellungnahme. Was bedeutet dies für das Verfahren, kann man daran erkennen in welchem Stadium dies ist? Zuletzt hieß es ja eigentlich das Urteil stehe kurz bevor.

RichterBW84

Stellungnahmen werden im Zusammenhang mit der Zustellung der Verfassungsbeschwerde an die Verfahrensbeteiligten eingeholt. Typischerweise bedeutet die Zustellung nicht automatisch, dass der VB stattgegeben wird, gleichwohl wird nicht zugestellt, wenn an der Sache nichts dran ist. In der Praxis wird in nächster Zeit das abschließende Votum durch das Berichterstatterdezernat erarbeitet, das dann in die Senatsberatung geht. Auf dieser Grundlage wird der Beschluss beraten. Ich glaube nicht, dass mündlich verhandelt wird. Nach der Beratung wird der Entscheidungsentwurf erarbeitet und dann im Senat abgestimmt. Mit einer Entscheidung würde ich noch in diesem Jahr rechnen.

Zerot


Rallyementation

Nun ja, HansGeorg hat nach den BvL-Verfahren gefragt, und das heißt nicht Beschwerde von Laien(-Richtern), sondern Konkrete Normenkontrolle.

Von daher BvL und BvR durcheinanderzuwerfen und noch ein Glaubenssatz hinzufügen, achja

RichterBW84

#8796
Okay, ich korrigiere: Stellungnahmen werden im Zusammenhang mit der Zustellung der Richtervorlage an die Verfahrensbeteiligten eingeholt.

Im Übrigen wäre es hilfreich, wenn Diskussionen hier durch Argumente und nicht durch Seitenbemerkungen vorangebracht würden. Der Unterschied zwischen BvR und BvL ist mir durchaus bekannt. Da sämtliche Beiträge hier im Forum auf freiwilliger Basis erfolgen, sollte ein Mindestmaß an kollegialem Umgang selbstverständlich sein – insbesondere dann, wenn sich jemand schlicht einmal verschreibt. Und eine persönliche Einschätzung zum voraussichtlichen Verfahrensende wird einem ja auch noch gestattet sein. Oder nicht?

Der hier wiederholt wahrnehmbare passiv-aggressive Unterton trägt jedenfalls kaum zu einer sachlichen Diskussion bei. Und macht im Übrigen auch nicht wirklich Lust, sich zu engagieren. Warum also immer gleich so patzig?

Zerot

Zitat von: RichterBW94 in 25.02.2026 18:32Okay, ich korrigiere: Stellungnahmen werden im Zusammenhang mit der Zustellung der Richtervorlage an die Verfahrensbeteiligten eingeholt.

Im Übrigen wäre es hilfreich, wenn Diskussionen hier durch Argumente und nicht durch Seitenbemerkungen vorangebracht würden. Der Unterschied zwischen BvR und BvL ist mir durchaus bekannt. Da sämtliche Beiträge hier im Forum auf freiwilliger Basis erfolgen, sollte ein Mindestmaß an kollegialem Umgang selbstverständlich sein – insbesondere dann, wenn sich jemand schlicht einmal verschreibt. Und eine persönliche Einschätzung zum voraussichtlichen Verfahrensende wird einem ja auch noch gestattet sein. Oder nicht?

Der hier wiederholt wahrnehmbare passiv-aggressive Unterton trägt jedenfalls kaum zu einer sachlichen Diskussion bei. Und macht im Übrigen auch nicht wirklich Lust, sich zu engagieren. Warum also immer gleich so patzig?

kann ich dir vollumfänglich zustimmen. Jedoch muss man beachten bzw. bedenken: "wer könnte an der anderen Leitung sitzen" eventuell der DH :) oder einfach jemand mit zu viel Zeit - egal wer, könnte man versuchen das Forum durch polemische Äußerungen auseinanderzudividieren.

Der Aufruf: jeder der etwas (konstruktives) Beitragen kann - soll dies bitte weiterhin tun - und sich nicht den Mut und Energie von Kommentare nehmen lassen.



MasterNoname89

Offenbar scheint hier doch jedes Bundesland wieder sein eigenes Süppchen zu kochen.

Schleswig-Holstein macht es über eine deutliche Erhöhung der Tabelle und entkoppelt die Besoldung gleich gänzlich von den Tarifbeschäftigten.

Andere Länder, so wie auch im Video die FMin von Thüringen sich dazu äußert, versuchen ein Partnereinkommen mit ins Spiel zu bringen um die Erhöhungen so gering wie möglich auszugestalten. Dies wäre erneut ein schwerwiegender Grund unmittelbar gegen diese Verfahrensweise unmittelbar zu klagen, was jedoch wieder Jahre dauern wird.

Das Urteil ist richtungsweisend für alle Bundesländer. Die sich daraus ergebenden Werte unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern vermutlich marginal. Können sich nicht alle Landesregierungen zusammensetzen und dabei eine tragfähige Besoldungsreform auf die Beine stellen. Ggf. auch unter direkter Beteiligung des Bundesverfassungsgerichts, um für die Zukunft rechtssicher zu sein?

Ich wünsche allen Beamten, dass das jeweilige Bundesland bzw. der Bund das Urteil ernst nimmt und dieses entsprechend verfassungsgemäß umsetzt. 
Wer täglich mit seinen Pflichten konfrontiert wird, sollte zugleich auch seine Rechte kennen ;)

Verwaltungsgedöns

Verstehe ich das richtig? SH hebt die Besoldung um ca 7 Prozent an? Dafür wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht übernommen? Hahahahahaha

Zitat:
"Finanzministerin Schneider betonte, dass die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nicht mehr den Tarifergebnissen folgen, sondern darüber hinausgehen – sowohl in der Höhe als auch zeitlich."

Also statt 4,8 Prozent bis 2027 dann ca 7 Prozent. Das sind dann 2,2 Prozent mehr? Hahahahahahah


Versuch

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 06.03.2026 20:02Verstehe ich das richtig? SH hebt die Besoldung um ca 7 Prozent an? Dafür wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht übernommen? Hahahahahaha

Zitat:
"Finanzministerin Schneider betonte, dass die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen nicht mehr den Tarifergebnissen folgen, sondern darüber hinausgehen – sowohl in der Höhe als auch zeitlich."

Also statt 4,8 Prozent bis 2027 dann ca 7 Prozent. Das sind dann 2,2 Prozent mehr? Hahahahahahah



Reicht natürlich nicht, ist dennoch mehr und auch jetzt gleich alles...ein Anfang vll

Verwaltungsgedöns

Na das sind in Summe 2,2 Prozent mehr. Das war es für SH. Alles super in Zukunft. Tausend Jahre geklagt für 2,2 Prozent. Die verkaufen Scheißen als Bonbon und keiner merkt es. Selbst die Gewerkschaften halten den Mund. Mekrt Es keiner? Die Regierungen halten sich nicht an Urteile. Sie machen was sie wollen aber wir als Schafe blöken nur und laufen brav nach.

Rudolf

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 08.03.2026 19:54Na das sind in Summe 2,2 Prozent mehr. Das war es für SH. Alles super in Zukunft. Tausend Jahre geklagt für 2,2 Prozent. Die verkaufen Scheißen als Bonbon und keiner merkt es. Selbst die Gewerkschaften halten den Mund. Mekrt Es keiner? Die Regierungen halten sich nicht an Urteile. Sie machen was sie wollen aber wir als Schafe blöken nur und laufen brav nach.

Also entweder bin ich gerade verwirrt oder habe etwas komplett falsch verstanden.
TV-L ab 01.04.2026 + 2,8 %
Beamte SH ab 01.01.2026 + 7,3 % (3,2 % + 4 %)

Damit ist die Differenz 4,5 %. Aus meiner Sicht weiterhin nicht ausreichend, aber schon ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.