[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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A8ReichtSchon

Zitat von: A8ReichtSchon in 10.03.2026 15:17Darf ich Fragen was ihr für Erwartungen habt? Glaubt hier irgendeiner, dass die Besoldungsanpassungen so signifikant sein werden? Das wir alle mind. 400€/netto mehr im Monat in der Tasche haben werden? Manchmal habe ich das Gefühl einige erhoffen sich hier +30% in der Grundbesoldung  :o

Die Anpassung in SH ist ein deutliches Signal in die richtige Richtung! Eine spürbare Verbesserung was eine deutliche 4 stellige Nachzahlung für die meisten bedeutet, rückwirkend !

Rheini

Uu welchen Zeitpunkt meinst Du? Erste Erhöhung des DH, nächster BVerfG Beschluß und wieder nur teilweise Umsetzung oder wie meine Lesart des Beschlusses von Sept. 2025 ist?

N8

Zitat von: SonicBoom in 10.03.2026 06:08Ihr wisst schon, dass ihr im "alten" thread seid?
und welches wäre der neue?

SonicBoom

Zitat von: N8 in 10.03.2026 21:48und welches wäre der neue?

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.0.html

Im Bund, aber hier diskutieren auch alle Länderkollegen mit. Ich weiß nicht. irgendwo muss man ja auch mal konsolidieren mit den gesrprächen. Ich glaube das würde früchte tragen und die Kollegen im Bund sind eh so wenige und die Entwicklung im land geht denen voraus, sodass sie von unseren Diskussionen auch profitieren könnten.

Illunis

Zitat von: A8ReichtSchon in 10.03.2026 15:17Darf ich Fragen was ihr für Erwartungen habt? Glaubt hier irgendeiner, dass die Besoldungsanpassungen so signifikant sein werden? Das wir alle mind. 500€/netto mehr im Monat in der Tasche haben werden? Manchmal habe ich das Gefühl einige erhoffen sich hier +30% in der Grundbesoldung..

Die Anpassung in SH ist ein deutliches Signal in die richtige Richtung! Eine spürbare Verbesserung was eine deutliche 4 stellige Nachzahlung für die meisten bedeutet, rückwirkend !

Ausgehend vom bayerischen 4K A3 (da mMn das Partnereinkommen ohne GG Änderung grundsätzlich verfassungswidrig ist und auch nicht begründet wurde) dem letztes Jahr ~1000€netto/Monat zur Mindestbesoldung gefehlt haben wenn man die Berechnung des BVerfG aus 2BvL 5/18 nimmt, erwarte ich weit mehr als 500 mehr.

Es wird denke ich zu oft vergessen, dass die Urteile bisher vom Minimum sprechen. Sollten wir das irgendwann einmal erreichen können wir ja über angemessen reden :-X

Ich glaube daran, dass weiter alles versucht wird so viel Geld wie möglich zu sparen, was die Entwicklung hier ja auch zeigt. Also wird es ohne neues Urteil nichts geben.

Ich hoffe (noch ein kleiner funken) dass das BVerfG auch die Bayern daran erinnert, dass wir ein Rechtsstaat sein sollten. Im Idealfall bevor nichts mehr davon übrig ist.

AR76

Schleswig-Holstein fängt jetzt ab 2025 an zu erhöhen. Die Jahre davor müssen doch auch noch erhöht werden, zumindest in Berlin. Da ist das doch der falsche Weg? Nachzahlen für die Vergangenheit ja, aber jede Anpassung dort erhöht auch die aktuelle Besoldung? Oder habe ich da einen Denkfehler?

HansGeorg

Zitat von: AR76 in Gestern um 10:09Schleswig-Holstein fängt jetzt ab 2025 an zu erhöhen. Die Jahre davor müssen doch auch noch erhöht werden, zumindest in Berlin. Da ist das doch der falsche Weg? Nachzahlen für die Vergangenheit ja, aber jede Anpassung dort erhöht auch die aktuelle Besoldung? Oder habe ich da einen Denkfehler?
Da hast du völlig recht, deswegen hat SH das ja genau so gemacht. Die vom Land abgegeben Erklärung, dass wegen des am BVerfG anhängigen Verfahren niemand Widerspruch einlegen muss ging bis 2022. Also Können sie in den Jahren 2022 bis 2024 mit der Besoldungstabelle machen was sie wollen, es müssen nur die bedacht werden, welche Widerspruch eingelegt haben oder geklagt haben. Und dies sind sehr sehr wenige gewesen. Somit können Sie im Jahr 2025 theoretisch mit einer fiktiven Tabelle an den Start gegen, solange diese über der alten liegt. Für die Leute welche aber Ihre Rechte gesichert haben, kommen bei einer Klage ganz andere Zahlen ab 2025 bei heraus. Ich habe das mal für mich durchgerechnet (nach den aktuellen Aussagen der FM) und lande Anfang 2025 bereits 500€ über dem was bisher vorgesehen ist.

Verwaltungsgedöns

Wie rechnet man das? Dann wirst du zukünftig weiter widersprechen, oder?

Nordlicht97

Zitat von: HansGeorg in Gestern um 10:19Da hast du völlig recht, deswegen hat SH das ja genau so gemacht. Die vom Land abgegeben Erklärung, dass wegen des am BVerfG anhängigen Verfahren niemand Widerspruch einlegen muss ging bis 2022. Also Können sie in den Jahren 2022 bis 2024 mit der Besoldungstabelle machen was sie wollen, es müssen nur die bedacht werden, welche Widerspruch eingelegt haben oder geklagt haben. Und dies sind sehr sehr wenige gewesen. Somit können Sie im Jahr 2025 theoretisch mit einer fiktiven Tabelle an den Start gegen, solange diese über der alten liegt. Für die Leute welche aber Ihre Rechte gesichert haben, kommen bei einer Klage ganz andere Zahlen ab 2025 bei heraus. Ich habe das mal für mich durchgerechnet (nach den aktuellen Aussagen der FM) und lande Anfang 2025 bereits 500€ über dem was bisher vorgesehen ist.

Du hast vollkommen recht. Ich habe 2022 geklagt (ist derzeit ruhend gestellt bis zum Urteil des BVerfG) und für die Jahre danach Widerspruch eingelegt (bisher noch nicht abschließend beschieden, von 2024 hab ich noch gar nichts gehört. Ist das bei jemandem auch so?).

Wenn das Gericht nun zu der Auffassung kommt, dass die Besoldung 2022 schon zu niedrig war und über dem Stand von heute liegt, ändern sich ja wieder alle Tabellen und die prozentualen Erhöhungen müssten auf die neue Besoldung abgerechnet werden...

Frag mich echt, wie die das machen wollen.

Rheini

Zitat von: Nordlicht97 in Gestern um 12:51Frag mich echt, wie die das machen wollen.

Ich warte ab, wie die das machen. Ich finde das derjenige der es verursacht hat, auch die dankenswerte Aufgabe hat, es gerade zu ziehen.

Dokumentenfahrer


Ozymandias

Einfach mal mit 10.000 Untätigkeitsklagen "drohen" und schauen ob es bei den 6 Monaten bleibt....

SonicBoom

Zitat von: Ozymandias in Gestern um 15:33Einfach mal mit 10.000 Untätigkeitsklagen "drohen" und schauen ob es bei den 6 Monaten bleibt....

Der BBB hat doch so eine seltsame Petition am laufen. Paraphrasiert heißt die "heuli". hat 18.000 Unterschriften. die könnten alle mal vom BBB nen Zettel (Formular) zur Untätigkeitsklage zugeschickt bekommen anstatt Bittsteller mit einer lächerlichen Petition zu sein. einfach brachial eine welle androhen und dann mal schauen. ich weiß nicht. der BBB scheint sich angedient zu haben, aber nicht den beamten. zahnlos und mutlos wie die CDU in BaWü gerade.

HansGeorg

Zitat von: Nordlicht97 in Gestern um 12:51Du hast vollkommen recht. Ich habe 2022 geklagt (ist derzeit ruhend gestellt bis zum Urteil des BVerfG) und für die Jahre danach Widerspruch eingelegt (bisher noch nicht abschließend beschieden, von 2024 hab ich noch gar nichts gehört. Ist das bei jemandem auch so?).

Wenn das Gericht nun zu der Auffassung kommt, dass die Besoldung 2022 schon zu niedrig war und über dem Stand von heute liegt, ändern sich ja wieder alle Tabellen und die prozentualen Erhöhungen müssten auf die neue Besoldung abgerechnet werden...

Frag mich echt, wie die das machen wollen.

Alle die geklagt haben oder einen Widerspruch eingelegt haben (nein ich habe für 2024 auch noch nichts gehört), wird eine Reparatur als einmaliger Ausgleich angeboten. Und wenn Sie dann immer noch Klagen, wird die Summe erhöht, bis alle befriedigt sind und alle unterschrieben haben, dass damit alles für die Vergangenheit erledigt ist und sie die geltende Tabelle als Fakt anerkennen. Wird in der Summe Peanuts für das Land werden.

Keating

Ich hänge in meinem Denken gerade bei den "jährlichen" Erhöhungen der Besoldung im Rahmen der TV-L Verhandlungen.

Wir nehmen mal kurz das Bundesland Mallorca als Beispiel. Mallorca ist Teil dieser Tarifgemeinschaft.

In Mallorca wird die Besoldung für die letzten 4 Jahre rückwirkend geändert, weil die Besoldung nicht den Regeln entsprach. In den letzten 4 Jahren ist die Besoldung im Rahmen der TV-L jeweils (wir nehmen an) am 1.3. um +2% gestiegen.
Diese Änderungen müssen im Besoldungsgesetz verankert sein. Wenn jetzt aber die gesamte Besoldungstabelle umgeschrieben wird, auf welcher Grundlage machen sie das? Mir fehlt gerade das mathematische Gehirn, um mich in diese Vorstellung zu begeben.

Ich hoffe, dass meine Frage überhaupt Sinn ergibt.  :o