Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
62.707 € als Angestellter oder 54.624 € als Beamter A12 Stufe 3
Pseudonym:
--- Zitat von: Spid am 18.08.2020 09:15 ---Naja, die bAV ist ja nun weder eine Besonderheit des öD noch im öD besonders günstig oder besonders abgabenmindernd ausgestaltet. Die Beamtenpension schon eher, aber derlei läßt sich privatrechtlich vereinbaren.
--- End quote ---
Was ich - in meinem tatsächlich eher begrenzten Einblick durch Freunde in die pW - sehe, ist verglichen mit der ZV Bund/VKA/V eher weniger attraktiv. TV-L mit der VBL ist wieder eine andere Geschichte.
Aber schlecht ist die Leistung m.M.n keinesfalls. Bei langjähig Versicherten kommt eine erhebliche Summe zusammen.
Spid:
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist wenig überraschend auch die bAV der AN des Bundes. Selbst eine Reihe von Zuwendungsempfängern bietet über die VBLU eine vollständig AG-finanzierte bAV mit höherem Beitrag und Ertrag an.
DiVO:
--- Zitat von: A oder B am 17.08.2020 13:49 ---
--- Zitat von: DiVO am 14.08.2020 07:10 ---Unabhängig von den Zahlen solltest du dir überlegen, ob du die Unflexibilität, die das Berufsbeamtentum mit sich bringt, haben möchtest oder nicht. Möchtest du den Rest deines Lebens Beamter bleiben und damit klare Gehaltsgrenzen haben oder doch nochmal in die freie Wirtschaft wechseln?
Was bedeutet KDO?
--- End quote ---
Tja, ist die Verbeamtung an sich ein Plus- oder ein Minuspunkt - das ist ja generell mal so die Frage.
Die meisten verbinden es ja mit einer finanziellen Besserstellung, insbesondere im Alter und eben der Sicherheit.
Aber wenn beides nicht gegeben ist, dann fragt man sich, wozu verbeamten lassen.
KDO ist die Kirchliche Dienst Ordnung - ja, ich weiß, der Betrag ist hier eigentlich falsch.
--- End quote ---
Dann mal bitte bei dem Dienstgeber erkundigen, ob ein tatsächliches Beamtenverhältnis nach staatlichem Recht dir angeboten wird oder ein rein kirchliches und wie hier die Pension/Rente tatsächlich gestaltet ist. Einige Landeskirchen ernennen Kirchenbeamte, die keinen Pensionsanspruch erwerben. Für diese Kirchenbeamten wird dann weiterhin in die gesetzliche Rente eingezahlt (AN-Anteil wird durch den AG übernommen, wodurch sich das Bruttoentgelt erhöht und dadurch i.d.R. auch das zu versteuernde Einkommen) und gleichzeitig ein höherer Betrag in die Zusatzversorgungskasse eingezahlt, um später eine Rente zu ermöglichen, die ca. der Höhe einer gleichwertigen Beamtenpension entspricht.
Vorteil bei Kirchenbeamten ist, dass diese z.T. höhere Beihilfesätze bzw. Subvention zur privaten Krankenversicherung durch den Dienstgeber erhalten, um den Nachteil bei der Rente auszugleichen.
Größter Nachteil eines Kirchenbeamten ist, dass inzwischen in vielen Bundesländern keine gültigen Regelungen mehr existieren, wenn ein Beamter von der Kirche zum Staat wechseln möchte, da hier die Anwartschaften für die Pension nicht übernommen werden, da ja vorher in die gesetzliche Rente + ZVK eingezahlt wurde.
A oder B:
--- Zitat von: DiVO am 19.08.2020 07:50 ---
--- Zitat von: A oder B am 17.08.2020 13:49 ---
--- Zitat von: DiVO am 14.08.2020 07:10 ---Unabhängig von den Zahlen solltest du dir überlegen, ob du die Unflexibilität, die das Berufsbeamtentum mit sich bringt, haben möchtest oder nicht. Möchtest du den Rest deines Lebens Beamter bleiben und damit klare Gehaltsgrenzen haben oder doch nochmal in die freie Wirtschaft wechseln?
Was bedeutet KDO?
--- End quote ---
Tja, ist die Verbeamtung an sich ein Plus- oder ein Minuspunkt - das ist ja generell mal so die Frage.
Die meisten verbinden es ja mit einer finanziellen Besserstellung, insbesondere im Alter und eben der Sicherheit.
Aber wenn beides nicht gegeben ist, dann fragt man sich, wozu verbeamten lassen.
KDO ist die Kirchliche Dienst Ordnung - ja, ich weiß, der Betrag ist hier eigentlich falsch.
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Dann mal bitte bei dem Dienstgeber erkundigen, ob ein tatsächliches Beamtenverhältnis nach staatlichem Recht dir angeboten wird oder ein rein kirchliches und wie hier die Pension/Rente tatsächlich gestaltet ist. Einige Landeskirchen ernennen Kirchenbeamte, die keinen Pensionsanspruch erwerben. Für diese Kirchenbeamten wird dann weiterhin in die gesetzliche Rente eingezahlt (AN-Anteil wird durch den AG übernommen, wodurch sich das Bruttoentgelt erhöht und dadurch i.d.R. auch das zu versteuernde Einkommen) und gleichzeitig ein höherer Betrag in die Zusatzversorgungskasse eingezahlt, um später eine Rente zu ermöglichen, die ca. der Höhe einer gleichwertigen Beamtenpension entspricht.
Vorteil bei Kirchenbeamten ist, dass diese z.T. höhere Beihilfesätze bzw. Subvention zur privaten Krankenversicherung durch den Dienstgeber erhalten, um den Nachteil bei der Rente auszugleichen.
Größter Nachteil eines Kirchenbeamten ist, dass inzwischen in vielen Bundesländern keine gültigen Regelungen mehr existieren, wenn ein Beamter von der Kirche zum Staat wechseln möchte, da hier die Anwartschaften für die Pension nicht übernommen werden, da ja vorher in die gesetzliche Rente + ZVK eingezahlt wurde.
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Also in unserer Landeskirche sind die Beamten schon ganze Beamten und es wird nicht ein solch komisches Konstrukt verwendet.
Der Arbeitgeber zahlt die Zusatzversorgung im Moment komplett selbst, 5,6%. Ergibt eine jährliche Steigerung zwischen 30 und 35 €.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 18.08.2020 17:25 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 18.08.2020 17:17 ---Jipp,
neulich Kündigte bei einem Bekannten der Kollege seinen Job in einem mittelständigen Unternehmen, weil er kein Bock mehr hatte für DR o.ä. (so viele) Formulare ausfüllen zu müssen.
( Dann hätte ich ja auch inner Behörde arbeiten können, so war wohl sein Kommentar.) ???
--- End quote ---
Der wäre überrascht, wo es in (manchen) Behörden doch einen elektronischen Workflow zur Beantragung und Abrechnung von Dienstreisen gibt. Daten übernehmen, neuen Zielort eingeben --> Klick und die Reiseunterlagen trudeln alsbald per email ein, und die Bahnfahrkarten sind in der App ;)
Nun aber genug oftopic von mir...
--- End quote ---
um offtopic weiterzumachen,
die haben da durchaus auch elektronische Workflows und Bahnfahrkarten gibt es bei denen eher in nur in Form einer schwarzen Karte ;D, für die die kein Dienstwagen wollten.
Ne da ging es auch eher darum, das selbst Kleinscheiß wie ein Laptops .... für Projekte etc. mittels Dreifacher Ausfertigung begründet werden mussten.
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