Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Fachwirt gleichzusetzen mit Bachelor? Gehobener Dienst
Spid:
Was Du verkennst, ist der Umstand, daß eine staatliche Vorgabe, dieser oder jener Abschluß sei gleichwertig zu diesem oder jenem anderen, absolut unbeachtlich ist. Interessiert keinen - höchstens die Weiterbildungsanbieter mit ihren Hochglanzprospekten auf Bauernfängertour. Der Markt macht die Preise, nicht der Staat - und hier tritt sogar noch hinzu, daß es weder den Bund noch die Länder interessiert, was irgendein Ressort der Bundesregierung diesbezüglich fabriziert hat. Auch das BAG hat sehr deutlich gesagt, was man mit dem DQR abwischen kann.
Dienstbeflissen:
Es ist eine Empfehlung von sachkundigen Personen und keine staatliche Vorgabe, derer man sich anschließen kann oder eben nicht. Viele AG haben sich dieser Empfehlung bereits angeschlossen und in der Zukunft werde es mehr werden. Hierbei handelt es sich um freie Einzelentscheidungen von Organisation, die in der Verwendung des DQR einen Mehrwert sehen.
Der Bund und die Länder sind was die Laufbahnverordnungen angeht noch anderer Meinung. Hierbei geht es mutmaßlich auch darum eigene Pfründe zu schützen bzw. um Wagenbaumentalität von zweitklassigen Juristen.
Nirgendwo habe ich behautet es handele sich bei dem DQR um eine indoktrionsartige Vorgabe des Staates, die Verbindlich umzusetzen sei. Entsprechend kann man sich damit den Arsch abwischen oder einen Mehrwert daraus ziehen, wie es viele AG ganz offenbar tun. Das gilt aber für viele Dinge.
Spid:
Es handelt sich um keine Empfehlung sachkundiger Personen. Das ist eine aus der Luft gegriffene Behauptung, die das Eigeninteresse der maßgeblich beteiligten Kammern außer Acht läßt, deren Kundigkeit überhöht darstellt und zudem deren Werbeblala nachbrabbelt. Sie ergeht staatlicherseits und ist - wie höchstrichterlich festgestellt - eine willkürliche Zuordnung ohne Wert - und somit auch ohne Mehrwert.
Dienstbeflissen:
--- Zitat von: Spid am 03.08.2020 11:33 ---Es handelt sich um keine Empfehlung sachkundiger Personen. Das ist eine aus der Luft gegriffene Behauptung, die das Eigeninteresse der maßgeblich beteiligten Kammern außer Acht läßt, deren Kundigkeit überhöht darstellt und zudem deren Werbeblala nachbrabbelt. Sie ergeht staatlicherseits und ist - wie höchstrichterlich festgestellt - eine willkürliche Zuordnung ohne Wert - und somit auch ohne Mehrwert.
--- End quote ---
Das ändert nichts daran, dass viele Organisationen den DQR im Rahmen der Festlegung von Einstellungsvoraussetzungen nutzen, und dem Werbeblabla folgen, und darin einen Mehrwert für sich sehen. Die Rechtsprechung des BAG ist dahingehend vollkommen unbeachtlich und enthält keine Vorgabe über den Wert oder Nichtwert des DQR für Unternehmen.
Spid:
Nein, aber über seinen Unwert im Allgemeinen - und das genügt. Zudem sehe ich nicht, daß sich irgendeines der Unternehmen oder einer der AG im öD, die Du als Beispiel anführtest, in irgendeiner Weise verpflichtet hätte, die wertmäßigen Gleichsetzungen des DQR verbindlich bei ihrer Personalauswahl zu berücksichtigen - oder beim Gehalt. Was ich sehe, ist, daß vereinzelt statt "Studium, IHK-Abschluß reicht auch" nun auch mal "Abschluß DQR Stufe x" geschrieben wird - wenn es mal paßt.
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