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Stellenausschreibung Personalrat
Spid:
Nein, damit muß ggfs. der AG fertig werden, wenn ihm das im Einzelfall auf die Füße fällt - bspw. bei befristeten Einstellungen.
WasDennNun:
Und, dieses Problem oder Risiko, welches du schilderst, kompensiert vielfach den Gewinn den man damit hat.
Insbesondere da das Risiko auch eher vernachlässigbar ist.
Spid:
Man kann sich eine unterbliebene PR-Beteiligung immer schönreden - das ändert aber nichts daran, daß es eine ist. Ich halte ja ohnehin nichts von Beteiligungsrechten, wer das allerdings anders sieht... Ich habe auch schon Einstellungen gegen den Willen des BR vorgenommen, im Endeffekt ist die Verweigerung der Zustimmung nichts, was einem entschlossenem Handeln etwas entgegensetzen könnte.
Das Risiko ist bspw. bei einer befristeten Beschäftigung im Falle der unterlassenen PR-Beteiligung, daß der AN unbefristet beschäftigt ist und dies gerichtlich durchsetzen kann. Das halte ich nicht für vernachlässigbar.
jenna11:
--- Zitat von: Spid am 01.08.2020 15:10 ---Nö, ich sehe darin ein Problem, weil ein solches besteht.
--- End quote ---
Hallo Spid, ich möchte da nochmal nachhaken.
Wo genau siehst Du bei einer solchen Vorlage das Problem.
Der PR war ja bei den Vorstellungsgesprächen durch einen Vertreter anwesend.
Wenn der nun überzeugt ist und seinem Gremium klar vermittelt Person 1 war die Beste und Person 2 knapp dahinter.
Und er dann dem Gremium vorschlägt sollte Person 1 absagen können wir Person 2 nehmen.
Wo ist da der Fehler im Zusammenhang zum LPVG?
Spid:
Was irgendein PR-Dödel tut, ist dahingehend unbeachtlich. Die Dienststelle beantragt die Zustimmung zu einer konkreten Maßnahme, ansonsten ist die Beteiligung nicht erfolgt. Ein Ranking ist keine konkrete Maßnahme.
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