Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neue EGO ab 1.1.2021
Spid:
Der Anspruch entsteht unmittelbar, eine Umsetzungsfrist ist tariflich nicht vereinbart. Entstehende Ansprüche können unmittelbar gerichtlich durchgesetzt werden.
Du hast sehr präzise Angaben zu Deiner Eingruppierung gemacht, aus denen sich die von mir geäußerte Entgeltgruppenrange (mindestens E10) zweifelsfrei ergibt - was ja auch nur sehr ungenau ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: Ron90 am 04.08.2020 19:19 --- Allerdings fühle ich mich schon seit Jahren rein vom Geld her ausgenutzt. [...] Hintenrum sollen wir aber dann doch immer irgendwie ran und das Zeugs fixen. Mein frustrationsgrad ist mittlerweile schon ziemlich hoch und wenn da nun wieder nichts automatisch dabei rumkommt, werde ich echt mal den Klageweg versuchen.
--- End quote ---
Ich verstehe dich nicht:
Wenn du nicht zum Cheffe gehst und sagst:
Gib mir mehr Geld oder ich bin weg, dann lässt du dich ausnutzen.
Dazu bedarf es keinen Klageweg, sondern nur Eier in der Hose, wissen darüber was tariflich geht und den Willen zur Not den AG zu wechseln.
Wer sich verarschen lässt, der darf sich nicht wundern, wenn der AG dies aus Kostenerwägungen auch macht.
1.) Der AG kann dir jetzt schon locker Tätigkeiten einer höheren EG zuweisen, so dass du in einer höheren EG kommst. Du musst es halt nur eindringlich verlangen ud nicht "illegal" höherwertige Dinge machen, die dir nicht übertragen wurden.
2.) Der AG kann dir Zulagen geben, so dass du mehr Geld bekommst, dass ist nicht schwer, er muss halt nur den Druck verspüren, dass es für ihn billiger ist, dir das zu zahlen, als ohne dich aus zu kommen.
3.) Es kann allerdings auch sein, dass du tatsächlich nicht mehr Geld wert bist und der AG dich durchschleift und du zufrieden mit deiner Situation sein könntest, weil du gutes Geld für angenehme Arbeit erhälst und dich nciht dem Wettbewerb um bessere Stellen (in der pW) zu bemühen, dann ist halt nur ein Perspektivwechsel deinerseits notwendig.
4.) Du kannst jetzt schon darauf drängen, dass der AG seinen Arsch bewegt und sich darüber eine Rechtsmeinung bildet wie deine Eingruppierung bei unveränderte Tätigkeiten ab 1.1.2021 aussieht. parallel kannst du dir natürlich eine eigene Rechtsmeinung bilden und dem AG am 1.1. oder vorher mitteilen welche Entgelt du erwartest.
5.) Natürlich solltest du am 31.1. eine Klage beim Gericht einreichst, wegen fehlender Zahlungen, sollte der AG eine andere Rechtsmeinung haben als du.
Für die Eingruppierung E11 ab 2021 (sofern du jetzt EG9aFg 2 bist) muss du ja "nur"
zu einem Drittel durch besondere Leistungen erfüllt sein:
Nr. 1 Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.
Oder nach Haufe: "erfordern eine deutlich wahrnehmbare erhöhte Qualität der Arbeit, die erhöhtes Wissen und Können oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation verlangt."
Sonst guckste hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Ron90:
@Spid
Dank Dir nochmal für die Info.
@WasDennNun
Alles richtig was Du sagst und habe ich eigentlich alles ohne Erfolg durch. Ich versuche es Dir nochmal etwas zu verdeutlichen was da bei uns abgeht …
Mein Abteilungsleiter ist der Meinung, dass niemand ohne Studium höherwertige Tätigkeiten übernehmen darf. Der Abteilungsleiter der Personalstelle hat auch noch das endgültige sagen. Er hat mir bei meiner letzten Ablehnung auf Höhergruppierung ganz klar ins Gesicht gesagt; „Jeder ist ersetzbar! Wenn sie unglücklich sind, dann wäre mir eh lieber, dass sie gehen!“ Er hat da schon viele gute Leute weggemobbt, eben genau wegen dieser Höhergruppierungsdiskussion. Ihm ist das wirklich völlig schnurz. Ich hatte eigentlich auf persönlicher und technischer Ebene nie ein Problem mit ihm, aber er mag schon mal meinen Abteilungsleiter nicht und überhaupt alles was mit diesem komischen Computer zu tun hat.
Ich möchte aber nicht kündigen, da wie schon oben erwähnt derzeit noch die Vorteile überwiegen, die ich dort habe wie 5 Min. zur Arbeit, nette Kollegen, Gleitzeit, Einzelzimmer, usw. Die Rahmenbedingungen sind für mich auf mehreren Ebenen wirklich O.K.
Insgesamt sind das natürlich auch Lernprozesse. Es wird einem Versprochen … mach mal … wir wollen nur sehen ob Du das auch kannst. Dann schaue ich nochmal wg. einer Höhergruppierung. Ich setzte alles fristgerecht und ohne Fehler um und dann kommen tausend Ausreden warum das nicht geht. Genauer gesagt wird auf mehren Eben gelogen, dass sich die Balken biegen. Wenn ich denen sage … tariflich ist das aber so und so, dann wird behauptet, dass ich keine Ahnung habe. Genauso wie gestern wieder als ich mal vorgefühlt habe was die da 2021 vor haben … das geht schon wieder in eine ganz ungute Richtung, dass alles angezweifelt wird was hier im Thread bisher geschrieben wurde.
Mittlerweile mache ich aber keine Sonderaufgaben mehr. Genauer gesagt macht aktuell keiner mehr was und das zieht sich durch bis in die übergeordneten Behörden. Die Hütte hat auch schon vor Corona gebrannt, aber jetzt ist´s schon ziemlich heftig und dies eben nicht nur bei uns im Haus. Früher habe ich gesagt: „Vorsicht! Ihr fahrt hier gegen die Wand! Versucht das doch mal so und so!“ Heute schaue ich zu wie alles gegen die Wand fährt und brennt. Allerdings ist das für mich aber auch nicht so leicht ist, da ich ja eigentlich gerne helfen würde und mir das ja auch Spaß macht komplexere Probleme zu lösen. Ein klassisches Dilemma eben!
Das Dokument 2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf kenne ich in einer älteren Version. Ich habe das schon mal bei uns in der Personalabteilung vorgelegt, aber da wurde nur gesagt: „Das ist TVöD. Das gilt nicht für uns und aus!“ Jetzt ist´s natürlich schon etwas anders …
Ich muss schon gestehen, ich tue mich manchmal etwas schwer mit diesen ganzen abstrakten Begriffen und das dürft ihr Profis mir echt nicht übelnehmen. Ich bin EDVler da sollte alles eigentlich eindeutig sein! Allein schon die Tatsache mit der entsprechenden Tätigkeit und dem Merksatz 9 auf Seite 13: „Das Vorhandensein einer bestimmten Ausbildung führt bei Vorliegen einer geringer wertigen Tätigkeit nicht zu einer höheren Eingruppierung!“
Nehmen wir mal folgenden, extremen Sachverhalt an: Ein Studierter oder Sonstiger macht Tätigkeiten die im Beispielkatalog unten mit EG7 bewertet sind. Wo wird der eingruppiert? In E10 weil er hier grundeingruppiert wird? Oder ist er dann eben in EG7 trotz Studium, da ja der Merksatz besagt, dass die Ausbildung einer geringer wertigen Tätigkeit nicht zu einer höheren Eingruppierung führt? Oder ganz anders … darf man ihm dann eigentlich so eine Aufgabe gar nicht geben bzw. sollte man eigentlich jmd. anders einstellen?
Wir hatten vor kurzem so einen Fall, den ich einfach nicht verstanden habe … ein Typ kam frisch vom Uni-Informatik-Studium und hatte wirklich 0,0 Plan von irgendwas. Seine Aufgabe war ausschließlich ein paar Daten zu erfassen und bisschen Support für Handys zu leisten. Damit war er aber schon total überfordert. Er war in E10 eingruppiert und bei einer Gelegenheit habe ich mal so nebenbei in Personalabteilung gefragt wie es das gibt. Als Antwort kam nur: „Ach das musst Du schon verstehen, dass der etwas höher einsteigt!“ Ich hab´s im Vergleich zu mir bis heute nicht verstanden und werde das auch nie ... ;)
Pseudonym:
Wenn Du nicht kündigen willst, was ja verständlich ist: zurücklehnen, 01.01.21 abwarten und sehen, was dann passiert.
Die Rechtsmittel wurden Dir genannt und wenn Du sie nicht ausschöpfen willst, ist das doch in Ordnung. Dein Gehalt bestimmt dann offensichtlich der Chef und du dann den Stundenlohn. Üblicher ÖD-Standard eben.
Organisator:
--- Zitat von: Ron90 am 05.08.2020 16:54 ---Nehmen wir mal folgenden, extremen Sachverhalt an: Ein Studierter oder Sonstiger macht Tätigkeiten die im Beispielkatalog unten mit EG7 bewertet sind. Wo wird der eingruppiert?
--- End quote ---
Der Merksatz ist zutreffend. Der Tarifbeschäftigte ist anhand der übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wenn die Tätigkeiten E 7 wert sind, ist er (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) auch so eingruppiert.
Der promivierte Pförtner würde demnach auch nur das Pförtner-Entgelt bekommen. Ist insoweit auch folgerichtig, oder sollte z.B. der Bote nur mehr Geld bekommen, weil er nebenbei seinen Master gemacht hat?
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