Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neue EGO ab 1.1.2021
WasDennNun:
Für EG11 Fg 1 reicht ein Drittel auch
Ron90:
Ach - danke - jetzt habe ich das endlich mit dem Drittel in EG11 Fg1 verstanden …
Bei der Weisung bezieht es sich auf die zu weisende Person. Das klingt zwar etwas fies, aber rein theoretisch könnten sich also z.B. drei E10 einen „teilen“ um in die E11 zu kommen.
Bei den besonderen Fachkenntnissen und der besonderen praktischen Erfahrung bezieht es sich auf meinen Zeitanteil in meiner Stellenbeschreibung.
Richtig?
Bastel:
--- Zitat von: Ron90 am 07.08.2020 09:37 ---
Bei der Weisung bezieht es sich auf die zu weisende Person. Das klingt zwar etwas fies, aber rein theoretisch könnten sich also z.B. drei E10 einen „teilen“ um in die E11 zu kommen.
--- End quote ---
Bei dem drittel geht es nicht um die Zeit des Mitarbeiters sondern um deine Arbeitszeit.
Ron90:
Sorry, aber dann macht für mich das oben geschriebene keinen Sinn. Ich verbringe doch nicht ein Drittel meiner Zeit mit Weisungen. Bei der Weisung sehe ich sehe das eher als Auslagerung meiner Zeit.
WasDennNun:
--- Zitat von: Ron90 am 07.08.2020 10:30 ---Sorry, aber dann macht für mich das oben geschriebene keinen Sinn. Ich verbringe doch nicht ein Drittel meiner Zeit mit Weisungen. Bei der Weisung sehe ich sehe das eher als Auslagerung meiner Zeit.
--- End quote ---
Du hast Arbeitsvorgänge, innerhalb dieser Arbeitsvorgänge kannst du Weisungen erteilen, diese Arbeitsvorgänge veranschlagen 33% deiner Zeit.
Eine Weisung erteilen ist kein eigenständiger Arbeitsvorgang.
Das ist wie wenn ich eine Email schreibe, der Vorgang ist kein eigenständiger Arbeitsvorgang, sondern Teil eines Arbeitsvorganges.
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