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Eingruppierung Stelle
Spid:
Es ist ja nicht relevant, ob sich etwas bewährt (hat). Wenn überhaupt Abnahmen stattfinden (und man nicht einfach verstreichen läßt), dann sind das regelmäßig Laien. Es besteht ja auch kein Grund jemanden mit höherer Fachkunde einzusetzen, da es bei der Abnahme nur auf solche Mängel ankommt, die auch der Laie erkennen müßte.
dw131:
--- Zitat von: Spid am 06.08.2020 12:07 ---Es ist ja nicht relevant, ob sich etwas bewährt (hat). Wenn überhaupt Abnahmen stattfinden (und man nicht einfach verstreichen läßt), dann sind das regelmäßig Laien. Es besteht ja auch kein Grund jemanden mit höherer Fachkunde einzusetzen, da es bei der Abnahme nur auf solche Mängel ankommt, die auch der Laie erkennen müßte.
--- End quote ---
Da ich auch ein sehr technisch versierter Mensch bin und ich aus den Fehlern der Baumaßnahmen der letzten Jahre gelernt habe und mir Wissen angeeignet habe, was man tun kann und was nicht um ein Bauwerk zu erhalten, welches dann auch 80 bis 100 Jahre halten soll, wird bei der Prüfung der LV's durch mich schon ein gewisser Anspruch gestellt. Auch in der Bauphase sollte man auf gewisse Dinge achten, die meist von Ing. Büros ignoriert werden, z.B. Zwickelverdichtung bei PP Rohren, Fehler hier machen sich meist erst nach Gewährleistungsabnahme bemerkbar. Das zumindest sollte doch zumindest als Fachkunde berücksichtigt werden können? Nur wie soll man das formulieren als AV?
Spid:
Selbst wenn man dies so sähe und einen entsprechenden AV ausbrächte, wären das dann E8 oder E9a Technikertätigkeiten.
dw131:
Grundsätzlich ist der TVÖD demnach, was ich so gelesen habe, nicht zur Belohnung von Leistungserbringern ausgelegt. Es ist ja egal ob ich im Jahr 2 Baustellen betreue oder 20, ob die Summe nun 10 T€ Wertumfang haben oder 10 Mio. Ob ich nun 2 Fachanwendungen administriere oder 200 ist auch egal. Ob ich eine Programmiersprache beherrsche oder 10 ist auch irrelevant. Auch wenn ich eigentlich 2 grundverschiedene Stellen abdecke zählt das nichts. Dann wundert es mich nicht wenn einige Kollegen resignierten und pünktlich zum Dienstschluss des Handy ausmachen.
Somit wundere ich mich nicht mehr über solche Meldungen: https://www.golem.de/news/it-in-behoerden-modernisierung-unerwuenscht-2008-148846.html
Auch das es einen Fachkräftemangel gibt wundert mich nicht.
Welche AV's wären denn Bespielhaft für ähnliche Tätigkeiten im Bereich Bau und EDV, welche eine EG 10/11 rechtfertigen würden?
Gibt es dazu eine Art Katalog?
Spid:
Es gibt keine Tätigkeitskataloge (außer im Bereich der landesbezirklichen Tarifverträge zu körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten) im TVÖD, da er abstrakte unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen, zur Eingruppierung verwendet. Eine Tätigkeit mit einem ingenieursmäßigen Zuschnitt wäre bspw. eine Tätigkeit der begehrten Wertigkeit.
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