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WasDennNun:
Je nach Ausgestaltung der Aufgaben ist bei der EDV auch die E11-E12 drin.

Kaiser80:

--- Zitat von: dw131 am 05.08.2020 14:03 --- Die Aussage von Spid (7-9a) hat mich jetzt leicht demotiviert überhaupt das Thema anzusprechen.

--- End quote ---

äh, du hast aber auch Satz 1+2 seines Kommentares gelesen?

dw131:

--- Zitat von: WasDennNun am 05.08.2020 14:07 ---Je nach Ausgestaltung der Aufgaben ist bei der EDV auch die E11-E12 drin.

--- End quote ---

=praktisch wenn ich solche Arbeitsvorgänge reinbekommen würde?

Planung und Konzeption, insbesondere
- Aktualisierung und Fortschreibung des IT-Konzepts und der
Digitalisierungsstrategie der Verwaltung
- Planung und Überwachung der IT-Projekte und des Budgets
- Einbindung bei verwaltungsweiten Projekten (Prozessoptimierungen,
Verwaltungsmodernisierung etc.)

dw131:

--- Zitat von: Kaiser80 am 05.08.2020 14:21 ---
--- Zitat von: dw131 am 05.08.2020 14:03 --- Die Aussage von Spid (7-9a) hat mich jetzt leicht demotiviert überhaupt das Thema anzusprechen.

--- End quote ---

äh, du hast aber auch Satz 1+2 seines Kommentares gelesen?

--- End quote ---

natürlich, aber leider muss ich mich hier erstmal einlesen. Gefunden habe ich z.B. das hier:

http://www.bkpv.de/ver/pdf/gb2017/schnitzenbaumer_koebler_hofmann.pdf

Spid:
Aus den 50% EDV sind zunächst einmal mindestens 4 AV (jeweils einschließlich Zusammenhangtätigkeiten) zu bilden:

1) Fachanwendungen
2) Datenbankoberflächen
3) SQL
4) EDV-Querschnittsaufgaben

Zu 1): Die Betreuung der Fachanwendungen bedarf - da nicht mit Einschränkungen versehen - wohl unzweifelhaft Fachkenntnisse, die in der Breite über jene der E6 hinausgehen, man ist ohne Anleitung tätig und besitzt auch ein Maß an Gestaltungsspielraum über Standardfälle hinaus. Da eine Steigerung zwar in der Breite, nicht jedoch in Tiefe erkennbar ist, bleibt es bei E9a.
Zu 2): Frontendgestaltung, sehe keinen Unterschied zu 1)
Zu 3): extrem offen beschrieben, könnte alles mögliche sein, von E6 bis E11
Zu 4): Support, wird nicht E9a hinausgehen

Da dies alles zusammen lediglich 50% ausmacht, kann sich im entsprechenden Abschnitt nicht mehr als E9a ergeben.

Bei den anderen 50% liegen keine Bautechnikeraufgaben vor, sondern Bauverwaltungsaufgaben. Sie werden verbreitet zwar auch gerne Bautechnikern aufgegeben, erfüllen aber nicht die vom BAG aufgerufenen Anforderungen an den technischen Charakter einer Tätigkeit. Auch hier sind mehrere Arbeitsvorgänge zu bilden. Einige haben sL, einige nicht. gvFk werden wohl erforderlich sein, breitere und tiefere Fk sehe ich nicht. Ergibt hier eine Range von E6-E9a.

In keinem der beiden Abschnitte der EGO kann im Anforderungsvergleich mindestens 50% AV >E9a vorkommen. Insgesamt kann sich in keinem der Abschnitte mehr als E9a ergeben. Und auch bei einem Entgeltgruppenvergleich, bei denen die Wertigkeiten aufgerechnet werden, bis sich 50% ergeben, kann nicht mehr als E9a herauskommen.

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