Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089542 times)

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10350 am: 14.02.2024 16:10 »
Einigung, es bleibt vmtl doch bei den 1.450 Mio. und die Seite Bundeshaushalt ist schlicht veraltet.

In Ds. 20/8663 vom 26.01.2024 findet sich folgender Passus:

"60 02 46171 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 +1.450"

Bei der Ds. handelt es sich um:

"Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8962 Nr. 1 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024
(Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024)"

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10351 am: 14.02.2024 16:40 »
Wieso kauen wir das offensichtliche jetzt eigentlich noch einmal durch? Der Posten wurde um weitere 1.450 Mio in EP 60 erhöht. Plus 2300 Mio die ohnehin schon zur Verfügung standen meine ich. Steht alles auf den vergangenen Seiten. Dabei stand auch explizit, dass dies für die Deckung der Bedarfe der Resorts aufgrund des BVAngG vorgesehen ist.

xap

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Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10353 am: 14.02.2024 16:52 »
Weil die Vermutung bestand, der Posten sei zwischenzeitlich gekürzt worden, was Auswirkungen gehabt hätte. Die Infos heute bestärken noch einmal, dass es zumindest im HH ist. Und sie zeigen, dass man der Aktualität der Website "Bundeshaushalt" nicht trauen sollte. Eine wichtige, aber wohl keine überraschende Erkenntnis.

By the way: Immerhin kein off topic Thema, wie so oft sonst.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10354 am: 14.02.2024 17:59 »
Wer hätte denn ein vom Bundestag beschlossenenes Gesetz nachträglich noch ändern wollen? :)

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10355 am: 14.02.2024 20:02 »
Was passiert eigentlich, wenn ich mit dem Ruhen meines Widerspruchs nicht einverstanden bin?

Dann bekommst du eine Einspruchsentscheidung und hat 4 Wochen Zeit Klage einzureichen.

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10356 am: 15.02.2024 11:37 »
Ist es nicht eigentlich egal was mit dem Bundesrat ist. Der Haushalt wurde ja im Bundesgesetzblatt am 12.02.2024 veröffentlicht.
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/38/VO.html
Es ist doch jetzt nur noch eine Frage der Zeit. Das Geld ist ja jetzt abschließend bewilligt. Ich denke es kann sich nur noch um einige Wochen, bzw wenige Monate handeln. Was denkt ihr?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10357 am: 15.02.2024 12:10 »
Das bleibt schwer abzuschätzen. Interessanter finde ich, dass die Bundesländer Sachsen und Brandenburg planen zusätzlich zur Übertragung des Tarifabschlusses weitergehende Erhöhungen des Besoldung durchzuführen, um eine vermeintlich verfassungskonforme amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Sachsen plant z.B. innerhalb von 14 Monaten die Bezüge um knapp 15% anzuheben. Bei Brandenburg gibt es noch keine genaueren Details, soviel ich weiss.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10358 am: 15.02.2024 12:15 »
Ich denke es kann sich nur noch um einige Wochen, bzw wenige Monate handeln. Was denkt ihr?

Meine vermutung dazu ist das maximal viel Zeit versucht wird zu gewinnen.

Alleine der immer stärker werdende Unmut in der Zivilbevölkerung spricht nicht für sondern eher gegen eine "Besoldungserhöhung" auch wenn es die Verfassung hergibt

der Bürger wird es nicht verstehen auch wenn auf die Verfassung verwiesen wird, und genau dieses Pulverfass möchten sie nicht wenn möglich auch nur berühren.

Die Mediale durchdringung des Themas interessiert auch niemanden der nicht davon Profitiert. der Leitsatz "wenn es mir schlecht geht warum sollte es dir besser gehen" wird schnell in solchen Zeiten teil der Gesellschaft.

Zu PolareuD:

das ist immerhin ein Anfang aber selbst wenn es nur 10% wären wird es auf eine ähnliche Stufe hoch eskalieren.

Dennoch ist zu sagen Hut ab an Sachsen/Brandenburg das es Vorrangeht auch ohne erneute Nötigung des BverfG

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10359 am: 15.02.2024 12:29 »
@Candy

Ja, das Thema ist unangenehm und keiner möchte sich hinstellen und es an die Menschen transportieren, egal wie gut die Argumente sind. Gerade bei dem Ansehen, welches unsere Berufsgruppe genießt.

Ich denke aber, ist es in der Öffentlichkeit angekommen, wird es maximal ein paar Wochen für Empörung sorgen und dann wird es sowieso hingenommen. Hauptsache man konnte mal wieder schimpfen.

Wenn dann wieder der Verstand ggü den Emotionen nach vorne rückt, kann man sachlich aufzeigen, dass die Beamten in vielen Bereichen auch nur vom Staat in Stich gelassen wurden.

Ich finde es auch spannend, wenn ein paar Bundesländer den Anfang machen werden und inwiefern sich die anderen gezwungen sehen, nachzukorrigieren.


Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10360 am: 15.02.2024 12:55 »
@Lichtstifter

ich denke eher das darauf der nächste Skandal oder Steuererhöhung die Empörung weglenkt vom Thema

Spätestens wenn die Besoldung so attraktiv ist das die Bewerber eher dorthin gehen und der Personalmangel sich dementsprechend ausweitet wird es ein umdenken geben müssen.

Sei es Verantwortung/Arbeitsbelastung der Beamten oder eben die Besoldung an welchem Stellrädchen der Staat dreht spielt keine Rolle solange das Gesamtergebnis stimmt. Die Nachzahlungen die uns erwarten sind festgelegt, was aber nicht heißt das es nicht eine erneute Reform des Bürgergelds geben könnte, um die kosten eben wieder Runterzudrücken. Diesen Ansatz haben ja bereits viele Politiker in Betracht gezogen weil es eben zu "viel/ungerecht" ist.

Das kommt nun mal davon wenn man sich selbst Rattenschwänze in die Gesetze einbaut...

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10361 am: 15.02.2024 15:05 »
Vielleicht wartet man ja auch nur darauf, dies im Schatten der Europameisterschaft durchzudrücken  ::)

Wäre nicht das erste mal, dass weitreichende Änderungen so teminiert wurden, dass sie zu einem Zeitpunkt beschlossen werden wo die Menschen abgelenkt sind

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10362 am: 15.02.2024 15:57 »
@Lichtstifter

ich denke eher das darauf der nächste Skandal oder Steuererhöhung die Empörung weglenkt vom Thema

Spätestens wenn die Besoldung so attraktiv ist das die Bewerber eher dorthin gehen und der Personalmangel sich dementsprechend ausweitet wird es ein umdenken geben müssen.

Sei es Verantwortung/Arbeitsbelastung der Beamten oder eben die Besoldung an welchem Stellrädchen der Staat dreht spielt keine Rolle solange das Gesamtergebnis stimmt. Die Nachzahlungen die uns erwarten sind festgelegt, was aber nicht heißt das es nicht eine erneute Reform des Bürgergelds geben könnte, um die kosten eben wieder Runterzudrücken. Diesen Ansatz haben ja bereits viele Politiker in Betracht gezogen weil es eben zu "viel/ungerecht" ist.

Das kommt nun mal davon wenn man sich selbst Rattenschwänze in die Gesetze einbaut...

Staat zahlt endlich Bürgergeldniveau ist glaube ich kein guter Werbeslogan.

Problematisch wird es eher wenn plötzlich verbeamtete Lehrer mit A13 weit mehr verdienen als angestellte mit E13. Da werden dann die Forderungen kommen wieso für gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt wird. Entweder werden dann wieder alle Lehrer verbeamtet oder es wird in Zukunft kein Lehrer mehr verbeamtet.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10363 am: 15.02.2024 16:41 »
Die Lehrerbesoldung dürfte für uns nicht sehr relevant sein ;)

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10364 am: 15.02.2024 16:48 »
Die Lehrerbesoldung dürfte für uns nicht sehr relevant sein ;)

Mindestabstandsgebot --> Erhöhung der unteren Gruppen --> Abstandsgebot --> alle bekommen mehr --> Lehrer bilden große Gruppe