Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088445 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8280 am: 14.11.2023 18:34 »
Schonmal was von Inflation gehört? Kann man bei Google nachschauen. Wer hier gegen den Mindestlohn wettert hat echt den Schuss nicht gehört. Macht ihr doch die Scheissjobs für nen 5er die Stunde für ein paar Monate und danach treffen wir uns hier wieder. Bastel hat schon recht, es wird kosten was es kosten muss. Aber das man hier unter Beamten aus der eigenen Komfortzone nach unten tritt ist ziemlich erbärmlich. Und nein, das hat nichts mit Sozialismus zu tun, bevor mir hier wieder einer die linke Ecke unterstellen möchte. Im Gegensatz zu den meisten hier weiß ich aber wovon ich spreche, wenn es um besagte 5€/h geht. Vor meiner Beamtenlaufbahn dürfte ich für das Geld nämlich mehrere Jahre arbeiten und weiß die 70k/a die ich nun erhalte durchaus zu schätzen.

Tom1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8281 am: 14.11.2023 18:46 »
Die heutige Situation ist aus meiner Sicht allein der Politik unter Angela zu verdanken. Zur richtigen Zeit erfolgten die Hartz 4 Reformen. Anschließend saß die CDU Reierung fast 10 Jahre zu lange auf diesen Reformen und führte Deutschland zum Wohle der Unternehmen in den Status eines Billiglohnlandes. Als Folge wanderte vermehrt die Produktion im Metallverarbeitenden Unternehmen von Frankreich nach Deutschland. Ebenso starben Schlachtbetriebe in Belgien und in Deutschland wuchs dieser Bereich extrem. Auch den folgenden Zustrom von Billigarbeitern aus Südosteuropa wurde politisch lange toleriert. Die Verlierer sind nun mal die normalen Arbeitnehmer, deren Gehälter locker 20 Prozent zu niedrig waren, was sich durch die letzten Jahre extrem verstärkt bemerkbar macht.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8282 am: 14.11.2023 19:07 »
@lotsch

Ja die Ampel gibt ein erbärmlichen Bild ab. Man darf dabei bei aller zulässigen Kritik jedoch auch nicht vergessen keine Regierung hatte bisher mit soviel Krisen und Problemen parallel zu tun. Dies soll nicht die handwerkliche Stümperei entschuldigen, aber ich wage die Prognose die anderen Parteien zB CDU hätten genauso Probleme. Was deine These mit dem Atomstrom angeht so stimmt das leider hinten und vorne nicht. Atomstrom war noch nie billig, das wird der Bevölkerung nur von Seiten der CDU, die im übrigen den Ausstieg beschlossen hat, und der FDP suggeriert. Rechnet man die ganzen Subventionen die der Atomstrom erhält bzw hat und die spätere Endlagerung und den Rückbau der Meiler mal ein, sind diese die teuerste Art Strom überhaupt.
Der Atomstrompreis war demzufolge bisher eben nicht der Marktpreise, da wesentliche Teile einfach mal ignoriert wurden von den Betreibern, da diese Kosten in die Zukunft verlagert wurden.
Und das abschalten der Meiler hat den Preis nicht nach oben getrieben. Der einzige Vorteil gegenüber den regenerativen Energien ist die stetige Verfügbarkeit wenn so ein Meiler im Normalbetrieb im Netz ist. Die sind halt nicht von Licht oder Wind abhängig. Aber leider kann man so einen Meiler nicht einfach an und abschalten. Es gab nur die Option entweder ganz aus oder weiterbetreiben. Da stellte sich aber die Frage woher die Brennstoffe kommen sollen und wie sicher sind die Dinger noch, man hat ja, soweit ich informiert bin, gewisse regelmäßige Untersuchungen eingestellt bzw nicht mehr vorgenommen weil der Ausstieg beschlossene Sache war. Die Strompreise sind sobstark gestiegen weil wir uns vorrangig von der jahrelangen billig energiebaus Russland trennen mussten infolge des Kriegs. Wir habe uns ja in unserer Selbstgefälligkeit an die billige Energie gewöhnt da das Gas des Kriegsverbrechers so unsagbar billig zur Verfügung stand.

Was das Lohnniveau angeht stimme ich den Vorrednern voll zu. Anstatt über Kürzungen bei den sozial schwachen zu diskutieren, sollte man die Energie darin investieren wie hebe ich das Lohnniveau nachhaltig an. Wobei es wie schon beschrieben insbesondere in personalintensiven Bereichen zu erheblichen Preiserhöhungen führen wird. Das gilt nicht für Aldi etc.aber im Handwerk etc werden diese Erhöhungen der Fall sein.
Das zeigt mir nur umso mehr wie weit abgehoben unsere Politiker mittlerweile sind. Die haben in der Masse keine Ahnung mehr was in der harten Realität der Bevölkerung abgeht. Was soll ich auch von gewissen Politikern erwarten, die selber noch nie mit Arbeit ihr Einkommen erwerben müssten oder von welchen die noch nicht mal eine abgeschlossene Ausbildung haben aber dem Bürger das Leben erklären wollen. Und wenn die Politikerzeit vorbei ist fallen die Damen und Herren auch noch ins weiche Bett, da steht keiner auf der Strasse. 
Mit den billigen Parolen Kürzungen im Sozialsystem seien erforderlich wirbt die CDU doch nur um Wähler am rechten Rand. Das sie dabei immer weiter an die AFD heranreicht und eben nicht mehr eine Mehrheitspartei der Mitte ist scheint einigen Verantwortlichen kein Problem zu sein. So genug von meiner Seite zum Off topic.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8283 am: 14.11.2023 19:24 »
Jeder in Deutschland verdient es bei einer Vollzeitbeschäftigung mehr Geld zur Verfügung zu haben als ihm durch die Grundsicherung zusteht, den diese deckt nur das Existenzminimum ab. Das gilt unabhängig davon wie gering  qualifiziert derjenige ist. Betriebe, die das nicht gewährleisten können, sind wirtschaftlich unrentabel und gehören abgewickelt. Alles andere stellt eine Quersubventionierung der betreffenden Betriebe dar zu Lasten der betreffenden Mitarbeiter. Das „am Leben halten“ solcher Betriebe verhindert Innovation sowie Effizienzsteigerung und belastet in Folge dessen den Staatshaushalt. Bezüglich des Mindestlohns müsste dieser regional ausdifferenziert sein, um den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Regionen gerecht zu werden.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8284 am: 15.11.2023 07:15 »
Jeder Erstsemester lernt, dass ein Mindestlohn unter dem Gleichgewichtspreis keine Auswirkungen hat. Ein Mindestlohn darüber führt jedoch zu Fehlallokationen in einer Volkswirtschaft und ist ein Wohlstandsvernichter.

Und genau das ist das Hauptproblem. Man hat jegliche wirtschaftswissenschaftliche Vernunft aus dem Fenster geschmissen. Unprofessionelle Staatsführung, besonders in Krisen, ist für die Bevölkerung sehr teuer. Man hat in Sachen Corona, Inflation, Energiewende, Ukraine nicht mal ansatzweise schlau agiert, sondern sogar zusätzlich unnötige hohe Schäden durch eigene Entscheidungen on top verursacht. Wirtschaftliche Vernunft wurde ersetzt durch Gefühlsduselei. Gibt es ein Problem, dann kommt immer gleich der Heilsbringer mit Zuschüssen und Förderungen angetanzt. Strompreis zu hoch? Gaspreis zu hoch? Angebot erhöhen? Nein! Preisbremsen und Subventionen. Zu Preisbremsen und Subventionen findet man ellenlange wirtschaftswissenschaftliche Literatur. Man könnte glatt meinen, dass ein Kinderbuchautor noch nie ein Wirtschaftsbuch in der Hand hatte.

Selbst Entwicklungsländer am Äquator bauen mittlerweile Atomkraftwerke. Die Märchengeschichten vom teuren Atomstrom kann man sich schenken. Ein Netz, welches zu 100% mit Zufallsstrom funktionieren soll, verlagert einfach die Kosten des Stroms von der Energieerzeugung auf die (überdimensionierten) Netze und Speicher. Am Ende ist so ein Konstrukt teurer, als ein Konstrukt mit 30% planbarem Atomstrom und 70% Zufallsstrom. Mit zentralen Kraftwerken lassen sich die Netze effizienter planen und kostengünstiger betreiben und man braucht viel weniger Speicher. 

xap

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« Antwort #8285 am: 15.11.2023 08:09 »
Sag das mal der Ukraine. Die haben erkennen müssen, dass eine zentralisierte Stromversorgung doch nicht so gut ist und dezentralisieren zukünftig wo es nur geht. Aber das führt mir zu sehr am Thema vorbei. Vielleicht sollten wir bei der Besoldung bleiben, das ist hier der kleinste gemeinsame Nenner.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8286 am: 15.11.2023 08:17 »
Ich weiß nicht, Ozy, ob wir uns nun unbedingt Entwicklungsländer zum Vorbild für unsere Energiewirtschaft machen sollten. Meinst Du, dass neben den gestern genannten Quellen auch diese hier Unsinn seien?

https://www.diw.de/de/diw_01.c.869983.de/atomenergie_ist_zu_teuer__zu_gefaehrlich_und_blockiert_die_kuenftige_gesicherte_energieversorgung.html

https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/atomausstieg/PDF/Studie_Oekonomische_Aspekte_der_Atomkraft.pdf (hier sollte man weiterhin die Studie lesen, die sachlich erhellend ist, und sich nicht an der Adresse des Links stören, sofern man sie als störend empfindet)

https://www.diw.de/de/diw_01.c.670481.de/publikationen/wochenberichte/2019_30_1/zu_teuer_und_gefaehrlich__atomkraft_ist_keine_option_fuer_eine_klimafreundliche_energieversorgung.html

https://www.bundestag.de/resource/blob/887090/1867659c1d4edcc0e32cb093ab073767/WD-5-005-22-pdf-data.pdf

Letztlich haben sich auch die deutschen Energiekonzerne in den letzten Jahren deutlich positioniert, und zwar unisono anders als in der Vergangenheit, da für sie auch in Deutschland nicht zuletzt wegen hoher Subventionen (nicht zuletzt hinsichtlich der Absicherung nach einem Atomunfall) die Energieproduktion mittels AKW's wirtschaftlich rentabel war. Kein deutscher Konzern will mehr zurück zum Atomstrom, weil sie wissen, dass sie dann gleichfalls auch damit rechnen dürfen, dass ihnen dann anders als in der Vergangenheit die vollständigen Kosten ins Haus ständen. Entsprechend hat sich - wenn ich das richtig sehe - an ihrer hier dargelegten Position bis heute nichts geändert, da sich für sie die Produktion von Atomstrom als Folge der von ihnen heute zu leistenden Kosten aus der Errichtung, Betreibung, Absicherung und Rückbauung als unter Rentabilitätsgesichtspunkten heute nicht mehr lohnend darstellt: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiewende-kernenergie-hat-sich-fuer-deutschland-erledigt-warum-die-energiekonzerne-keine-rueckkehr-der-atomkraft-wollen/27781670.html

Hast Du andere Quellen?

Und zugleich: Hast Recht, xap.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8287 am: 15.11.2023 09:14 »

Döner vor 6 Jahren noch bei 3,50 € bzw. 3 € für Studenten, mittlerweile kriegst du unter 6,50 € nichts mehr

Pizza von 6 € für ne Margherita hoch auf 8,50 €

Mcs 20er Nuggets Gutschein von 4,99 € innerhalb von 2 Jahren hoch auf 6,99 €


Generell wenn ich zurückdenke an 2013-14 konnte man sich für nen 5 € ne Tüte Chips, 2x Flaschen Cola und anderes süßes holen. Heute kriegst maximal ne Tüte Chips und ne Flasche Cola

Aber hey der Mindestlohn ist bestimmt nicht dran schuld

Die Bundesregierung stellte auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hin fest: „Eine Lohn-Preis-Spirale hat sich seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nicht abgezeichnet“.

Die Gründe für die derzeit steigenden Preise sind nach Ansicht des DGB zudem andernorts zu suchen. Die hohen Energiepreise, Nahrungsmittelpreise und Lieferkettenprobleme hätten aktuell großen Einfluss auf die Preisentwicklung.

Zu bedenken sei auch, dass steigende Mindestlöhne nicht automatisch zu einem Anstieg der Preise führen müssen. Unternehmen, die Gewinne verzeichnen, hätten auch die Möglichkeit, an diesen zu sparen. Ein gleichbleibender Lohn trotz Inflation würde außerdem die Kaufkraft der Arbeitnehmer negativ beeinflussen. Und wenn die Kaufkraft einbricht, also niemand mehr die produzierten Waren der Unternehmen kauft, dann bricht auch der Umsatz der Unternehmen ein.

Die Böckler Stiftung sagt dazu: Eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 hatte in Deutschland nur geringe Inflationseffekte zur Folge. Dies zeigen Simulationsrechnungen mit dem makroökonomischen NiGEM-Modell, die auf Daten zur Lohnverteilung aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) basieren. So lag die Inflationsrate zum Höhepunkt der Wirkung im Frühjahr 2023 nur etwa 0,25 Prozentpunkte höher als ohne die Mindestlohnerhöhung. Der Effekt wird sich dabei schnell wieder zurückbilden.

@Bundi: sehr schön geschrieben und in wesentlichen Teilen stimme ich Dir zu

@lotsch: Zum Thema Wasserstoff kann ich nur sagen, dass wir ein immens großes Problem mit den erneuerbaren Energien haben, was die Versorgungssicherheit anbetrifft. Wasserstoff bietet aus meiner Sicht die Möglichkeit, kostenlose Energie aus erneuerbaren Quellen zu Zeiten zu speichern, in denen die Sonne scheint oder der Wind weht, um es in Zeiten zu nutzen, in denen beides ausfällt. Das Argument von Swen greift hier nur bedingt, da auch der Umgang mit Atomkraft, mit Gas, mit Kohle oder allgemein mit Strom immer Risiken birgt. Beim Abwägen des Nutzen der Technik überwiegen aber für mich die Vorteile gegenüber anderen, fossilen Energieträgern deutlich.

Auch der CDU Ministerpräsident von NRW Wüst hat sich diese Woche mit dem niederländischen König Willem-Alexander getroffen, um über eine engere Zusammenarbeit und eine Wasserstoffleitung von Rotterdam nach Duisburg zu reden. Es scheint hier wohl überparteilicher und europäischer Konsens zu herrschen, dass Wasserstoff eine große Chance ist, sowohl die Energiekrise zu bekämpfen als auch die Energieabhängigkeit Europas vom Ausland für die nächsten Generationen zu beenden oder zumindest deutlich zu reduzieren. 

Zum Thema Atomstrom: Der für den Betrieb notwendige Energiebrennstoff wird bisher in vielen Diskussionen weitgehend übersehen: Uran. Denn auch hier besteht eine erhebliche Abhängigkeit von Russland und dem russischen Staatskonzern Rosatom, wie auch der von Umweltverbänden und Stiftungen herausgegebene Uranatlas aufzeigt. Viele Atomkraftwerke in Europa und auch die noch verbleibenden Meiler in Deutschland wurden größtenteils mit Uran aus Russland oder Kasachstan betrieben.

Der Grund: „Über seine Beteiligungen an Uranminen in Kanada, den USA und vor allem in Kasachstan ist Rosatom der zweitgrößte Uranproduzent der Welt“, erläutert Angela Wolff von der Umweltorganisation BUND. Kasachstan ist weltweit das führende Förderland für Uran. Noch stärker ist die Dominanz des russischen Staatkonzerns Rosatom bei der Herstellung von angereichertem Uran, das für den Betrieb von Atomkraftwerken benötigt wird: Über ein Drittel des angereicherten Kernbrennstoffs kommt von Rosatom.

Nach Angaben der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) bezog die EU im Jahr 2020 rund 20 Prozent ihres Urans aus Russland, weitere knapp 20 Prozent kamen aus dem mit Russland verbündeten Kasachstan. Hinzu kommt, dass 18 Atomkraftwerke in der EU ausschließlich mit russischem Kernbrennstoff betrieben werden können, weil ihre Reaktoren nur die sechseckigen Brennstäbe russischer Bauart nutzen können.

Zu diesen Atomkraftwerken gehören Anlagen in Finnland, Tschechien, Ungarn, der Slowakei und in Bulgarien. „Um die beiden slowakischen Atomkraftwerke mit neuen Brennelementen versorgen zu können, durfte am 1. März 2022 sogar eine russische Il-76-Transportmaschine mit Sondergenehmigung landen“, berichtet Uwe Witt von der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Ungarn erhielt noch in der ersten Aprilwoche eine Uranlieferung aus Russland.

Soviel zu mir zum Off Topic, kehren wir lieber zu unserem kleinsten gemeinsamen Nenner zurück: Die Beamtenbesoldung ...

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8288 am: 15.11.2023 10:18 »
... und während wir zum Beamtenbesoldung als kleinsten gemeinsamen Nenner zurückkehren, kehren die Energiewirtschaft und Technologie eventuell, vor allem aber die Politik auf jeden Fall zum kleinsten gemeinsamen Molekül zurück, nämlich zum Wasserstoffmolekül, das sich naturwissenschaftlich leider - wenn ich das während meines Chemiestudiums nicht völlig falsch mitbekommen habe - gerne so ganz anders verhält, als es sich insbesondere die Politik so lieblich vorstellen möchte. Aber wer die Gesetzes des Verfassungsrechts umschreiben kann, kann das bestimmt auch mit denen der Naturwissenschaften. So, wie sich die viel zu große Besoldung fügen muss, wird sich auch das viel zu kleine Wasserstofmolekül am Ende fügen müssen, wenn's die Politik will. Schließlich gibt's kein naturwissenschaftliches Bundesverfassungsgericht, das es der großen und kleinen Politik untersagte, sich das possierliche Wasserstoffmolekül so zu bauen, wie es passt. Eventuell sollte man vielleicht Erdgas auch gar nicht durch Wasserstoff ersetzen, weil das kleine und zurzeit noch nicht völlig überbrückte Hindernisse mit sich brächte, sondern durch Methan; schließlich ist das, politisch gesehen, sogar ein Superwasserstoff, weil das Methan-Molekül sogar aus vier Wasserstoffatomen besteht, zwei mehr als das kleinen unbedarfte Wasserstoffmolekül. Da spielt das eine irgendwie auch noch vorhandene Kohlenstoffatom eigentlich politisch betrachtet kaum noch eine Rolle. Sagen wir's der Bevölkerung doch eigentlich so: "Wir haben als Politik mit Methan nun den Superwasserstoff gefunden, auf den wir zukünftig voll setzen werden - und wir versprechen euch hiermit feierlich, wenn wir Erdgas durch Methan ersetzen, ändert sich für euch garantiert nichts: versprochen. Ich gebe euch mein Ehrenwort!" Und ich gebe euch mein Ehrenwort, dass sich das Klima in der Politik deutlich verbessern würde, wenn es ihr gelänge, das böse Erdgas durch's liebe Methan, dem Superwasserstoff, zu ersetzen...

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8289 am: 15.11.2023 10:20 »
Zum eigentlichen Thema gibt es halt traurigerweise nichts zu sagen, da sich schlicht nichts tut.

Wenigstens hat der liebe Arbeitsminister Anfang der Woche festgestellt, dass das Recht auf Bürgergeld (bzw. eine entsprechende Zahlung, wie auch immer diese heißt), samt Inflationsausgleich vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Man sucht sich eben raus, welche Vorgaben man beachten möchte - so geht (unsere) Demokratie (hust).

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8290 am: 15.11.2023 10:26 »
@ Swen: Vielen Dank für die kleine Erheiterung, da ist mir beim Lesen doch vor lautem Lachen fast die Kaffeetasse aus der Hand gefallen.

Dazu fällt mir passend noch ein Song aus meiner Kindheit ein:

Zwei mal drei macht vier,
widewidewitt und drei macht neune,
ich mach mir die Welt,
widewide wie sie mir gefällt.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8291 am: 15.11.2023 10:28 »
genau das wollte ich sagen, Rentenonkel ...

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8292 am: 15.11.2023 10:30 »
Und soeben hat das BVerfG bzgl. der 60 Mrd. Umschichtung geurteilt. Bin gespannt was nun kommt von der Ampel und welche Auswirkungen in allen Bereichen das haben wird.

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8293 am: 15.11.2023 10:33 »
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html

Man kann sehen, die Darlegungs- und Begründungsfpflichten des Gesetzgebers stehen immer mehr im Mittelpunkt der Rechtsprechung des BVerfG.


lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8294 am: 15.11.2023 10:36 »
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html

Man kann sehen, die Darlegungs- und Begründungsfpflichten des Gesetzgebers stehen immer mehr im Mittelpunkt der Rechtsprechung des BVerfG.



Ein Prof. aus Würzburg kommentierte es kurz und knapp: "Verfassungsrecht ist zu beachten."