Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088193 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6945 am: 29.08.2023 12:22 »
Zitat von: Alexander79 link=topic=114508.msg312615#msg312615

Klasse, jetzt fehlt nur noch ein schönes Urteil aus Karlsruhe und im BMI rauchen die Köpfe.
[/quote
Was soll denn da rauchen in den Köpfen ? Nehme dabei ausdrücklich unseren Kollegen BalBund und sicher so manchen Sachbearbeiter im BMI aus. Aber bei den in Verantwortung stehenden im BMI die das derzeit bekannte verzapft haben bzw dieses veranlasst haben wir d sicher nichts rauchen im Kopf. Juristen die nicht mal im Stande sind ergangene Urteile zunlesen und zu verstehen, da kann ich auch morgrns unseren Bäcker fragen da bekomme ich fundiertere Auskunft zu Rechtsprechung etc.
Sorry für diesen Beitrag aber ich kann das einfach nur noch mittels Sarkasmus ertragen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6946 am: 29.08.2023 12:24 »
vllt gibbet ja am Freitag einen spannenden Ausblick

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-074.html;jsessionid=6F03AC0604FF7CF211D4E5A7EEE571F7.internet972

Soll uns was sagen?

Das sagt zunächst einmal gar nichts. Das BVerfG hat lediglich seine Praxis zur Veröffentlichung von Entscheidungen modifiziert. Zunindest lese ich das so. War aber auch schonmal Thema hier.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6947 am: 29.08.2023 12:34 »
Irre ich mich hier oder habe ich etwas falsch verstanden?

Im Prinzip ist es ganz einfach:

Das BVerfG hat den Besoldungsgesetzgebern in den letzten Jahren diverse Vorgaben ins Hausaufgabenheft geschrieben. Die Gesetzgeber haben diese Vorgaben jedoch bisher nur sehr selektiv gelesen und "glauben", sie müssten lediglich das 115%-Mindestabstandsgebot umsetzen.

Dies führt dann zu den absurdesten Auswüchsen, aktuelles Highlight ist der Hamburger Entwurf:
- Per Besoldungsergänzungszuschlag sollen alle über die 115% gehievt werden (was beispielsweise dazu führt, dass ein A6/1 mit zwei Kindern sogar etwas mehr als ein A10/3 mit zwei Kindern bekommen soll).
- Den Zuschlag gibt es nur, falls der Verdienst des Ehepartners unter einer Schwelle liegt (da andernfalls das Familieneinkommen ja bereits mehr als die 115% beträgt).

Und ja, natürlich ist es skandalös, dass studierte Juristen, die einen Amtseid geschworen haben, sich erdreisten, solche Entwürfe zu verfassen (mutmaßlich auf Anweisung "von oben" und dort vermutlich "aus Angst" vor den Medien und der Wahlbevölkerung).

Aber, wie schon häufig erwähnt (und auch an meinem Nick ersichtlich):
Ich bin guten Mutes, dass das BVerfG dem ganzen Spuk demnächst ein jähes Ende setzen wird und wir zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zurückkehren werden!

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6948 am: 29.08.2023 12:41 »
Soll uns was sagen?
Er hofft das am 01.09. die Termine für die Entscheidungsverkündungen der jeweilgen Verfahren veröffentlicht werden.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6949 am: 29.08.2023 12:46 »
Wie sollen denn dann bitteschön die vom BverfG festgelegten Vergleichskriterien angewandt werden?
- bei der Bürgergeldfamilie ist kein Vergleich möglich, denn die arbeiten ja beide nicht?
- bei der Tarifbeschäftigtenfamilie werden dann auch zwei Einkommen zum Vergleich herangezogen?
- bei der Privatbeschäftigtenfamilie werden dann auch zwei Einkommen herangezogen? Dann fällt aber der Unterschied zur Beamtenfamilie noch höher aus, Beispiel: doppeltes Einkommen zweier Rechtsanwälte in der Privatwirtschaft zu doppeltes Einkommen eines Richterehepaars einschl. Abschmelzung.

Das ist alles nur Humbug, oder auf bayer. Schmarrn, und wird vom BVerfG einkassiert, aber eben erst in sehr fernen Jahren, und bis dahin verhilft es den Dienstherrn seinen Haushalt auf unseren Schultern zu sanieren.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6950 am: 29.08.2023 12:55 »
Jetzt nochmal zur eventuellen Gestaltung  des Partnereinkommens:

In meiner Familie habe ich mehrere "hochqualifizierte und hochverdienende (bitte nicht mit Beamtenverdiensten messen😁)"

Mit denen habe ich mich über das geplante Beamtenmodell Partnereinkommen unterhalten.

Also z.B. eine Dame meiner Familie (Frauenpower, ich lasse mir nichts mehr sagen, etc), Bestverdienerin (>120.000, mit ihren Bonis kann die sich jedes Jahr einen neuen TESLA/BMW/DAIMLER/AUDI kaufen - und den alten verschrotten).

Und die sollte ihr Einkommen dem Dienstherren Staat öffnen - wenn sie mit einem Beamten verpartnert wäre?

Ihr Kommentar: "Sind die total verblödet? Mit so einer Nullnummer würde ich nie eine Partnerschaft/Ehe eingehen"

Ist jetzt natürlich anekdotische Evidenz. Doch wie will der besoffene Staat sowas lösen? Wenn der Partner seine Einkünfte nicht offenlegt, dann Zwangshaft oder so?😁😁😁


MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6951 am: 29.08.2023 12:55 »
Wurde das Bürgergeld nicht erst dieses Jahr angehoben?  ;D
Arbeiten gehen lohnt sich ja immer mehr in diesem wunderschönen Land.

Habe das mal grob überschlagen.
Das Bürgergeld steigt also im Jahr 2024 im Vergleich zu 2022 um knapp 26% (Berechnung Alleinstehende), von 446€ auf 563€.

Kann man das einem normal arbeitenden Menschen noch erklären?
« Last Edit: 29.08.2023 13:02 von MasterOf »

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6952 am: 29.08.2023 13:17 »
Wurde das Bürgergeld nicht erst dieses Jahr angehoben?  ;D
Arbeiten gehen lohnt sich ja immer mehr in diesem wunderschönen Land.

Habe das mal grob überschlagen.
Das Bürgergeld steigt also im Jahr 2024 im Vergleich zu 2022 um knapp 26% (Berechnung Alleinstehende), von 446€ auf 563€.

Kann man das einem normal arbeitenden Menschen noch erklären?
Diese Erklärung ist Dir dein Brötchengeber schuldig.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6953 am: 29.08.2023 13:25 »
Das mit der Anrechnung des Partnereinkommens, wirft bei mir noch weitere Fragen auf.
Wie wollen die das spaeter bei der Pension rechnen ?
Die Pension wird ja aus dem letzten Amt bzw der dem Amte zu Grunde liegenden Besoldungsgruppe berechnet.
Wovon werden dann im guenstigsten Fall die 71,75 % berechnet ?
Muss der Partner dann vor der Pensionierung eben mal kurz aufhoeren zu arbeiten, damit keine Anrechnung seines Einkommens erfolgt und damit die Beamtenbesoldung im Idealfall steigt ?
Wie soll das ganze im laufenden Berufsleben funktionieren, wenn der Partner seine Arbeitszeit und damit sein Einkommen aendert sowohl nach oben wie nach unten moeglich ?
Oder der Partner des oefteren den Job wechselt.
Wer soll das dann berechnen bzw bearbeiten, wo ja jetzt schon die offenen Stellen nicht besetzt werden bzw hochqualifiziertes Personal den ÖD flutet.
Das ganze ist doch einfach nur ein weiterer schlechter Scherz.

Pendler1

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« Antwort #6954 am: 29.08.2023 13:31 »
@Bundi

Gute Fragne.

Das was DIE planen, ist kein schlechter Scherz, sondern absoluter und totaler Dummfug.

Was machen und trinken die denn im BMI?

Ich, ehemaliger überzeugter und staatstragender Bundesbeamter - ehemaliger, das waren noch Zeiten!!


MasterOf

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« Antwort #6955 am: 29.08.2023 13:32 »
@Bundi

Gute Fragne.

Das was DIE planen, ist kein schlechter Scherz, sondern absoluter und totaler Dummfug.

Was machen und trinken die denn im BMI?

Ich, ehemaliger überzeugter und staatstragender Bundesbeamter - ehemaliger, das waren noch Zeiten!!

Beim Bund ist das doch bislang gar nicht geplant, dass das Partnereinkommen mit einbezogen wird?
Oder täusche ich mich?

Bastel

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« Antwort #6956 am: 29.08.2023 13:36 »
@Bundi

Gute Fragne.

Das was DIE planen, ist kein schlechter Scherz, sondern absoluter und totaler Dummfug.

Was machen und trinken die denn im BMI?

Ich, ehemaliger überzeugter und staatstragender Bundesbeamter - ehemaliger, das waren noch Zeiten!!

Beim Bund ist das doch bislang gar nicht geplant, dass das Partnereinkommen mit einbezogen wird?
Oder täusche ich mich?

Davon träumt nur unser Seppelmeier aka Christian der Porschefahrer.

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« Antwort #6957 am: 29.08.2023 13:41 »
@MasterOf  #6955

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!", und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer...!😁😁

BRUBeamter

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« Antwort #6958 am: 29.08.2023 13:44 »
Das mit der Anrechnung des Partnereinkommens, wirft bei mir noch weitere Fragen auf.
Wie wollen die das spaeter bei der Pension rechnen ?
Die Pension wird ja aus dem letzten Amt bzw der dem Amte zu Grunde liegenden Besoldungsgruppe berechnet.
Wovon werden dann im guenstigsten Fall die 71,75 % berechnet ?
Muss der Partner dann vor der Pensionierung eben mal kurz aufhoeren zu arbeiten, damit keine Anrechnung seines Einkommens erfolgt und damit die Beamtenbesoldung im Idealfall steigt ?
Wie soll das ganze im laufenden Berufsleben funktionieren, wenn der Partner seine Arbeitszeit und damit sein Einkommen aendert sowohl nach oben wie nach unten moeglich ?
Oder der Partner des oefteren den Job wechselt.
Wer soll das dann berechnen bzw bearbeiten, wo ja jetzt schon die offenen Stellen nicht besetzt werden bzw hochqualifiziertes Personal den ÖD flutet.
Das ganze ist doch einfach nur ein weiterer schlechter Scherz.

Die Berechnung erfolgt ja nur auf die Besoldungsbestandteile, welche auch pernsionswirksam sind.
Sprich es wäre ja kein Hinderniss, lediglich das Partnereinkommen auf den AZE (oder wie man den Zuschlag dann auch immer nennen wird) anzurechnen und ggf. zu kürzen.
Das sind aber nur fiktive Überlegungen und stehen ja bisher beim BUND nicht zur Debatte.

Mario12

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« Antwort #6959 am: 29.08.2023 13:52 »
Ist eigentlich schon beschlossen, dass die Zulage für Hochzeit ab dem 01.01.24 nicht gezahlt wird? Oder ist das noch unklar?