Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089973 times)

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11025 am: 11.03.2024 14:04 »
Ich denke jeder, der hier schon eine Weile mitliest, weiß Swens Beiträge durchaus zu schätzen. Mir haben sie auf jeden Fall zu einem vertieften Verständnis verholfen, worüber ich sehr dankbar bin. Man muss trotzdem beachten, dass die Beiträge natürlich unter der juristischen Brille zu sehen sind. Das ist aber für das Gesamtverständnis in einem Rechtsstaat durchaus fundamental.

Dennoch kann man natürlich unter Hinzunahme von anderen Aspekten -z.B. der Lebensrealität- durchaus Kritik am System an sich üben. In meinem Falle ist dies aber nicht als Kritik am BVerfG zu verstehen. Ich glaube inzwischen sollte dem Letzten klar sein, wer hierfür die Verantwortung trägt. Weiterhin dürfte jedem klar sein, dass es mindestens genauso schwierig ist, es "besser" zu machen bzw. Alternativen zu finden.

Ich bin vollkommen bei Bundi, wenn er schreibt "Den Kommentaren der anderen Foristen ist, so sehe ich es jedenfalls, zu entnehmen wohin dies Handeln oder Nichthandeln unserer Gesetzgeber mittlerweile gefuehrt hat. Es herrscht immer mehr Unverstaendnis und Mistrauen in unser Rechtssystem und die Politik. Und das ist ja auch das was Battis mit der Verfassungskrise zum Ausdruck bringen wollte. Nicht nur der "normale" Buerger nein sogar Teile der Executive haben massive Zweifel an unserem Rechtssystem und am Handeln der Legislative."

Eben das bereitet mir Zukunftssorgen um unseren Rechtsstaat an sich. Wenn der Rechtsstaat immer weiter erodiert, dann darf man meiner Meinung nach zu Recht Sorge darum haben, ob es ein Kernorgan unseres Rechtsstaats dann noch retten kann, wenn man schon "zu tief gesunken" ist.

Ich hoffe, eines Besseren belehrt zu werden. Aber die Tendenzen sind auch in der Gesellschaft deutlich erkennbar.
Alleine aus diesem Grund wird es höchste Zeit, dass den Gesetzgebern ihre Grenzen aufgezeigt werden.

Wenn man so will ringt momentan der Rechtsstaat mit dem zügellösen Verhalten der Besoldungsgesetzgeber. Wir brauchen hier dringend einschneidende Ereignisse, nicht nur das Feld der Alimentation betreffend.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11026 am: 11.03.2024 14:11 »
Mich würde brennend interessieren, welche umfangreiche Erkenntnisse Du seit den ersten umfassenden Beiträgen auf den ersten Seiten des Threads gewonnen hast und welche Erkenntnisse nach über 700 Seiten neu dazugekommen sind?

Danke :) Sehr schön geschrieben

Auch wenn es euch nicht aufgefallens ein sollte, am Anfang der Reise ( des Threads ) hat Swen uns sehr aufschlussreich die ergangenen Urteile und die daraus resultierende Dogmatik nahegebracht und uns auch sauber abgeleitet vor Augen geführt, welche "Fehlbeträge" im Raume stehen.
Die letzten Posts und Seiten drehten sich dagegen um die Arbeitsweise und die Handlungsoptionen des BVerfG, die dieses gem der Verfassung innehat um uns allen,  mich eingeschlossen, darzulegen dass es eben leider nicht in der bestehenden Strukutr unserer Verfassung und unseres Rechtssystems geht wesentlich schneller oder mit mehr Druck seitens des BVerfG auf die Gesetzgeber in der Sache vorzugehen.
Insoweit haben auch die letzten Seiten nach meiner Bewertung zu der Gesamtthematik beigetragen und sehr wohl neue Aspekte und Erkenntnisse versucht zu vermittteln.
Auch wenn es uns allen sicher nicht gefallen mag, aber die Angelegenheit ist eben leider sehr komplex und geht weit  über die entwickelte Dogmatik infolge der letzten Urteile hinaus.

Von daher kann ich eure Kommentare leider nicht nachvollziehen.

Und wenn ich mal Revue passieren lasse, was eure letzten Kommentare waren, so könnte man euren letzten zitierten Beitrag ebenso gegen euch richten.
Ja Swens Kommentare sind sehr oft lang und sicher nicht einfach zu lesen, aber die Materie ist eben auch nicht einfach und komplex.
Viel mehr finde ich die permanenten Anfragen an StS Saathoff mit immer dem selben Tenor wenig hilfreich, da die Antworten mehr oder weniger stereotyp immer die gleichen sind und so ziemlich niemanden weiterbringen.
Es wäre extrem schade und der Sache leider so gar nicht dienlich wenn Swen sich infogle dieser Kommentare aus dem Forum zurückziehen würde.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11027 am: 11.03.2024 14:24 »
Mich würde brennend interessieren, welche umfangreiche Erkenntnisse Du seit den ersten umfassenden Beiträgen auf den ersten Seiten des Threads gewonnen hast und welche Erkenntnisse nach über 700 Seiten neu dazugekommen sind?

Danke :) Sehr schön geschrieben

Auch wenn es euch nicht aufgefallens ein sollte, am Anfang der Reise ( des Threads ) hat Swen uns sehr aufschlussreich die ergangenen Urteile und die daraus resultierende Dogmatik nahegebracht und uns auch sauber abgeleitet vor Augen geführt, welche "Fehlbeträge" im Raume stehen.
Die letzten Posts und Seiten drehten sich dagegen um die Arbeitsweise und die Handlungsoptionen des BVerfG, die dieses gem der Verfassung innehat um uns allen,  mich eingeschlossen, darzulegen dass es eben leider nicht in der bestehenden Strukutr unserer Verfassung und unseres Rechtssystems geht wesentlich schneller oder mit mehr Druck seitens des BVerfG auf die Gesetzgeber in der Sache vorzugehen.
Insoweit haben auch die letzten Seiten nach meiner Bewertung zu der Gesamtthematik beigetragen und sehr wohl neue Aspekte und Erkenntnisse versucht zu vermittteln.
Auch wenn es uns allen sicher nicht gefallen mag, aber die Angelegenheit ist eben leider sehr komplex und geht weit  über die entwickelte Dogmatik infolge der letzten Urteile hinaus.

Von daher kann ich eure Kommentare leider nicht nachvollziehen.

Und wenn ich mal Revue passieren lasse, was eure letzten Kommentare waren, so könnte man euren letzten zitierten Beitrag ebenso gegen euch richten.
Ja Swens Kommentare sind sehr oft lang und sicher nicht einfach zu lesen, aber die Materie ist eben auch nicht einfach und komplex.
Viel mehr finde ich die permanenten Anfragen an StS Saathoff mit immer dem selben Tenor wenig hilfreich, da die Antworten mehr oder weniger stereotyp immer die gleichen sind und so ziemlich niemanden weiterbringen.
Es wäre extrem schade und der Sache leider so gar nicht dienlich wenn Swen sich infogle dieser Kommentare aus dem Forum zurückziehen würde.

Keine Sorge, ich glaube nicht, dass er sich durch unsere paar Kommentare zurückzieht. Er schreibt gerade sicherlich die nächsten DIN-A4 Seiten, die uns alle weiterbringen.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11028 am: 11.03.2024 14:44 »
Mich würde brennend interessieren, welche umfangreiche Erkenntnisse Du seit den ersten umfassenden Beiträgen auf den ersten Seiten des Threads gewonnen hast und welche Erkenntnisse nach über 700 Seiten neu dazugekommen sind?

Danke :) Sehr schön geschrieben

Auch wenn es euch nicht aufgefallens ein sollte, am Anfang der Reise ( des Threads ) hat Swen uns sehr aufschlussreich die ergangenen Urteile und die daraus resultierende Dogmatik nahegebracht und uns auch sauber abgeleitet vor Augen geführt, welche "Fehlbeträge" im Raume stehen.
Die letzten Posts und Seiten drehten sich dagegen um die Arbeitsweise und die Handlungsoptionen des BVerfG, die dieses gem der Verfassung innehat um uns allen,  mich eingeschlossen, darzulegen dass es eben leider nicht in der bestehenden Strukutr unserer Verfassung und unseres Rechtssystems geht wesentlich schneller oder mit mehr Druck seitens des BVerfG auf die Gesetzgeber in der Sache vorzugehen.
Insoweit haben auch die letzten Seiten nach meiner Bewertung zu der Gesamtthematik beigetragen und sehr wohl neue Aspekte und Erkenntnisse versucht zu vermittteln.
Auch wenn es uns allen sicher nicht gefallen mag, aber die Angelegenheit ist eben leider sehr komplex und geht weit  über die entwickelte Dogmatik infolge der letzten Urteile hinaus.

Von daher kann ich eure Kommentare leider nicht nachvollziehen.

Und wenn ich mal Revue passieren lasse, was eure letzten Kommentare waren, so könnte man euren letzten zitierten Beitrag ebenso gegen euch richten.
Ja Swens Kommentare sind sehr oft lang und sicher nicht einfach zu lesen, aber die Materie ist eben auch nicht einfach und komplex.
Viel mehr finde ich die permanenten Anfragen an StS Saathoff mit immer dem selben Tenor wenig hilfreich, da die Antworten mehr oder weniger stereotyp immer die gleichen sind und so ziemlich niemanden weiterbringen.
Es wäre extrem schade und der Sache leider so gar nicht dienlich wenn Swen sich infogle dieser Kommentare aus dem Forum zurückziehen würde.

Dann bitte, zitiere mich. Ich bin gespannt.

tinytoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11029 am: 11.03.2024 14:49 »
In Sachsen stehen ja deutliche Erhöhungen der Grundbezüge bis einschließlich 2025 zur Disposition. Geht das BL hier einen anderen Weg als alle bisherigen BL oder täuscht das?

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11030 am: 11.03.2024 14:57 »
Sachsen geht tatsächlich einen anderen Weg, ob das ausreicht, ist jedoch eine andere Frage.

Kirk40

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11031 am: 11.03.2024 15:12 »
Auch und gerade unter der sächsischen Beamtenschaft dürfte der AfD Anteil relativ hoch sein. Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, das die AfD 34 Prozent bekommt.
Kommt sie auf 34 Prozent oder mehr, ist eine Zweidrittelmehrheit für die sogenannten Volksparteien ausgeschlossen.
Das bedeutet das Änderungen an der Landesverfassung nicht mehr möglich sind.
Insofern wird es spannend sein, was Brandenburg und Thüringen noch auf den Weg bringen.

tinytoon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11032 am: 11.03.2024 15:30 »
Da könnte man natürlich ins Spekulative abdriften, warum jetzt beim Bund eine neue Runde gedreht wird. Die Anpassungen in Sachsen sind auch die aktuellsten Änderungen, die bekannt sind, oder?

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11033 am: 11.03.2024 16:53 »
Könnten wir uns eigentlicht darauf einigen, dass man sich hier wieder gegenseitig respektiert?

Niemand muss hier Beiträge lesen. Wem das zu aufwendig ist kann auch einfach weiterscrollen.

Ich für meinen Teil bin sehr dankbar dafür, wenn sich Leute mit rechtsverständnis äußern, da ich als Technischer Beamter da einfach auch schnell überfordert wäre.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11034 am: 11.03.2024 16:56 »
Da bekommt man ja wirklich das K........!

Habe mal verglichen mit A13, letzte Erfahrungsstufe, verheiratet 3 Kinder. Sachsen verwendet kein Mietstufenkonzept wohl gemerkt!

Bund Brutto Gesamt: 7.347,99 €
Sachsen Brutto Gesamt: 8.403,17 €
Differenz zum Bund: - 1.055,18 €

Selbst beim Grundgehalt ist Sachsen vorne: Bund: 6.427,89 €, dagegen Sachsen: 6.584,77 €
Differenz zum Bund: - 156,88 €


Das ist doch völlig verrückt und absurd. Das muss doch mal bei den leitenden Beamten im BMI ankommen und bei der Bundesbesoldung zu Konsequenzen führen!


tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11035 am: 11.03.2024 18:24 »
Tja. Auch, wenn vieles nicht richtig läuft in den US of A, aber wenn mein Freund (Staff Sergeant E6 US Army) von seiner BAH (basic allowance for housing) berichtet, werde ich neidisch. Nicht nur des Geldes wegen, sondern auch wegen des Versuchs des Dienstherrn, etwas mehr Gerechtigkeit ins Spiel zu bringen.

"Your BAH depends upon your location, pay grade and whether you have dependents. BAH rates are set by surveying the cost of rental properties in each geographic location."

"Ihre BAH hängt von Ihrem Standort, Ihrer Gehaltsstufe und davon ab, ob Sie Angehörige haben. Die BAH-Sätze werden durch Erhebung der Kosten für Mietobjekte an jedem geografischen Standort festgelegt."

Ich kann nicht verstehen, dass der Ortszuschlag so, wie er damals gemeint war (Kompensation hochpreisiger Regionen) abgeschafft wurde.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11036 am: 11.03.2024 19:16 »
Die (Beamten-) Diskussion geht weiter, Aus ZEIT ONLINE:

 Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist offen dafür, die Basis für die gesetzliche Rentenversicherung zu verbreitern. "Wir werden in Deutschland auch darüber diskutieren, wie wir langfristig auch weitere Gruppen in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen", hatte er gesagt. Pensionen gäbe es dann nicht mehr.

Selten so gelacht: "...In den SCHUTZ der gesetzlichen Rentenversicherung ..."

So kann man "der Staat will sparen" auch ausdrücken.😁

Hier wird verkannt, dass bereits Stand heute die Rentenkasse zu 25% mit Steuergeldern gefüllt wird. Es zahlen also bereits ALLE in die Rentenkasse ein, auch solche die nie eine Leistung aus dieser erhalten werden.

Kaffee247

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11037 am: 11.03.2024 20:16 »
Könnte nicht der/die liebe BalBund uns mitteilen, ob es noch aktuell ist, dass der Osterhase möglicherweise einen Entwurf dabei hat?

Oberamtsfuzzi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11038 am: 11.03.2024 20:41 »
Wie wäre hier eigentlich die rechtliche Betrachtung was den Bestandsschutz angeht? Ich meine, plakativ gesprochen grenzt das ja an Betrug, wenn man einen Eid ablegt in der Erwartung, dass am Ende der aktiven Dienstzeit eine Pension folgt und die dann einfach einkassiert wird. Die Pension ist tatsächlich für mich persönlich ein großer Faktor, der mich vor der Niederlegung meines Amtes bewahrt. Ich könnte auch nicht ausschließen ob ich dann auswandern würde - wäre mit M. Sc in IT aufjedenfall kein Problem.
Du hättest Bestandsschutz.

Äh, nein: kein Bundesbeamter hat Bestandsschutz auf irgendeine Pension (§§ 2-3 BBesG).
ALLE Ansprüche resultieren aus dem Gesetz und ALLE Gesetze können geändert werden, auch rückwirkend. Und sie wurden auch schon mehrmals geändert, z.B. Absenkung der max. Pension von 75% auf 71,75%. Nichts hindert den Gesetzgeber daran in Zukunft z.B. 60% oder noch weniger zu beschließen, außer vielleicht das BVerfG oder eine zusammenbrechende öffentliche Ordnung, wobei letztere wohl eher in Kauf genommen würde (vgl. Griechenland).

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11039 am: 11.03.2024 20:43 »
„Schön“, wenn hier der einzig wirklich Fachkundige (Swen) für seine unzähligen Stunden, die er bereits hier, aber auch an anderen Stellen für dieses Thema investiert hat, am Ende aus dem Forum gepöbelt würde. Ganz tolle Leistung derjenigen, die hier ausser Meinung nichts zu bieten haben.

Vielleicht würde ich Swen aber auch fast dazu raten, seine Expertise und Lebenszeit an anderer Stelle sinnvoller zu investieren als hier gegen die versammelte Schwarm-Nichtintelligenz anzuschreiben. Seine Aufsätze werden mittlerweile ja schon von Battis in seinen Gutachten als eine der Hauptquellen verwendet und dürften auch bald in den bevorstehenden Entscheidungen aus Karlsruhe prominente Erwähnung finden.

Vielen Dank Swen und alles Gute!