Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2215706 times)

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12120 am: 08.05.2024 20:35 »
 ;DIch habe nächste Woche eine TSK mit den beiden Vorsitzenden der GdP.
Ich werde versuchen denen etwas auf die Füße zu treten und mir erklären zu lassen, wieso da kein Druck durch die Gewerkschaften aufgebaut wird....ob es was bringt... bezweifle ich

2strong

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12121 am: 08.05.2024 22:50 »
Und wo genau wäre jetzt das Problem zumindest mal die ohnehin verplante Lösung zu bringen und wenigstens den Hauch eines guten Willens zu zeigen?
Weil Du dann bereits Kritik aus der Oppsizion erntest, der Du - mangels haushalterischem Spielraum - nichts entgegensetzen kannst. Und in sich rund und überzeugend wird die geplante Reform sicherlich nicht sein.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12122 am: 09.05.2024 07:23 »
Und wo genau wäre jetzt das Problem zumindest mal die ohnehin verplante Lösung zu bringen und wenigstens den Hauch eines guten Willens zu zeigen?
Weil Du dann bereits Kritik aus der Oppsizion erntest, der Du - mangels haushalterischem Spielraum - nichts entgegensetzen kannst. Und in sich rund und überzeugend wird die geplante Reform sicherlich nicht sein.

Ok, aber: ja und? Dass eine Wiederwahl ausgeschlossen ist, dürfte doch auch der Ampel klar sein. Wäre es nicht mehr wert mal die Leute die das Geld reinholen und für deren Sicherheit sorgen ein klein wenig bei Laune zu halten?

Die Antwort kann ich mir nun zwar selbst geben, die Kurzsichtigkeit, die sich ja irgendwann rächen muss, kann ich aber einfach nicht nachvollziehen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12123 am: 10.05.2024 09:55 »
@knecht

Da kann man nicht mehr von Kurzsichtigkeit reden, dass ist absolute Blindheit. Aber die kommen damit ja nun schon Jahre durch quasi auch ein Erfolg. Wenn ich mir anschaue wie lange einige Verfahren,die jetzt beim BVerfG liegen, laufen sind das zig Jahre. Und wir Schafe werden munter geschoren und leisten auch noch treu und redlich Dienst. Dem Wahlvolk muss keiner erklären das der ÖD eigentlich mehr Besoldung bekommen muss, das kann man dann besser für andere Maßnahmen die Stimmen einbringen hernehmen. Und auch nach der nächsten BT Wahl wird sich nichts an der Grundeinstellung der Damen und Herren zu "Ihrem" ÖD ändern.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12124 am: 10.05.2024 10:15 »
Also ohne hier politisch abzutriften, aber mindestens eine der jetzigen Regierungsparteien finden wir doch auch in der Wahlperiode wieder, wenn nicht so gar zwei.

Das Thema ist doch nun auch tot. Da wird sich nichts mehr bewegen vor der nächsten Wahl. Selbst die letzte Regierung hat es ja schon aus weiser Voraussicht geschoben. Man kann halt mit Günstigerregelungen für Beamte keine Wahl gewinnen  ;)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12125 am: 10.05.2024 14:05 »
@julianx

Da haben Sie leider Recht. Nicht nur in den Augen der meisten Bürger sind wir Beamte die faulen und unnützen A...Löcher in ihren warmen Amtsstuben, ganz offensichtlich sind wir auch bei unseren Besoldungsgeserzgebern nur die Ärsche mit denen man machen kann was gerade in den Kram passt. Siehe Alimentation oder Arbeitszeit. Diese Wertschätzung, das Wort ist reinsten Sarkasmus in diesem Zusammenhang, ist eine Schande für die Verantwortlichen Politiker. Aber es ist richtig das Thema ist tot. Mal warten was irgendwann das BVerfG urteilt. Aber selbst wenn das in unserem Sinne sein sollte, heisst das ja nicht die Gesetzgeber halten sich daran. Warum auch ist ja nur die Verfassung. Ende.

PublicTim

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12126 am: 10.05.2024 14:53 »
https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++2ba9d4e8-f190-11ee-b41e-85cdfc220de7

zwar schon etwas älter aber hatten wir das schon? Hier plustert sich der DGB auf, aber nützen tut das auch keinen?!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12127 am: 10.05.2024 16:31 »
https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++2ba9d4e8-f190-11ee-b41e-85cdfc220de7

zwar schon etwas älter aber hatten wir das schon? Hier plustert sich der DGB auf, aber nützen tut das auch keinen?!

Kenne ich noch nicht, schöner Artikel. Aber nutzen tut dessen reine Existenz in der Tat keinem...

PolareuD

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Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12129 am: 11.05.2024 20:51 »
Aktuelle Information des VSB

https://vsb-bund.de/index.php/2024/amtsangemessene-alimentation

Diesen Fehlbetrag immer wieder vor Augen zu sehen macht einfach fassungslos.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12130 am: 11.05.2024 21:27 »
Endlich gibt es mal seitens eines Interessenverbandes auf Bundesebene die Empfehlung Widerspruch einzulegen:

„…. Um den Druck zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber zu erhöhen, empfiehlt es sich für jeden Soldaten, Beamten und Richter, jährlich wiederkehrend Widerspruch gegen die ihm/ihr gewährte Besoldung unter Beantragung einer amtsangemessenen Alimentation einzulegen….“


PassierscheinA38

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12131 am: 11.05.2024 21:27 »
Aktuelle Information des VSB

https://vsb-bund.de/index.php/2024/amtsangemessene-alimentation

Diesen Fehlbetrag immer wieder vor Augen zu sehen macht einfach fassungslos.

Ich habe zur Sicherheit den Rechner aufm Smartphone gefüttert und bei der vorläufigen Hochrechnung in netto wieder geschlossen  ;D  :'( Sonst bekommt man Depressionen  ::)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12132 am: 11.05.2024 23:27 »
Erfreulich mal ein Verband der zu Widersprüchen aufruft. Diese Interessenvertretung der Soldaten hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Wesentlich besser als die Damen und Herren des DBwV die alles schön reden und den Ernst der Lage einfach nicht erkennen. Wenn man dann noch betrachtet das dieselben Gesetzgeber einen Soldaten in entsprechende Einsätze schicken, da kann man vor der Wertschätzung welche der Soldat erfährt nur k....... . Das gilt selbstverständlich ebenso für alle betroffenen Beamten. Seit 4 Jahren ein Schlag ins Gesicht und der Dienstherr erwartet sicher auch noch das wir die andere Wange auch noch hinhalten.
« Last Edit: 11.05.2024 23:33 von Bundi »

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12133 am: 12.05.2024 13:19 »
Aktuelle Information des VSB

https://vsb-bund.de/index.php/2024/amtsangemessene-alimentation

Diesen Fehlbetrag immer wieder vor Augen zu sehen macht einfach fassungslos.

Und im Artikel steht nur der Nettobetrag, Brutto muss man noch mehr locker machen.
Milchmädchenrechnung:
60 Monate seit 2020 *2500 Brutto *370.000 Bundesbeamte (ohne Pensionäre) sind fast 60 Milliarden.
Leider hat noch kein Ökonom einen Artikel dazu veröffentlicht.
Der Bundesrechnungshof hat glaube ich auch noch nichts zu diesem Haushaltsrisiko verfasst.
Die wissen vielleicht alle schon, dass es so nicht kommen wird. Der Fehlbetrag wirkt sich auf höhere Besoldungsgruppen nicht aus, etc. so ähnlich hat auch bereits das VG Berlin für die jüngeren Jahre geurteilt.

PublicTim

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12134 am: 12.05.2024 14:23 »
Endlich gibt es mal seitens eines Interessenverbandes auf Bundesebene die Empfehlung Widerspruch einzulegen:

„…. Um den Druck zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber zu erhöhen, empfiehlt es sich für jeden Soldaten, Beamten und Richter, jährlich wiederkehrend Widerspruch gegen die ihm/ihr gewährte Besoldung unter Beantragung einer amtsangemessenen Alimentation einzulegen….“

Auf wie viele Jahre rückwirkend könnte ich denn Widerspruch einlegen? nur für 2023? oder auch für frühere Jahre?