Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Saggse:
--- Zitat von: lotsch am 30.05.2024 10:02 ---Es könnte aber auch sein, man rechnet sich für die Bundestagswahl 2025 selbst keine großen Chancen mehr ein und möchte, dass die nächste Regierung möglichst große Schwierigkeiten hat, vielleicht sogar abwirtschaftet, um daraus Vorteile für die eigene Partei zu erzielen.
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Das würde bedeuten, dass jemand in der Bundesregierung bereits jetzt für die übernächste Legislaturperiode plant. Das kann ich mir in diesem Umfang offen gesagt nicht vorstellen. Weitaus plausibler scheint es mir, dass man bis zur nächsten Wahl nicht als derjenige in Erscheinung treten möchte, der hier unpopuläre Entscheidungen zu verantworten hat.
Und mal davon abgesehen kann nach derzeitigem Stand wohl keine der Ampel-Parteien eine mögliche Beteiligung an der nächsten Bundesregierung mit hinreichender Sicherheit ausschließen.
--- Zitat ---Verschwörungstheorien sind es ja übrigens immer nur, bis sie irgendwann bewiesen werden. Corona und die angeblichen Schwurbler sind hier ein gutes Beispiel aus der Neuzeit...
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Nur, weil die allermeisten real existierenden Verschwörungen tatsächlich irgendwann ans Tageslicht kommen, bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass auch nur ein signifikanter Anteil populärer Verschwörungstheorien einen nennenswerten Wahrheitsgehalt hat. Es gibt tausende Leute, die durch Lotto Spielen steinreich geworden sind. Daraus zu schließen, dass (fast) jeder Lottospieler irgendwann mal reich wird, ist aber Quatsch. Das Stichwort heißt "Survivorship Bias"...
Bundi:
--- Zitat von: Maximus am 30.05.2024 06:42 ---
--- Zitat von: Bundi am 29.05.2024 22:55 ---@Balbund
... so sehe ich so schwarz was das Thema angeht bis ein entsprechendes Urteil des BVerfG zum Bund fällt und das dürfte noch zig Jahre dauern. Ich werde es dann wohl nicht mehr als aktiver Beamter erleben.
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Es gibt doch das Rundschreiben...außerdem hat der Bund mehrfach - auch gegenüber den Verbänden - zugegeben, dass die aktuelle Besoldung verfassungswidrig ist. Einen Rückzieher kann er also nicht mehr machen. Das einzige was dem Bund bleibt, er kann die Sache verschleppen. Für den Bund ist dies aber nur bis zu einem gewissen Grad von Vorteil. Aktuell hat der Bund noch die Möglichkeit, die Nachzahlungen ab 2021 gering zu halten bzw. klein zu rechnen. Wenn der Bund das Urteil des BVerfG abwartet, ist der Spielraum hier deutlich kleiner. Ich glaube daher schon, dass das BBVAngG in 2025 oder spätestens 2026 mit der neuen Regierung (Teil der Koalitionsverhandlung) kommen wird...
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Ich will ja nicht der ewige Pessimist sein oder dem schwarzen Peter an die Wand malen.
Aber sehe es längst nicht so optimistisch.
Ja es gibt das Rundschreiben. Ja es stimmt auch es wurde gegenüber den Verbänden eingestanden die derzeitige Besoldung im Bund ist nicht verfassungsgemäß. Aber all dies ist nicht einklagbar. Wie sollte ein Bundesbeamter dagegen vorgehen wenn es am Ende niemanden interessiert was in dem Rundschreiben steht bzw was man gegenüber den Verbänden geäußert hat. Nach meiner Bewertung hilft nur ein entsprechendes Urteil zur Bundesbesoldung bzw sollte das BVerfG in einem der laufenden Verfahren auch zur Besoldung im Bund etwas in den Urteilen aussagen. Es mag so sein, das der Bund eigentlich keinen Rückzieher mehr machen kann. Aber seien wir mal ehrlich sollte der Bund das machen, wen ausser uns Betroffenen wird das interessieren ? Ja der Bund kann das weiter Verschleppen und das leider bis zum Sankt Nimmerleinstag. Wie schon gesagt es hilft nur eine dementsprechende Rechtsprechung. Aber selbst wenn ein entsprechendes Urteil irgendwann in der Welt sein sollte, so bedarf es dann auch immer noch der Unsetzung. Wie Gesetzgeber damit umgehen zeigen Ja leider die Verfahren bei den Ländern. Sollte ein Gesetzgeber ein entsprechendes Urteil nicht sachgerecht umsetzen so wird auch das wieder die Angelegenheit in die Länge ziehen. Bis am Ende ggf Vollstreckungsanordnungen in der Welt sind. Wie wenn ich mich recht erinnere hier ja schonmal geschrieben wurde, das BVerfG hat zunächst keine Mittel die Gesetzgeber zu zwingen ein Urteil umzusetzen bis es in letzter Konsequenz eine VA erlässt. Vielleicht vertue ich ich mich da aber auch. Ich traue leider unserem Gesetzgeber mittlerweile alles zu und sehe leider die Angelegenheit nicht so positiv. Wenn ich mir nur die Zahlen vor Augen führe die ja nun schon reichlich hier kolportiert wurden und mir dazu die derzeitige Situation im Haushalt sowie die Stimmung bei den Wählern ansehe, wage ich die Prognose unser Thema wird niemand der Politiker angehen. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.
Ozymandias:
Im Verwaltungsrecht gilt auch, dass solche Zusagen des Rundschreibens nach Treu und Glauben einzuhalten sind.
(u.a. deshalb, weil die Zusage einen davon abhält den Anspruch geltend zu machen).
Streit gibt es dann aber, wie weit die Zusage gilt und für was. Sonderzahlungen, Zulagen, Alimentation, 3 Kinder Plus, und was es alles gibt. Besonders in Hamburg gab es da glaube ich Streit, da ein Rundschreiben nur die Sonderzahlung umfasste und nicht die gesamte Alimentation oder 3 Kinder Plus.
Anhand der Haushaltsplanung und der verkorksten Entwürfe kann man sehen, dass das Thema nicht sonderlich ernst genommen wird.
Bei den derzeit geplannten Klagen gegen den Bund im Forum hat man dann den Vorteil, dass diese Verfahren dann in 2-3 Jahren zu Vollstreckungsanordnungen führen könnten, wenn die VG und das BVerfG nicht weiter im Winterschlaf verbleiben.
sapere aude:
Bzgl. der zukünftigen Ausgestaltung möchte ich mich nicht festlegen, ob eine andere Familienbesoldungsgestaltung möglich ist. Rückwirkend sollte dies nicht möglich sein. Insoweit vermisse ich - wenn nicht für die Zukunft - wenigstens eine Regelung, die die Vergangenheit regelt.
PassierscheinA38:
--- Zitat von: sapere aude am 30.05.2024 17:39 ---Bzgl. der zukünftigen Ausgestaltung möchte ich mich nicht festlegen, ob eine andere Familienbesoldungsgestaltung möglich ist. Rückwirkend sollte dies nicht möglich sein. Insoweit vermisse ich - wenn nicht für die Zukunft - wenigstens eine Regelung, die die Vergangenheit regelt.
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Wenn man das so als gesetzt ansehen könnte, dann wird das echt ungünstig für den Besoldungsgesetzgeber und eile wäre ja dann geboten ;D
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