Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Rheini:
--- Zitat von: Bundi am 31.05.2024 01:53 ---Auch wenn wie viele hier zu Recht schreiben eine verfassungsgemäße Alimentation nicht von der Haushaltslage abhängen darf, so kann man leider nicht die Realität ausblenden. Nehmen wir den Verteidigungsetat, wenn wir es ernst meinen mit dem 2 % Ziel der NATO und da wird schon zu Recht angesichts der aktuellen politischen Lage von mehr % gesprochen und wir uns den aktuellen Zustand der Bw ansehen, so reden wir hier über eine Erhöhung des Etats von ca 30Mrd jedes Jahr nur bei 2%. Betrachte ich dann noch all die weiteren Baustellen in unserem Land so kommen weitere ungezählte Mrd hinzu. Dieser Bedarf wird nicht ohne massive Eingriffe in andere Bereiche des Bundeshaushaltes zu decken sein. Der größte Teil des Haushalts ist im sozialen angesiedelt. Jetzt versuche man sich nur vorzustellen was entsprechende Kürzungen in diesem Bereich in diesen Größenordnungen bedeuten würden und wie das bei der Bevölkerung ankommen würde. Wenn ich mir nur versuche das vorzustellen, bleibt mir nur ein Schluss es wird mit Sicherheit keine verfassungsgemäße Alimentation geben. Das ist, so sehe ich es momentan die traurige Realität.
--- End quote ---
Wie sieht dein Blick der Realität z. B. beim Cum-Ex Verfahren aus?
Hier wurde oft genug ausgeführt, dass ein Sonderopfer Beamte nicht Rechtens ist. Auch wenn ich die Realität ähnlich einschätze wie Du, fehlen mir dann die Gesamteinsparungen über alle Bereiche hinweg.
Nur mal als Beispiele .....
- Erhöhung der Steuern (z. B. Kapitalsteuer vs. Einkommenssteuern)
- Reduzierung von Subventionen
- Beenden von teuren Einzelprojekten (z. B. Stuttgart 21)
usw
usw
Einige Sachen bleiben aus verschiedenen Sachen notwendig, einige müssen dann in der Gesamtschau auch reduziert werden, bzw. Steuern erhöht werden (Erbschaftssteuer und Vermögensteuern). Solange nur mit Hinweis auf erhöhte Ausgaben in den nächsten Jahren der Rotstift gefühlt nur bei den Beamten angesetzt werden soll, fehlt mir mein Wille, dies zu akzeptieren.
Finanzer:
--- Zitat von: clarion am 31.05.2024 06:47 ---Die Personalausgaben für Bundesangestellte und - Beamte sind derzeit knapp 45 Milliarden Euro und etwa 9,5 % vom Gesamthaushalt, nur wenig mehr als die BRD für Schuldendienste bezahlt. Ich weiß jetzt leider nicht, welchen prozentualen Anteil der Personalkosten für die Besoldung ausgegeben werden. Nehmen wir an, die Hälfte. Und wenn diese Hälfte 1/3 mehr bekommen würde, dann müsste man 7,5 Milliarden und ca. 1,6 % mehr vom Bundeshaushalt für das Personal ausgeben. Davon würden wieder etliches in Form von Steuern als Einnahme zurück fließen.
Es wäre viel Geld, aber es ist nicht so, dass es nicht zu schaffen wäre!
--- End quote ---
Genau, ein nicht geringer Teil fließt im Rahmen der EInkommensteuer zurück.
Da das Geld auch größtenteils ausgegeben wird, wird der allgemein schwächelnde Konsum in Deutschland angereg etc. Wir hätten somit ein Konjukturpaket von 7,5 Milliarden Euro, welches mehr Auswirkungen hätte als z.B. das nutzlose Wachstumschancengesetz. Da Löhne und Gehälter aber immer nur als Kosten angesehen werden und eben nicht volkswirtschaftlich, wird dieser Faktor aber völlig verkannt.
DrStrange:
Da hilft nur Schulden machen. Who cares? Das FIAT-Geldsystem ist seit 1971 im Eimer und alle reiten das tote Pferd. Man muss nur mal hinterfragen, warum Staaten Goldreserven halten. USA mit 31 Billionen USD Schulden und alle 100 Tage kommt 1 Billion USD dazu. Das geht auf Dauer nicht gut. Schaut was ihr vor 5 Jahren mit 10k kaufen konntet und was ihr heute dafür bekommt. Kriege werden immer genutzt um Geldsysteme auszuhebeln und um Schulden zu machen.
Deshalb gibt es BTC. Das ist auf 21 mio Stück begrenzt. Quasi ein neuer Goldstandard.
Bin gespannt wo die Reise hingeht.
Lichtstifter:
--- Zitat von: Floki am 17.05.2024 10:56 ---Wobei die Vorsitzende Vertreterin der Verwaltungsrichter in NRW die Auffassung vertreten hat, dass der Verzicht auf die Einrede der Verjährung überhaupt nicht erforderlich ist. Der Widerspruch soll völlig ausreichen.
--- End quote ---
Hi Floki,
gibt es hierzu irgendwie Lesestoff?
Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich mich veranlasst, rückwirkend bis 2017 nochmals Widerspruch gegen den Familienzuschlag ab dem 3. Kind einzulegen. Seit 2016 habe ich drei Kinder und vier Jahre mehr bei einer etwaigen Nachzahlung, ist mir der minimale Aufwand wert.
Vollzug122:
--- Zitat von: Lichtstifter am 31.05.2024 09:22 ---
--- Zitat von: Floki am 17.05.2024 10:56 ---Wobei die Vorsitzende Vertreterin der Verwaltungsrichter in NRW die Auffassung vertreten hat, dass der Verzicht auf die Einrede der Verjährung überhaupt nicht erforderlich ist. Der Widerspruch soll völlig ausreichen.
--- End quote ---
Hi Floki,
gibt es hierzu irgendwie Lesestoff?
Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich mich veranlasst, rückwirkend bis 2017 nochmals Widerspruch gegen den Familienzuschlag ab dem 3. Kind einzulegen. Seit 2016 habe ich drei Kinder und vier Jahre mehr bei einer etwaigen Nachzahlung, ist mir der minimale Aufwand wert.
--- End quote ---
Ich bin in einer ähnlichen Situation und habe mir überlegt rückwirkend Widerspruch einzulegen aber ich glaube, hier wird die haushaltsnahe Geltendmachung leider das Problem sein.
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