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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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DerAlimentierte:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jan-niclas-gesenhues/fragen-antworten/wie-ist-der-stand-des-bbvangg?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_737941

Knecht:

--- Zitat von: DerAlimentierte am 31.05.2024 13:39 ---https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jan-niclas-gesenhues/fragen-antworten/wie-ist-der-stand-des-bbvangg?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_737941

--- End quote ---

Spiegelt die Kompetenz und Wählbarkeit seiner Partei wider.

lotsch:

--- Zitat von: Lichtstifter am 31.05.2024 09:22 ---
--- Zitat von: Floki am 17.05.2024 10:56 ---Wobei die Vorsitzende Vertreterin der Verwaltungsrichter in NRW die Auffassung vertreten hat, dass der Verzicht auf die Einrede der Verjährung überhaupt nicht erforderlich ist. Der Widerspruch soll völlig ausreichen.

--- End quote ---

Hi Floki,

gibt es hierzu irgendwie Lesestoff?

Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich mich veranlasst, rückwirkend bis 2017 nochmals Widerspruch gegen den Familienzuschlag ab dem 3. Kind einzulegen. Seit 2016 habe ich drei Kinder und vier Jahre mehr bei einer etwaigen Nachzahlung, ist mir der minimale Aufwand wert.

--- End quote ---

Nach meinem Wissen ist der Verzicht auf die Einrede der Verjährung tatsächlich nicht notwendig, da ein Widerspruch die Verjährung hemmt.
Rückwirkend bis 2017 kannst du schon Widerspruch einlegen, aber dieser wird dir wahrscheinlich wegen der nicht zeitnahen Geltendmachung abgelehnt werden.
Ich, Kommune Bayern, habe allerdings einen Antrag auf Verzicht der zeitnahen Geltendmachung im Jahr 2022 für die Jahre 2020 und 2021 gestellt, und dem wurde von der Kommune zugestimmt. Ich habe gelesen, dass die Stadt München nachträglich im Jahr 2022 rückwirkend für die Jahre 2020 und 2021 auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet hat. Nach dem Motto, einen Antrag kann man immer stellen, könntest du also einen Antrag auf den Verzicht der zeitnahen Geltendmachung stellen. Der Bund wäre dann verpflichtet darüber nach pflichtgemäßem Ermessen in einem Bescheid zu entscheiden. Dagegen könntest du dann Widerspruch einlegen und sogar klagen. Die Erfolgsaussichten wären wahrscheinlich gering, wenn der Bund auf die angespannte Haushaltslage verweist, aber es wären etliche Leute damit für einige Zeit beschäftigt. Wenn die schon so einen Mist bauen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn der Arbeitsaufwand ansteigt. ;D

bebolus:

--- Zitat von: Knecht am 31.05.2024 14:59 ---
--- Zitat von: DerAlimentierte link=topic=114508.msg356263#msg356263
date=1717155593 ---https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jan-niclas-gesenhues/fragen-antworten/wie-ist-der-stand-des-bbvangg?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_737941

--- End quote ---

Spiegelt die Kompetenz und Wählbarkeit seiner Partei wider.

--- End quote ---

Bitte erläutern..

Floki:

--- Zitat von: lotsch am 31.05.2024 15:14 ---
--- Zitat von: Lichtstifter am 31.05.2024 09:22 ---
--- Zitat von: Floki am 17.05.2024 10:56 ---Wobei die Vorsitzende Vertreterin der Verwaltungsrichter in NRW die Auffassung vertreten hat, dass der Verzicht auf die Einrede der Verjährung überhaupt nicht erforderlich ist. Der Widerspruch soll völlig ausreichen.

--- End quote ---

Hi Floki,

gibt es hierzu irgendwie Lesestoff?

Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich mich veranlasst, rückwirkend bis 2017 nochmals Widerspruch gegen den Familienzuschlag ab dem 3. Kind einzulegen. Seit 2016 habe ich drei Kinder und vier Jahre mehr bei einer etwaigen Nachzahlung, ist mir der minimale Aufwand wert.

--- End quote ---

Nach meinem Wissen ist der Verzicht auf die Einrede der Verjährung tatsächlich nicht notwendig, da ein Widerspruch die Verjährung hemmt.
Rückwirkend bis 2017 kannst du schon Widerspruch einlegen, aber dieser wird dir wahrscheinlich wegen der nicht zeitnahen Geltendmachung abgelehnt werden.
Ich, Kommune Bayern, habe allerdings einen Antrag auf Verzicht der zeitnahen Geltendmachung im Jahr 2022 für die Jahre 2020 und 2021 gestellt, und dem wurde von der Kommune zugestimmt. Ich habe gelesen, dass die Stadt München nachträglich im Jahr 2022 rückwirkend für die Jahre 2020 und 2021 auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet hat. Nach dem Motto, einen Antrag kann man immer stellen, könntest du also einen Antrag auf den Verzicht der zeitnahen Geltendmachung stellen. Der Bund wäre dann verpflichtet darüber nach pflichtgemäßem Ermessen in einem Bescheid zu entscheiden. Dagegen könntest du dann Widerspruch einlegen und sogar klagen. Die Erfolgsaussichten wären wahrscheinlich gering, wenn der Bund auf die angespannte Haushaltslage verweist, aber es wären etliche Leute damit für einige Zeit beschäftigt. Wenn die schon so einen Mist bauen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn der Arbeitsaufwand ansteigt. ;D

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Genau so. Es gibt nur das Protokoll bei einer Anhörung bzgl. der Alimentation der Beamte in NRW. Die Passage ist aber uninteressant. Die Abgeordneten der CDU haben gefragt, ob der Verzicht auf die Einrede der Verjährung überhaupt nötig ist, da die Gewerkschaften hier Kritik geäußert haben. Die Antwort war ein Satz: Nein, wäre nicht nötig. Die Verjährung wird durch den Widerspruch selbst gehemmt (sinngemäß). Bitte nicht mit der haushaltsnahen Geltendmachung verwechseln. Die Länder könnten hierauf verzichten, werden sie aber im Leben nicht machen. Das ist auch von der Rechtsprechung abgedeckt. Versuchen kann man es, aber naja

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