Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Blablublu:
Natürlich wird man die IAP berücksichtigen, wäre ja beim Bürgergeldempfänger auch berücksichtigt worden. Jedoch muss man Sie ab März 2024 wieder rausrechnen, weil die gibt es ja seitdem nicht mehr. Aber das wird vor der Bundeswahl nix mehr mit dem neuen Gesetz.... und das ist bei dieser Truppe vielleicht auch besser so.
PublicHeini:
https://www.bild.de/politik/inland/pruefer-haben-erhebliche-zweifel-ampel-haushalt-fuer-2025-wackelt-66aba406decf4a34f6e9aa20
Ich glaube die Regierung hat da mal wieder andere Probleme.
Alexander79:
--- Zitat von: Blablublu am 02.08.2024 07:10 ---Natürlich wird man die IAP berücksichtigen, wäre ja beim Bürgergeldempfänger auch berücksichtigt worden.
--- End quote ---
Deine Aussage ist falsch.
Zitat:"Wird die Inflationsprämie auf das Bürgergeld angerechnet?
Für den Fall, dass aufstockende Bürgergeld-Bezieher eine Inflationsprämie erhalten, so wird diese nicht auf die laufenden Bürgergeld-Zahlungen angerechnet. Das ergibt sich aus der Bürgergeld-Verordnung, aus § 1 Nr. 7 Bürgergeld-Verordnung i. V. m. § 3 Nr. 11c EstG."
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-3000-euro-praemie-moeglich/
Knecht:
Es würde auch überhaupt keinen Sinn machen die IAP bei irgend etwas zu berücksichtigen, da diese ja die Mehrkosten durch die Inflation (etwas) ausgleichen sollte. Nun missbrauchen die Erfinder dieser IAP sie aber als Nullrundenausgleich und wohl zusätzlich noch zur Minderung der Nachzahlung uns schon lange zustehender Mindestbesoldung.
Wie kann man für sowas ernsthaft Verständnis haben?
Mir fällt zu diesem Haufen fast nichts mehr ein, was ich außerhalb eines Stammtischs sagen könnte. Ideologie und Inkompetenz in eine sogenannte Koalition gepackt.
Lichtstifter:
--- Zitat von: Knecht am 02.08.2024 07:49 ---Nun missbrauchen die Erfinder dieser IAP sie aber als Nullrundenausgleich und wohl zusätzlich noch zur Minderung der Nachzahlung uns schon lange zustehender Mindestbesoldung.
--- End quote ---
Ich setze noch einen drauf.
Bei meinem zu leistenden Kindesunterhalt ( 3 Kinder ) wurden die 3.000 Euro auch voll als Einkommen gewertet, was zu weiteren Steigerungen geführt hat.
Nicht auszudenken, wenn irgendwann eine Nachzahlung um die 20.000 - 30.000 Euro (reine Spekulation) käme. Da wünscht man sich fast schon die Verzögerung von einer Dekade.
Fehlen mir nur noch die fiktiven 20.000 Euro von der Ex für die künftigen Berechnungen.
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