Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BRUBeamter:
;D ;D ;D
Warzenharry:
Ein einbeziehen der IAP oder der Besoldungsanpassung aufgrund der Tarifverhandlungen an die "neue" Besoldung wäre dann ja Faktisch eine Nullrunde und KEINE IAP.
Ich hoffe doch sehr, dass das ein schlechter Scherz ist. :o
Bundi:
Wenn man denkt es kann nicht schlimmer kommen ........
Malkav:
--- Zitat von: Warzenharry am 02.08.2024 09:40 ---Ein einbeziehen der IAP oder der Besoldungsanpassung aufgrund der Tarifverhandlungen an die "neue" Besoldung wäre dann ja Faktisch eine Nullrunde und KEINE IAP.
--- End quote ---
Das BMF hat am 22.09.2023 wohl sogar eine diesbezüglich Umfrage bei den Ländern gemacht, ob die Einbeziehung der IAP bei der Parameteberechnung die Steuerfreiheit der IAP berühren könnte und alle Länder fanden das wohl so in Ordnung. Das gab zumindest das FM in SH in der LT-Drs. 20/2127 auf S. 14 an.
Der Wille aus allen Ebenen die zusätzliche Ausgleichszahlung anzurechnen ist also offenkundig und man braucht sich da keine politischen Hoffnungen machen. Opfert sich jemand und legt Widerspruch gegen seinen eigenen ESt-Bescheid 2023 ein mit der Begründung es wurde fälschlicherweise keine ESt hinsichtlich der IAP abgeführt? Wäre irgendwie schon wieder witzig die Finanzgerichtsbarkeit „als Bande“ zu nutzen ;D
Warzenharry:
;D ;D ;D ;D
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