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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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lotsch:
Frustration: Gefühl der Enttäuschung und der Machtlosigkeit (das eintritt, wenn ein erwartetes, geplantes oder erhofftes Geschehen, Ereignis o. Ä. ausbleibt oder völlig anders als vorgesehen verläuft),
danach kommt meistens
Resignation: das Sichfügen in das unabänderlich Scheinende,
danach kommt oft Gewalt, was ich mir jetzt bei Beamten nicht vorstellen kann und was keiner will. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich das Wahlverhalten der Beamten in eine Richtung ändern wird, welche nicht demokratieförderlich ist.

beamtenjeff:

--- Zitat von: Organisator am 12.08.2024 13:47 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 12.08.2024 11:29 ---Du hast recht, aber ich kann es den Leuten wirklich nicht verübeln. Die Frustration ist riesig und vor allem das Unverständnis zum Stillstand. In dieser Form kann es nicht weiter gehen.

--- End quote ---

Hier sprichst du nur für dich selbst. Derartige Aussagen einer breiten Masse zuzuschreiben ist so falsch wie einer Diskussion abträglich

--- End quote ---

Das Forum spiegelt ohnehin keine breite Masse wieder, also was soll die Unterstellung? Was wohl aber definitiv der Wahrheit entspricht, dass hier Leute schreiben, deren Frust man heraus lesen kann. Muss ich die letzten 100 Seiten jetzt durchblättern und jeden einzeln zitieren? Wenn doch alle so zufrieden sind, dann kann ja dieser Thread geschlossen werden. Bin erstmal raus hier, ist ja kaum auszuhalten...

Ozymandias:

--- Zitat von: Zerot am 12.08.2024 15:30 ---Ist das Bundesverfassungsgericht aktuell tatsächlich in der Sommerpause oder ist das nur ein Mythos?

--- End quote ---

Offiziell gibt es keine Sommerpause.
Nach meinen oberflächlichen Beobachtungen sieht es aber so aus. Niemand will bei 32°C schwierige Entscheidungen treffen und wenn man als Senat oder Kammer mal 2-3 Wochen kollektiv (bis auf Notfallvertretung) kollektiv Urlaub macht, ist es eben langfristig effizienter.

Entscheidungen werden trotzdem veröffentlicht, die können aber auch schon davor gefallen sein. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Co. arbeiten weiter.

WimmelbuchLeser:
Hallo Community!

Seit geraumer Zeit schon begleitet mich wegen einer möglichen Einmalnachzahlung i. V. m. der amtsangemessenen Alimentation die Frage, wie sich das Ganze auf die Konstellation "Kinder in der Familienversicherung GKV beim Ehepartner"auswirkt, wenn also die Jahresarbeitsentgeltgrenze durch erhöhte Nachzahlung - somit nicht regelmäßig (!) - überschritten wird. Nicht das am Ende durch die verschleppte Nachzahlung noch eine Nachzahlung der GKV oder gar ein Ausschluss aus der Familienversicherung droht!? Hat jemand diesbezüglich etwaige Erfahrungswerte? Oder ist meine Befürchtung unbegründet, da Familienzuschläge nach Besoldungsrecht durch die Krankenkasse gemäß BSG, Urteil vom 29. Juli 2003, Az. B12 KR 16/02 R nicht eingerechnet werden darf? Übersehe ich vielleicht etwas? Gern würde ich vorbereitet sein.

Herzlichen Dank im Voraus...

SachbearbeiterRalle:

--- Zitat von: Ozymandias am 12.08.2024 17:21 ---
--- Zitat von: Zerot am 12.08.2024 15:30 ---Ist das Bundesverfassungsgericht aktuell tatsächlich in der Sommerpause oder ist das nur ein Mythos?

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Offiziell gibt es keine Sommerpause.
Nach meinen oberflächlichen Beobachtungen sieht es aber so aus. Niemand will bei 32°C schwierige Entscheidungen treffen und wenn man als Senat oder Kammer mal 2-3 Wochen kollektiv (bis auf Notfallvertretung) kollektiv Urlaub macht, ist es eben langfristig effizienter.

Entscheidungen werden trotzdem veröffentlicht, die können aber auch schon davor gefallen sein. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Co. arbeiten weiter.

--- End quote ---

Richtig. Man kann es ja den Herren in Karlsruhe nicht zumuten bei 32 Grad zu arbeiten, wo kommen wir den da hin das zu verlangen  ::).

Zurück zum Thema. Ich gehe von einer Veröffentlichung des Entwurfs in spätestens 3-4 Wochen aus (s. Abgeordnetenwatch). Sollte dem so sein, hoffe ich auf dad Inkraftretten zum 01.01.2025. Insbesondere hoffe ich darauf, dass die Erhöhung der Beihilfesätze wie im Entwurf Januar 2023 weiterhin Bestand hat. Würde in meiner Konstellation (2 Kinder, nicht berufstätige Ehefrau) einiges NETTO ausmachen

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