Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 24.09.2024 07:16 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.09.2024 06:33 ---...
Wenn ich es richtig sehe, kann auf der Basis hier nun dargelegter Daten eine sachliche Diskussion geführt werden.
--- End quote ---
Deine Argumentation ist hervorragend formuliert ... mir fehlt nur die Stelle, an der Du die verfassungsrechtlich zwingend gebotene Verbeamtung von "Hilfsarbeitern" herleitest.
--- End quote ---
Sie ist verfassungsrechtlich nicht gegeben, sodass es nicht an mir liegt, sie entsprechend herzuleiten. Darüber hinaus liegt auch sie im Ermessen des Gesetzgebers, der mit qualifizierter Mehrheit eine entsprechende Regelung verfassungsrechtlich gestalten könnte und der darüber hinaus im Rahmen seines weiten Entscheidungsspielraums und durch Art. 33 Abs. 5 GG dazu ermächtigt ist, das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums einfachgesetzlich zu regeln und fortzuentwickeln. Diese Ermächtigung gestattet ihm im Rahmen des Verfassungsrechts politisch zu handeln. Für dieses politische Handeln, das in einfachgesetzliche Regelungen mündet, trägt einzig und allein er die Verantwortung. Ergebnis der Verantwortung ist unter anderem unmittelbar das, was der dbb-Monitor an Sachlichkeit darstellt, und bis zu einem gewissen Sinne auch das, was das Bundesverfassungsgericht seit Anfang der 1950er Jahre als Verfassungsrecht formuliert hat. Denn hätte der Besoldungsgesetzgeber seit 1949 anders gehandelt, als er gehandelt hat, hätte es seitdem ggf. nicht eine bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung zum Besoldungsrecht gegeben. Der weite Entscheidungsspielraum, über den er verfügt, würde sich heute dann anders darstellen - die politische Verantwortung, die er hat, stellte sich dann aber weiterhin offensichtlich nicht anders dar. Die offensichtlichen Problematiken, die wir heute im Besoldungsrecht und damit verbunden im öffentlichen Dienst vorfinden, sind, sofern sie sich aus gesetzlicher Natur heraus erstrecken, das vornehmliche Produkt der Verantwortung des Gesetzgebers. Auch das sollte man, denke ich, in der Betrachtung einer sachlichen Diskussion zugrunde legen.
Schlüüü:
@Swen Hut ab.
Wie man so noch sachlich bleiben kann........
Der Hammer!!!
Danke für Deine Ausführungen
NelsonMuntz:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.09.2024 07:53 ---Sie ist verfassungsrechtlich nicht gegeben...
--- End quote ---
Vielen Dank für Deine Ausführungen - das deckt sich mit meiner laienhaften Rechtsmeinung.
Seien wir also gespannt, wie die Politik hier das selbst erschaffene Dilemma zu lösen gedenkt. Ich wünsche Euch -auch wenn als TB nur mittelbar profitierender Kollege- an dieser Stelle viel Erfolg.
Die gesellschaftliche und daraus erwachsende politische Dimension der ganzen Thematik lasse ich an dieser Stelle mal unbeachtet - Wenn der A8er aus der Zulassungsstelle als kinderloser Single mit 4000 netto seine Dienstelle künftig im Porsche fahrend ansteuert, wird die BILD das schon übernehmen ;).
(Ist nicht bös gemeint, der öD sollte generell eine Aufwertung erfahren)
Bundi:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 24.09.2024 07:16 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.09.2024 06:33 ---...
Wenn ich es richtig sehe, kann auf der Basis hier nun dargelegter Daten eine sachliche Diskussion geführt werden.
--- End quote ---
Deine Argumentation ist hervorragend formuliert ... mir fehlt nur die Stelle, an der Du die verfassungsrechtlich zwingend gebotene Verbeamtung von "Hilfsarbeitern" herleitest.
--- End quote ---
Sicher gibt es einen derartigen Zwang nicht. Aber wenn unsere BesGesetzgeber diese Posten verbeamtet haben, es gibt diese Dp ja wenn auch nahezu nur noch bei der Bw, so muss sich der BesGesetzgeber auch an den Konsequenzen aus diesem Handeln messen. Sprich entsprechend zu besolden.
Nun kann man sicher alle diese "Hiflsarbeiter" Dp in eine hoehere BesGrp ueberfuehren oder gar ganz abschaffen oder in Angestellten Dp umwandeln um die Problematik vermeintlich zu umgehen.
Aber wie Swen in einer frueheren Bewertung ausgefuehrt hat, reicht die verfassungswidrige Alimentation bis in die BesGrp A11 oder war es A10 hinein.
Bundi:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 24.09.2024 08:51 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.09.2024 07:53 ---Sie ist verfassungsrechtlich nicht gegeben...
--- End quote ---
Vielen Dank für Deine Ausführungen - das deckt sich mit meiner laienhaften Rechtsmeinung.
Seien wir also gespannt, wie die Politik hier das selbst erschaffene Dilemma zu lösen gedenkt. Ich wünsche Euch -auch wenn als TB nur mittelbar profitierender Kollege- an dieser Stelle viel Erfolg.
Die gesellschaftliche und daraus erwachsende politische Dimension der ganzen Thematik lasse ich an dieser Stelle mal unbeachtet - Wenn der A8er aus der Zulassungsstelle als kinderloser Single mit 4000 netto seine Dienstelle künftig im Porsche fahrend ansteuert, wird die BILD das schon übernehmen ;).
(Ist nicht bös gemeint, der öD sollte generell eine Aufwertung erfahren)
--- End quote ---
Genauso sehe ich es leider mittelerweile auch.
Das BVerfG duerfte sich der Wirkung, in einem frueheren Post habe ich den Begriff Sprengkraft verwendet, eines entpsrechenden Urteils bewusst sein. Und vielleicht liegt darin begruendet auch ein weiterer Grund, warum das BVerfG immer noch nicht ein entsprechendes Urteil gefaellt hat.
Ja es ist es ist richtig wie andere Kollegen nach meinem frueheren Post geschrieben haben, das BVerfG hat Recht zu sprechen und die Gesetzgeber verfassungskonforme Gesetze zu erlassen.
Aber bei all dem ist sicher auch nicht ausser Acht zu lassen, wie ein solches Urteil und wie geschrieben eine massive Erhoehung der Besoldung in der Bevoelkerung ankommen wird. Und das ein solches Urteil medial, mit aller Voraussicht unsachlich, in den Massenmedien aufbereitet werden wird ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Was dies in der Bevoelkerung bzw dem Wahlvolk ausloesen wird, mag ich mir nur annaehernd vorstellen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version