Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5954339 times)

PublicHeini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 144
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14295 am: 25.09.2024 10:43 »
Wichtig ist aber das diese verbale Klatsche aber auch bei den richtigen Personen und Institutionen ankommt. Ein Schamgefühl haben die mE schon lange nicht mehr. Auch wie in den beiden Stellungnahme zu entnehmen ist, wird dem BMI hier schon Vorsatz unterstellt, aber passieren wird hier auch nichts. Ich hoffe, dass das Verfassungsgericht hier seine letzte Keule rausholt und ein Machtwort spricht, gerne mit einer Frist zur zeitnahen Umsetzung.

AlxN

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 56
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14296 am: 25.09.2024 11:15 »
Stellungnahme vom DRB:

https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/18-2024

Diese Stellungnahme hat nichts mit dem BBVAngG zu tun.

Ah ups, tatsächlich, da war ich wohl zu schnell :o

MechAllg1103

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 666
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14298 am: 25.09.2024 11:59 »
Aus meiner Sicht unterscheiden sich die beiden Stellungnahmen deutlich in ihrer Qualität.

1.) Verdi schreibt unter anderem "Im Ergebnis findet sich nur wenig Positives, wie beispielsweise die Anhebung der Eingangsämter im einfachen und mittleren Dienst [...]".

Was soll daran bitte positiv sein? Das genaue Gegenteil ist der Fall: Die Streichung unterer Besoldungsgruppen führt zu einer Stauchung des Besoldungsgefüges sowie dazu, dass es dem Gesetzgeber deutlich erleichtert wird, die 115%-Mindestbesoldung in der untersten Gruppe einzuhalten. Die korrekte Lösung wäre hingegen, stattdessen die A3-Besoldung so weit anzuheben, dass das Kriterium erfüllt wird (mit entsprechenden Implikationen für die gesamte Tabelle).

2.) Die DPolG- bzw. dbb-Stellungnahme hat mich hingegen eher positiv überrascht. Es kommt sogar vier Mal (!) das Wort "Leistung" darin vor..  ;)


https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++04e6f586-79b0-11ef-bdff-432c17ab1921
https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-im-bundesbereich/
« Last Edit: 25.09.2024 12:12 von BVerfGBeliever »

Imperator

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 91
  • Regierungsinspektor
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14299 am: 25.09.2024 12:12 »
Aus meiner Sicht unterscheiden sich die beiden Stellungnahmen deutlich in ihrer Qualität.

1.) Verdi schreibt unter anderem "Im Ergebnis findet sich nur wenig Positives, wie beispielsweise die Anhebung der Eingangsämter im einfachen und mittleren Dienst [...]".

Was soll daran bitte positiv sein? Das genaue Gegenteil ist der Fall: Die Streichung unterer Besoldungsgruppen führt zu einer Stauchung des Besoldungsgefüges sowie dazu, dass es dem Gesetzgeber deutlich erleichtert wird, die 115%-Mindestbesoldung in der untersten Gruppe einzuhalten. Die korrekte Lösung wäre hingegen, stattdessen die Besoldung der untersten Gruppe so weit anzuheben, dass das Kriterium erfüllt wird (mit entsprechenden Implikationen für die gesamte Tabelle).

2.) Die DPolG- bzw. dbb-Stellungnahme hat mich hingegen eher positiv überrascht. Es kommt sogar vier Mal (!) das Wort "Leistung" darin vor..  ;)


https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++04e6f586-79b0-11ef-bdff-432c17ab1921
https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-im-bundesbereich/

Ich vermute mal, dass bei Verdi einfach kein entsprechendes Fachpersonal in Bezug auf das Alimentations- und Besoldungsrecht vorhanden ist..

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 600
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14300 am: 25.09.2024 12:17 »
VERDI hat die sogenannten "höheren Besoldungsgruppen" immer missachtet, der Focus lag immer auf "Sockelbeträgen".

Mit dem Erfolg, dass  Leitung - und Führungspositionen im ÖD immer weniger interessant sind.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 666
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14301 am: 25.09.2024 12:22 »
VERDI hat die sogenannten "höheren Besoldungsgruppen" immer missachtet, der Focus lag immer auf "Sockelbeträgen".

Völlig richtig. Aber die seitens Verdi als positiv bewertete Streichung von A3 "schadet" auch bereits einem A5, A6 oder A7 (Stichwort 115%).

Und das sollte selbst einem möglicherweise nicht mit allen Beamten-Feinheiten vertrauten Verdi-Vertreter (der den Text verfasst hat) unmittelbar ins Auge springen..

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 600
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14302 am: 25.09.2024 12:29 »
@BVerfGBeliever

Ja, völlig richtig.

Haushaltshilfe

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 79
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14303 am: 25.09.2024 13:51 »
Nun anbei die Stellungnahme des Deutschen Richterbunds.

https://c.gmx.net/@327800789982511365/802r6A8DQYCrdB0v1JYdDA

Unknown

  • Moderator
  • Full Member
  • *****
  • Beiträge: 486
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14304 am: 25.09.2024 14:02 »
Nun anbei die Stellungnahme des Deutschen Richterbunds.

https://c.gmx.net/@327800789982511365/802r6A8DQYCrdB0v1JYdDA
Einfach wow und voll auf den Punkt gebracht und aus meiner Sicht richtig "angefressen" geschrieben.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 666
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14305 am: 25.09.2024 14:11 »
Danke für den Link! Und völlig d'accord, DAS nenne ich mal eine "ordentliche" Stellungnahme. Beispiel (Seite 16):

Aktuell erhält eine vierköpfige A3-Musterfamilie eine jährliche Netto-Besoldung in Höhe von 34.503 €.
Stattdessen müssten es jedoch laut DRB mindestens 56.237 € sein (also 63% mehr)!

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,252
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14306 am: 25.09.2024 14:26 »
Hmm, schöne Zahlen. Aber 56k netto als A3? Das ist bei aller Liebe absurd.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,174
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14307 am: 25.09.2024 14:37 »
Hmm, schöne Zahlen. Aber 56k netto als A3? Das ist bei aller Liebe absurd.

Sag ich die ganze Zeit als zumeist still mitlesender Zaungast. Manche argumentieren jedoch, dass unsere Verfassung genau das fordert - und zwar über das Grundgehalt.

Und wenn es die Richter sagen, muss es ja stimmen, oder?

jeto

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14308 am: 25.09.2024 14:38 »
Ist es das? Vielleicht ist dann eher die Höhe der bezogenen Grundleistungen absurd. Man kann von der Relation Bezüge <> Tätigkeit/Qualifikation halten was man will, aber diese Misere hat man sich selbst eingebrockt.

Nach den beiden Stellungnahmen ist für mich zumindest endgültig klar, dass es diese Legislatur keine Entscheidung über ein neues Gesetz geben wird. Da müssen wir weiterhin warten und geduldig sein. Aber andererseits wird der Moment kommen.

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 700
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14309 am: 25.09.2024 14:41 »
Nach den beiden Stellungnahmen ist für mich zumindest endgültig klar, dass es diese Legislatur keine Entscheidung über ein neues Gesetz geben wird. Da müssen wir weiterhin warten und geduldig sein. Aber andererseits wird der Moment kommen.

Falls es kein Gesetz geben wird, so wird das nicht an den Stellungnahmen liegen. Die werden, soweit negativ, einfach ignoriert.