Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5955347 times)

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14280 am: 25.09.2024 06:46 »
Wie wäre es mal an die reichen zu gehen?

Wer sind denn "die Reichen"?
Das sind wieder SPD-Fantasien. Enteignen etc.
Jeder der Geld sparen kann ist herzlich eingeladen Immobilien zu erwerben und diese unter Marktpreis an Bedürftige zu vermieten. Somit würde jeder etwas Gutes tun.
Aber da die meisten keine Ahnung davon haben und/oder darin zu viel Risiko sehen, wird lieber auf "die Reichen" und gierigen Vermieter geschimpft.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14281 am: 25.09.2024 07:37 »
Wie wäre es mal an die reichen zu gehen?

Wer sind denn "die Reichen"?
Das sind wieder SPD-Fantasien. Enteignen etc.
Jeder der Geld sparen kann ist herzlich eingeladen Immobilien zu erwerben und diese unter Marktpreis an Bedürftige zu vermieten. Somit würde jeder etwas Gutes tun.
Aber da die meisten keine Ahnung davon haben und/oder darin zu viel Risiko sehen, wird lieber auf "die Reichen" und gierigen Vermieter geschimpft.

Na alle außer ich .......  ;D ;D ;D ;D ;D.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14282 am: 25.09.2024 09:17 »
Wie wäre es mal an die reichen zu gehen?

Wer sind denn "die Reichen"?
Das sind wieder SPD-Fantasien. Enteignen etc.
Jeder der Geld sparen kann ist herzlich eingeladen Immobilien zu erwerben und diese unter Marktpreis an Bedürftige zu vermieten. Somit würde jeder etwas Gutes tun.
Aber da die meisten keine Ahnung davon haben und/oder darin zu viel Risiko sehen, wird lieber auf "die Reichen" und gierigen Vermieter geschimpft.

Mit Verlaub, die SPD kann man in dieser Hinsicht abschreiben. Die unteren Chargen träumen vielleicht ab und zu vom Klassenkampf, aber sobald es Pfründe zu verteilen gibt, ist auch die SPD Büttel des Kapitals.

Das Wohnraumproblem ließe sich durch Sozialen Wohnungsbau entschärfen. Ist aber nicht gewollt, für unsere Bauministerin hat das einhalten der Schuldenbremse Priorität.

Wer sind die Reichen? Eventuell die 5% der Deutschen, denen fast 50% des Vermögens gehört?
Das Geld liegt auf der Straße, der Staat muss nur wollen. Einfach mal nachlesen wie viel bei CumEX und CumCum schon verjährt ist, weil die Finanzämter und Staatsanwaltschaften ausgebremst werden.
ZUsätzlich wird dank FDP die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen verkürzt, was den Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften das Leben noch schwerer machen wird. Klientelpolitik par exellence.

Erbschaftsteuer endlich sozial gerecht gestalten und auf lange Sicht die Vermögenssteuer wieder einführen (und nein, explizit nicht um Oma Ernas Haus in Buxtehude zu besteuern).
Damit könnte man viele Probleme angehen.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14283 am: 25.09.2024 09:33 »
Zunächst sollte man die Fragen klären, was Deutschland sein will.

Ich kann den Wunsch nach sozialer Gerechtigkeit nachvollziehen und Teile ihn jedoch kann ich auch Menschn verstehen, die sagen: Warum soll ich 42 oder gar 45 Prozent meines Einkommens abgeben?
Vor allem wenn man bedenkt, wo der Steuersatz von 42 Prozent anfängt zu greifen.

Man muss nur mal auf andere Länder schauen, wo solche hohen Steuern nicht erhoben werden. Wie machen die das?  :-\

Man muss immer sehen was da besteuert wird. Meistens ist es Geld, was schon X-Fach durch den Fiskus geschröpft wurde. Es regen sich doch auch alle zurecht über die Besteuerung der Rente und Pension auf. Das ist das selbe Prinzip.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14284 am: 25.09.2024 09:43 »
Man muss immer sehen was da besteuert wird. Meistens ist es Geld, was schon X-Fach durch den Fiskus geschröpft wurde. Es regen sich doch auch alle zurecht über die Besteuerung der Rente und Pension auf. Das ist das selbe Prinzip.

Ist das so? Nach meinem Verständnis sind die Beiträge zur Rente steuerfrei und werden dann erst bei Rentenbezug besteuert. Was unterm Strich eine Steuerersparnis für den Rentner darstellt.

Pension wird wie jedes Einkommen auch versteuert, da die Rücklagen dafür "steuerfrei" vom Dienstherrn getätigt wurden.

Gerade beim Einkommen sollte man nicht unbedingt über eine höhere Besteuerung nachdenken. Die höchsten paar Prozent zahlen doch ohnehin einen Großteil des Einkommenssteueraufkommens.

Es stellt sich eher die Frage, ob es Vermögen von mehreren Milliarden bei Einzelpersonen geben muss und wie dieses angemessen besteuert werden kann. Oder wie die Steuerflucht von Großunternehmen vermieden werden kann.
Und dabei nicht vegessen, das so zu gestalten, dass es weiterhin Anreize zu Leistung und zu überdurchschnittlicher Leistung gibt.


Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14286 am: 25.09.2024 09:52 »
Gerade beim Einkommen sollte man nicht unbedingt über eine höhere Besteuerung nachdenken. Die höchsten paar Prozent zahlen doch ohnehin einen Großteil des Einkommenssteueraufkommens.

Es stellt sich eher die Frage, ob es Vermögen von mehreren Milliarden bei Einzelpersonen geben muss und wie dieses angemessen besteuert werden kann. Oder wie die Steuerflucht von Großunternehmen vermieden werden kann.

Genau dies. Beim Einkommen würde es ausreichen, wenn die bestehenden Steuergesetze umgesetzt würde.

Vermögen, insbesondere das unproduktive, das ist was besteuert werden muss. Selbst wenn man keine Vermögenssteuer einführen will, so muss man endlich die ganzen unsäglichen Schlupflöcher des Erb/Schenkungssteuergesetzes schließen.

Und bevor wieder das Geheule kommt, wir würden die Unternehmer und ihr Kapital vergraulen:
Zeigt mir die Datenbasis dazu.

Schönes Beispiel Samsung: Korea hat eine Erbschaftsteuer von 50%. 2024 sind fast zehn Milliarden Erschaftsteuer für die Erben des Samsung-Konzerns angefallen. Soweit ich es sehe ist das Unternehmen immer noch dort.

In Deutschland wäre nur ein Bruchteil davon angefallen, wenn überhaupt.



PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14289 am: 25.09.2024 10:01 »
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AlxN

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DerUdo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14291 am: 25.09.2024 10:08 »
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Schau mal ob das geht?

https://uploadnow.io/files/WpYsxY1

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14292 am: 25.09.2024 10:09 »
Stellungnahme vom DRB:

https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/18-2024

Diese Stellungnahme hat nichts mit dem BBVAngG zu tun.

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14293 am: 25.09.2024 10:19 »
@skywalker

Bei der Bundeswehr gibt es noch Mannschaftsdienstgrade und die fangen bei A3 an.
VOn daher stimmt dein Kommentar nur bedingt.

Fangen an, gehen aber nicht mit A3 in Pension.

65.755 Pensionäre erhalten eine Pension zwischen A1-A5.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2024/dbb_monitor_oeffentlicher_dienst_2024.pdf
Korrindenkacka an:
Nö sind nur 41.150 der Rest sind  23.315 Witwen / 1.285 Waisen
Wieviele davon wohl unterhalb vom Bürgergeld sind?

Dann will ich auch nochmal klugscheissen:

In der Rente oder Pension gibt's kein Bürgergeld. Hier gibt's dann Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII.

kleinerluis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14294 am: 25.09.2024 10:36 »
Ich empfinde die Stellungnahme des DBB in seiner Wortwahl schon fast als aggressiv und vernichtend.  Wenn ich in meinem dienstlichen Kontext auf ein von mir verfasste Vorlage eine solche Stellungnahme erhalten würde, würde ich mich in Grund und Boden schämen.

Unfassbar was für eine öffentlich formulierte Klatsche sich der Bund hier abholt.