Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5851595 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14265 am: 24.09.2024 10:37 »
Das BVerfG hat ja auch in der Vergangenheit durchaus schon "kontroverse" Entscheidungen gefällt. Aber nach meinem Verständnis wurden sämtliche dieser Entscheidungen (gegebenenfalls grollend) "akzeptiert", zumindest von einem Großteil der Medien sowie der Bevölkerung. Es war und ist nun mal unsere letzte Instanz, und zumindest bisher gab es in meiner Wahrnehmung diesbezüglich keine größere Gegenwehr.

Aber klar, ihr habt schon Recht, wenn tatsächlich demnächst die Beamtenbesoldung angehoben werden muss (unabhängig von der konkreten Aufteilung zwischen Grundgehalt und Zuschlagsorgien) und beispielsweise die Springer-Presse massiv dagegen Stimmung machen sollte, dann wäre das sicher nicht hilfreich für unsere aktuell sowieso schon tendenziell gefährdete freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Aber sollen wir Beamten uns deshalb auf den Rücken legen und rufen "Wir wollen keine höhere Besoldung"? Ich hatte ja kürzlich im anderen Thread angerissen, warum ich mich (insbesondere im Zeitablauf) gegenüber meiner Peer Group leicht unterbesoldet fühle. Und nicht falsch verstehen: Ich bin natürlich trotzdem weiterhin gerne Beamter, und ein paar Goodies gibt es ja auch nach wie vor (wir haben z.B. eine recht großzügige Gleitzeitregelung, die mir mehrere längere Urlaube im Jahr ermöglicht, was "draußen" vermutlich etwas schwieriger wäre).

Und nochmal: Ich habe absolut volles Verständnis für euch Tarifangestellte in den höheren Entgeltgruppen. Ihr habt vermutlich Spaß am Job, nette Kollegen, usw., ABER eure Bezahlung ist im Vergleich zu "draußen" im Zeitablauf immer schlechter und schlechter geworden. Und wenn dann demnächst die Beamten im Nachbarbüro eine ordentliche Schippe obendrauf bekommen, ist das dem Betriebsfrieden sicherlich nicht zuträglich. Somit kann man euch nur wünschen, dass dann auch bei euch der Druck auf die Arbeitgeber so groß wird, dass sich auch bei euch (signifikant) etwas tut. Und eventuell könnte ja auch Verdi zumindest mal versuchen, euch nicht ständig zu ignorieren..

kkbw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14266 am: 24.09.2024 11:02 »
https://www.n-tv.de/politik/Buergergeld-soll-Milliarden-Euro-mehr-kosten-article25247624.html

Erst die Bedürftigen, dann fehlen schon wieder ein paar Milliarden.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14267 am: 24.09.2024 12:37 »
@skywalker

Bei der Bundeswehr gibt es noch Mannschaftsdienstgrade und die fangen bei A3 an.
VOn daher stimmt dein Kommentar nur bedingt.

Fangen an, gehen aber nicht mit A3 in Pension.

65.755 Pensionäre erhalten eine Pension zwischen A1-A5.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2024/dbb_monitor_oeffentlicher_dienst_2024.pdf


MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14268 am: 24.09.2024 12:53 »
@skywalker

Bei der Bundeswehr gibt es noch Mannschaftsdienstgrade und die fangen bei A3 an.
VOn daher stimmt dein Kommentar nur bedingt.

Fangen an, gehen aber nicht mit A3 in Pension.

65.755 Pensionäre erhalten eine Pension zwischen A1-A5.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2024/dbb_monitor_oeffentlicher_dienst_2024.pdf
Korrindenkacka an:
Nö sind nur 41.150 der Rest sind  23.315 Witwen / 1.285 Waisen
Wieviele davon wohl unterhalb vom Bürgergeld sind?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14269 am: 24.09.2024 12:54 »
https://www.n-tv.de/politik/Buergergeld-soll-Milliarden-Euro-mehr-kosten-article25247624.html

Erst die Bedürftigen, dann fehlen schon wieder ein paar Milliarden.

"Kosten der Unterkunft"
Der Skandal hier ist, dass man keinen staatlichen bzw. kommunal verwalteten Wohnraum hat. Schieben wir es den Vermietern weiter vorn und hinten rein und wundern uns, dass die Kosten der Unterkunft weiter hoch sind.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14270 am: 24.09.2024 12:56 »
@skywalker

Bei der Bundeswehr gibt es noch Mannschaftsdienstgrade und die fangen bei A3 an.
VOn daher stimmt dein Kommentar nur bedingt.

Fangen an, gehen aber nicht mit A3 in Pension.

65.755 Pensionäre erhalten eine Pension zwischen A1-A5.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2024/dbb_monitor_oeffentlicher_dienst_2024.pdf
Korrindenkacka an:
Nö sind nur 41.150 der Rest sind  23.315 Witwen / 1.285 Waisen
Wieviele davon wohl unterhalb vom Bürgergeld sind?

Die amtsangemessene Alimentation gilt für den Beamten UND seine Familie ein Leben lang. Also zählen diese sehr wohl dazu.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14271 am: 24.09.2024 13:27 »
Die amtsangemessene Alimentation gilt für den Beamten UND seine Familie ein Leben lang. Also zählen diese sehr wohl dazu.

Also hat das verwaiste Beamtenkind bis zu seinem eigenen Ableben (also ein Leben lang) einen Anspruch auf Alimentation? Spannend.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14272 am: 24.09.2024 13:41 »
Die amtsangemessene Alimentation gilt für den Beamten UND seine Familie ein Leben lang. Also zählen diese sehr wohl dazu.

Also hat das verwaiste Beamtenkind bis zu seinem eigenen Ableben (also ein Leben lang) einen Anspruch auf Alimentation? Spannend.

Nein. Das Waisengeld endet mit Vollendung des 18. Lebensjahr.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14273 am: 24.09.2024 14:24 »
Also hat das verwaiste Beamtenkind bis zu seinem eigenen Ableben (also ein Leben lang) einen Anspruch auf Alimentation? Spannend.

Ich muss schon sagen, du hast eine ekelhafte Art zu schreiben. Fast alle deine Posts sind gifftig und anfeindend gegen irgendjemanden und dann stößt du hier die Neiddebatte an??

Mann kann deinen unterton anhand des subtextet ja schon fast hören.

Was hat denn bei dir nicht geklappt dass du so gegen Beamte schießt?

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14274 am: 24.09.2024 14:33 »
Also hat das verwaiste Beamtenkind bis zu seinem eigenen Ableben (also ein Leben lang) einen Anspruch auf Alimentation? Spannend.

Ich muss schon sagen, du hast eine ekelhafte Art zu schreiben. Fast alle deine Posts sind gifftig und anfeindend gegen irgendjemanden und dann stößt du hier die Neiddebatte an??

Mann kann deinen unterton anhand des subtextet ja schon fast hören.

Was hat denn bei dir nicht geklappt dass du so gegen Beamte schießt?

Das kann doch nur der absolute Neid sein.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14275 am: 24.09.2024 14:57 »
Also hat das verwaiste Beamtenkind bis zu seinem eigenen Ableben (also ein Leben lang) einen Anspruch auf Alimentation? Spannend.

Ich muss schon sagen, du hast eine ekelhafte Art zu schreiben. Fast alle deine Posts sind gifftig und anfeindend gegen irgendjemanden und dann stößt du hier die Neiddebatte an??

Mann kann deinen unterton anhand des subtextet ja schon fast hören.

Was hat denn bei dir nicht geklappt dass du so gegen Beamte schießt?

Ganz ruhig, mein Lieber ;) ... Ich tu Dir doch nix und möchte Dir auch nichts Böses - ganz im Gegenteil.

Lies meine Beiträge mal im Kontext - Nimm diese nicht zu ernst und vor Allem: Fühl Dich doch nicht gleich angegriffen. Meine von Dir zitierte Rückfrage bezog sich auf eine nicht minder mit einem "Subtext" provokant formulierte Aussage. Das Leben ist doch viel zu kurz, um verbittert im Keller die finstere Ungerechtigkeit dieser bösen Welt zu beklagen.

BVerfGBeliever hat hier einen schön reflektierten Beitrag geschrieben. Lies diesen mal.

Ich kann auch der Argumentation von SwenTanortsch folgen und sehe darin keine inhaltlichen Fehlschlüsse.

Nur wenn wir uns mal miteinander unterhalten und uns austauschen, haben wir die Gelegenheit, auch die eigenen Vor- und Nachteile unserer "Systeme" zu begreifen. Ich habe leider das Gefühl, jeder noch so sachlich ausformulierte Hinweis auf Unterschiede wird sofort und ohne Reflexion als Angriff gewertet. Das ist eigentlich schade und nutzt am Ende keinem, findest Du nicht?

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14276 am: 24.09.2024 16:50 »
Hallo,


seht es doch auch mal anders.


Man zahlt Leuten mit Verantwortung über knapp 70 Millionen EUR Steuergeld 20,41 EUR pro Stunde.


Was will man da bitte hinsichtlich valide Korruptionsprävention argumentieren?

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14277 am: 24.09.2024 17:21 »
Also hat das verwaiste Beamtenkind bis zu seinem eigenen Ableben (also ein Leben lang) einen Anspruch auf Alimentation? Spannend.

Ich muss schon sagen, du hast eine ekelhafte Art zu schreiben. Fast alle deine Posts sind gifftig und anfeindend gegen irgendjemanden und dann stößt du hier die Neiddebatte an??

Mann kann deinen unterton anhand des subtextet ja schon fast hören.

Was hat denn bei dir nicht geklappt dass du so gegen Beamte schießt?

ich würde das eher als pointierten Hinweis auf die ungenaue Formulierung des Zitierten sehen.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14278 am: 24.09.2024 17:39 »
https://www.n-tv.de/politik/Buergergeld-soll-Milliarden-Euro-mehr-kosten-article25247624.html

Erst die Bedürftigen, dann fehlen schon wieder ein paar Milliarden.

"Kosten der Unterkunft"
Der Skandal hier ist, dass man keinen staatlichen bzw. kommunal verwalteten Wohnraum hat. Schieben wir es den Vermietern weiter vorn und hinten rein und wundern uns, dass die Kosten der Unterkunft weiter hoch sind.

Die Wohnkosten rechnet man sich auch bei der Beamtenbesoldung und bei dem steuerlichen Grundfreibetrag schön. Mich wundert das überhaupt nicht. Der Grundfreibetrag liegt deshalb auch vor dem BFH. Das Existenzminimum soll ja nicht besteuert werden, die Wohnkosten sind dort aber auch sehr stark typisiert.

Mietpreisbremsen und Co. haben absolut nichts gebracht und sind nach wissenschaftlichen Standards kompletter Unfug.

Versuch

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« Antwort #14279 am: 24.09.2024 21:41 »
https://www.n-tv.de/politik/Buergergeld-soll-Milliarden-Euro-mehr-kosten-article25247624.html

Erst die Bedürftigen, dann fehlen schon wieder ein paar Milliarden.

Kannst ja gerne tauschen...
Wie wäre es mal an die reichen zu gehen?

Nicht nach oben Bbckeln und nach unten treten....