Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
MoinMoin:
--- Zitat von: AlxN am 25.09.2024 15:55 ---
"Wer arbeitet hat immer mehr Geld als ein Bürgergeldempfänger..."
--- End quote ---
Hat er ja auch.
Aber wer ihm Anforderungsniveau 1 arbeitet, der kann sich keine 2 Kinder als Alleinverdiener leisten, bzw. erreicht damit nicht das Grundsicherungsniveau.
Wenn sie es täten, dann hätten wir doch eine Alimentation die über der Mindestalimentation liegt, haben wir aber bei weitem nicht!
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 25.09.2024 18:58 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 25.09.2024 18:47 ---Nein, die Mindestbesoldung muss keine 56.237 € jährlich sein, wenn 6000€ Kindergeld auf dem Konto landet, dann muss die Mindestbesoldung 50.237 € jährlich sein!
--- End quote ---
Mach es dir doch nicht immer selbst so schwer.
--- End quote ---
Wo mache ich es mir denn schwer, wenn mir nicht bekannt war, dass Kindergeld ein Teil der Besoldung ist, war mit halt nicht bewusst.
BVerfGBeliever:
OK, dann extra für dich nochmal ausführlich:
1.) Aktuelle Besoldung: Brutto 38.439 - Steuer 2.088 - PKV 7.847 + Kindergeld 6.000 = netto 34.504 €
2.) Verfassungsgemäß: Brutto 68.085 - Steuer 10.000 - PKV 7.847 + Kindergeld 6.000 = netto 56.238 €
Mit anderen Worten: Die Bruttobesoldung müsste laut DRB sogar um 77% (!) höher als heute sein.
[P.S. Die Steuer von 10.000 € ist übrigens nicht gerundet, sondern kommt laut Steuerrechner zufällig exakt so raus.]
NelsonMuntz:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 25.09.2024 19:19 ---OK, dann extra für dich nochmal ausführlich:
1.) Aktuelle Besoldung: Brutto 38.439 - Steuer 2.088 - PKV 7.847 + Kindergeld 6.000 = netto 34.504 €
2.) Verfassungsgemäß: Brutto 68.085 - Steuer 10.000 - PKV 7.847 + Kindergeld 6.000 = netto 56.238 €
Mit anderen Worten: Die Bruttobesoldung müsste laut DRB sogar um 77% (!) höher als heute sein.
[P.S. Die Steuer von 10.000 € ist übrigens nicht gerundet, sondern kommt laut Steuerrechner zufällig exakt so raus.]
--- End quote ---
Das sind Phantomdiskussionen, weil wir hier über das Einkommen einer ungelernten(!) Hilfskraft(!) reden. Mit einer A1/1 würden wir vielleicht sogar 100% "Unterbesoldung" sprechen.
Ich kann ja verstehen, dass auch Beamte sich zu schlecht bezahlt fühlen; ich kann das als TB absolut nachvollziehen! Aber diese Argumentationskette mit dem Ergebnis, dass ein faktisch völlig unqualifizierter Mensch allein durch eine Verbeamtung ein Anrecht auf 56k netto im Jahr hätte, ist selbst der Richterschaft unwürdig. Einen solch fetten "Stinkefinger" in Richtung der Welt der "normalen" Bürger hat man wohl selten gesehen.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 25.09.2024 19:39 ---Aber diese Argumentationskette mit dem Ergebnis, dass ein faktisch völlig unqualifizierter Mensch allein durch eine Verbeamtung ein Anrecht auf 56k netto im Jahr hätte, ist selbst der Richterschaft unwürdig.
--- End quote ---
Ich kann deinen Unmut sehr gut nachvollziehen.
Aber bedenke bitte auch, dass laut DRB eine vierköpfige Bürgergeld-Familie ein Anrecht auf bis zu 49k netto im Jahr hat.
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