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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Organisator:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.09.2024 11:09 ---Ganz einfach (wurde ja auch schon von @Malkav angerissen): Aufgrund des Leistungsprinzips und der Ämterwertigkeit müsste dann natürlich für den Single-Beamten ein völlig neuer Abstand zur Grundsicherung definiert werden.

Andernfalls wäre nicht gewährleistet, dass die Besoldung im Binnenvergleich zwischen den Besoldungsgruppen (bei Beamten mit bis zu zwei Kindern) unter anderem die "vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung", die "Verantwortung des Amtes" sowie die "Beanspruchung des Amtsinhabers (Leistung)" angemessen widerspiegelt, was sie laut Grundgesetz jedoch tun muss.

Konkret: Bei einem zu niedrigen Grundgehalt würde beispielsweise ein quasi ungelernter A4 mit zwei Kindern (die dann natürlich zwingend mit 115% alimentiert werden müssten) bereits an seinem allerersten Arbeitstag eine höhere Besoldung erhalten als ein studierter kinderloser A13 oder A14 im höheren Dienst, der schon seit vielen Jahren verbeamtet ist. Dies stünde in direktem Widerspruch zu obiger Forderung aus Art. 33 GG.

--- End quote ---

Die ersten beiden Absätze verstehe ich; den letzten jedoch nicht.

Was spricht gegen folgende Annahmen:
- Besoldung jetzt wird definiert als ausreichend für den Beamten
- (Ehe)partner unterhält sich selbst
- (Ehe)partner unterhält die Kinder zur Hälfte
- Ab dem erstem Kind gibt es halbe Kinderzuschläge die den Abstand zum Bürgergeld sicherstellen

Dadurch würde eine höhere Besoldung als nen A13-Beamter vermieden werden.

Taigawolf:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.09.2024 10:47 ---Hmmm, an anderer Stelle wurde mal geschrieben, dass wir es hier durchaus mit der Konsequenz einer selbst gewählten Lebensentscheidung zu tun haben. Gilt für die A8 genauso, wie für 3 Kinder.

Echt, das ist so ;)

--- End quote ---

Stellt sich nur die Frage, wie eine solche Reaktion auf einen Arbeitenden überhaupt entstehen kann? Da liegt doch das eigentliche Problem. Das ist schließlich politisch verschuldet und könnte geändert werden. Auf jeden Fall zeigt es, dass es auf Dauer für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt nicht förderlich ist, wenn solche Reaktionen entstehen. Dieses Problem weitet sich dann auf Dauer eben auf jene Politiklandschaft aus, die eine solche Reaktion überhaupt aus der Grube der Absurdität geholt hat.

GeBeamter:

--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 11:16 ---

Die ersten beiden Absätze verstehe ich; den letzten jedoch nicht.

Was spricht gegen folgende Annahmen:
- Besoldung jetzt wird definiert als ausreichend für den Beamten
- (Ehe)partner unterhält sich selbst
- (Ehe)partner unterhält die Kinder zur Hälfte
- Ab dem erstem Kind gibt es halbe Kinderzuschläge die den Abstand zum Bürgergeld sicherstellen

Dadurch würde eine höhere Besoldung als nen A13-Beamter vermieden werden.

--- End quote ---

Das klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar. Auf den zweiten offenbaren sich hier aber einige Fehlannahmen.
Die Besoldung eines A3 ungelernten Beamten kann man als ausreichend bemessen, sie muss aber auch mindestens 15% über der Grundsicherung liegen. Arbeit muss sich lohnen.
Für höhere Besoldungsgruppen mit anderen Qualifikationen, Verantwortungen und Leistungen kann der Maßstab aber nicht mehr sein, dass man ausreichend alimentiert ist - oder ich interpretiere Mal: man über die Runden kommt -, da dann keine Ämterwertigkeit mehr erkennbar ist.
Dass Partnerinnen und Partner den Lebensunterhalt der Familie mit bestreiten müssen, um einen angemessenen Mindestlebensstil erreichen zu können widerspricht der Logik der Beamtenalimentation. Wenn die Beamtenfamilie zur Sicherung eines angemessenen Lebensstils auf Zuverdienst angewiesen ist, wird damit die Unbestechlichkeit und die Loyalität des Beamten angekratzt. Gleiches gilt für das Mitaufkommen für gemeinsame Kinder.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Organisator am 26.09.2024 11:16 ---Die ersten beiden Absätze verstehe ich; den letzten jedoch nicht.

Was spricht gegen folgende Annahmen:
- Besoldung jetzt wird definiert als ausreichend für den Beamten
- (Ehe)partner unterhält sich selbst
- (Ehe)partner unterhält die Kinder zur Hälfte
- Ab dem erstem Kind gibt es halbe Kinderzuschläge die den Abstand zum Bürgergeld sicherstellen

Dadurch würde eine höhere Besoldung als nen A13-Beamter vermieden werden.

--- End quote ---

Gegen deine Annahmen spricht das Alimentationsprinzip (wie auch bereits von @GeBeamter angemerkt).

Beispiel-Zitat aus der 2015er-BVerfG-Entscheidung:

"Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren."

Organisator:

--- Zitat von: GeBeamter am 26.09.2024 11:30 ---Das klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar. Auf den zweiten offenbaren sich hier aber einige Fehlannahmen.
Die Besoldung eines A3 ungelernten Beamten kann man als ausreichend bemessen, sie muss aber auch mindestens 15% über der Grundsicherung liegen. Arbeit muss sich lohnen.

--- End quote ---
Davon gehe ich bei 2.000 € netto aus.


--- Zitat von: GeBeamter am 26.09.2024 11:30 ---Für höhere Besoldungsgruppen mit anderen Qualifikationen, Verantwortungen und Leistungen kann der Maßstab aber nicht mehr sein, dass man ausreichend alimentiert ist - oder ich interpretiere Mal: man über die Runden kommt -, da dann keine Ämterwertigkeit mehr erkennbar ist.

--- End quote ---
Die Besoldungsgruppen müssen einen angemessenen Abstand haben. Z.B. 10 %


--- Zitat von: GeBeamter am 26.09.2024 11:30 ---Dass Partnerinnen und Partner den Lebensunterhalt der Familie mit bestreiten müssen, um einen angemessenen Mindestlebensstil erreichen zu können widerspricht der Logik der Beamtenalimentation. Wenn die Beamtenfamilie zur Sicherung eines angemessenen Lebensstils auf Zuverdienst angewiesen ist, wird damit die Unbestechlichkeit und die Loyalität des Beamten angekratzt. Gleiches gilt für das Mitaufkommen für gemeinsame Kinder.

--- End quote ---
Und da bin ich anderer Meinung - sind Angestellte wirklich bestechlicher?

Außerdem ist die Beamtenfamilie nicht auf Zuverdienst angewiesen - vielmehr stellt sich die Frage, warum die Allgemeinheit die Arbeitslosigkeit des Ehepartners mitfinanzieren sollte?

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