Warum nicht in E3 einstellen, anlernen, qualifizieren und im Anschluss in A5 verbeamten?
Ich glaube, dass das nciht der "juckepunkt ist"...und auch nicht die Lösung.
Ob Beamter oder Angestellter...oder Arbeiter... jeder sollte mMn (und wahrscheinlich vieler anderer hier im Foraum auch) mehr Geld bekommen (verdienen!) als jemand, das der Bürgergeld bekommt.
Und ausgehend von einem Arbeitssuchendem sollte dieses MINDESTENS 15 % mehr Geld haben, als im voher als Bedarf zugewiesen wurde.
Dabei ist es egal. ob er mit der Schippe am Bauhof arbeitet, ob er Post im Finanzamt rum bringt oder Manschaffter bei der Truppe ist.
Ich denke da haben wir einen Konsens. Er bekommt 15% mehr dafür, dass es morens aufsteht und seiner Beschäftigung nachgeht. Und 15 % sind dann eher wenig. Dafür würde ich nicht aufstehen.
Wenn einer jetzt aber voher noch eine mehrjährige Ausbildung absolviert, dann kann man ihn aber nicht mehr mit diesen 15% abspeisen. Denn auch er will sich von den "ungelernten Kräften" absetzen und ha tsich dafür entsprechend qualifiziert.
Will sagen....auch wenn wir A3-A5 Streichen. Dann wird der Anwärter im mD nach seiner Ausbildung (in meinem Fall Niederschsen) nicht auf A6 seinen Dienst verrichten, wenn er dafür nur 15% mehr Lohn bekommt als ein Bürgergeldler. Das BVerfG sieht diese 15 % Grenze eben nicht zwischen Arbeitslos und Ausgebildet, sondern zwischen Arbeitslos und ungelernten Kraft. Wenn man also den gesamten einfachen Dienst einstampft, ändert das (mMn) nichts an den Forderungen der Personen.
Und ja! Ganz ausdrücklich gilt das auch für Angestellte.
Vor ein paar Seiten he tein A8er mit zwei Kindern doch genau das geschrieben. Er hat (aktuell) das gleiche oder weniger Gehalt wie ein Bürgergeldempfänger.