Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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NelsonMuntz:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.09.2024 17:22 ---Wenn jetzt alle Grundgehälter (und beispielsweise auch der Familienzuschlag) linear so weit angehoben werden, dass der Verheiratete mit zwei Kindern das 115%-Kriterium erfüllt, dann wäre das Leistungsprinzip und die Ämterwertigkeit weiterhin eingehalten. Wo also wäre das „Problem“?

--- End quote ---

Weil jene Familienzuschläge teilweise so hoch sind, dass sie eben das Binnenabstandsgebot verletzen. Du selbst hast doch diesbezüglich von "Orgien" gesprochen und weiter oben habe ich ja auch eine diesbezüglich kritische Passage vom Richterbund zitiert. Diese nicht an Amt und Leistung gekoppelten Zuschläge dürfen doch nicht zu hoch ausfallen.

HochlebederVorgang:
Du hast dich zu sehr verbissen und solltest dich jetzt wirklich etwas zurücknehmen. Manchmal hilft auch das Nachdenken vor dem Schreiben.

Es geht mir hier um etwas völlig Anderes.

Verstehe ich die Diskussion richtig, besteht hier teilweise die Absicht, die Finanzierung ALLER Kinder in den Schoß des Staates zu legen, um die Beamtenbesoldung verfassungsgemäß zu stricken.

Im Grunde macht man damit alle Familien offiziell zu Bedarfsempfängern und zerrt sie in die Abhängigkeit. Auch der Chef des Angestellten wird dann sagen, dass man nicht soviel Geld brauche, weil die Kinder ja durch den Staat finanziert werden.

Ich empfinde das für ALLE Familien als ein System der Bevormundung.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.09.2024 17:29 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.09.2024 17:22 ---Wenn jetzt alle Grundgehälter (und beispielsweise auch der Familienzuschlag) linear so weit angehoben werden, dass der Verheiratete mit zwei Kindern das 115%-Kriterium erfüllt, dann wäre das Leistungsprinzip und die Ämterwertigkeit weiterhin eingehalten. Wo also wäre das „Problem“?

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Weil jene Familienzuschläge teilweise so hoch sind, dass sie eben das Binnenabstandsgebot verletzen. Du selbst hast doch diesbezüglich von "Orgien" gesprochen und weiter oben habe ich ja auch eine diesbezüglich kritische Passage vom Richterbund zitiert. Diese nicht an Amt und Leistung gekoppelten Zuschläge dürfen doch nicht zu hoch ausfallen.

--- End quote ---

Völlig richtig, da reicht ja beispielsweise ein kurzer (entsetzter) Blick nach NRW.

Aber wir reden hier ja über den Bund. Und da wäre eine einfache lineare Anhebung (ausgehend von den heutigen Werten) die aus meiner Sicht ideale Lösung, um zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zurückzukehren.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 30.09.2024 17:33 ---Im Grunde macht man damit alle Familien offiziell zu Bedarfsempfängern und zerrt sie in die Abhängigkeit. Auch der Chef des Angestellten wird dann sagen, dass man nicht soviel Geld brauche, weil die Kinder ja durch den Staat finanziert werden.

--- End quote ---

Ich erzähle Dir mal ein Geheimnis: In der pW oder auch dem TB-Bereich des öD ist dem AG die Anzahl der Kinder schlicht völlig egal. Da gibt es kein Zulagen, Boni, Garantien oder irgendetwas.

Was Du also hier ganz dystopisch "befürchtest", ist einfach längst gelebte Realität.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.09.2024 17:36 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 30.09.2024 17:29 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.09.2024 17:22 ---Wenn jetzt alle Grundgehälter (und beispielsweise auch der Familienzuschlag) linear so weit angehoben werden, dass der Verheiratete mit zwei Kindern das 115%-Kriterium erfüllt, dann wäre das Leistungsprinzip und die Ämterwertigkeit weiterhin eingehalten. Wo also wäre das „Problem“?

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Weil jene Familienzuschläge teilweise so hoch sind, dass sie eben das Binnenabstandsgebot verletzen. Du selbst hast doch diesbezüglich von "Orgien" gesprochen und weiter oben habe ich ja auch eine diesbezüglich kritische Passage vom Richterbund zitiert. Diese nicht an Amt und Leistung gekoppelten Zuschläge dürfen doch nicht zu hoch ausfallen.

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Völlig richtig, da reicht ja beispielsweise ein kurzer (entsetzter) Blick nach NRW.

Aber wir reden hier ja über den Bund. Und da wäre eine einfache lineare Anhebung (ausgehend von den heutigen Werten) die aus meiner Sicht ideale Lösung, um zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zurückzukehren.

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Da ich aus NRW komme und meine persönlichen Kontakte in die Beamtenwelt auf die Ebene der Länder und das Kommunale beschränkt sind, erklärt das vielleicht mein im persönlichen Erleben recht gering ausgeprägtes Empfinden ob einer nahe am Hungertuch darbenden Beamtenschaft.

Das ist nicht böse gemeint - ich verstehe die Enttäuschung ja, die Du z.B. formulierst. Hier bei mir in den A-Gruppen zwischen 8 und 13 schlagen Beamte mit Kindern Tarifbeschäftigte mit äquivalenten Aufgaben und Leistungen jedoch immer.

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