Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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KlammeKassen:

--- Zitat von: Rentenonkel am 02.10.2024 12:36 ---
--- Zitat von: PolareuD am 02.10.2024 11:26 ---
Auch wenn es sich bei den TBs prinzipiell um ein anderes Rechtsgebiet handelt, ist das grundsätzliche Ansinnen nach gleiche Tätigkeit gleiche Bezahlung mehr als verständlich.

--- End quote ---

Selbstverständlich verbunden mit der Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden ;)

--- End quote ---

Wenn das NETTO-Gehalt dasselbe wäre, würde das nahezu jeder TBler unterschreiben  ;)

KlammeKassen:

--- Zitat von: Saggse am 02.10.2024 11:23 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 02.10.2024 10:24 ---Für mich steht übrigens fest, dass natürlich auch die TB eine Lohnerhöhung erhalten müssen, sollte festgestellt werden, dass die Beamten ein Plus erhalten. Alles andere ist ja nicht zu erklären.

--- End quote ---
Hä? Warum denn das? Angestellte stehen doch in einem komplett anderen Verhältnis und können Ihr Gehalt im Prinzip frei aushandeln.

--- End quote ---

"im Prinzip" - das versuch mal bei einer KAV-gebundenen Gemeinde  :D

InternetistNeuland:

--- Zitat von: KlammeKassen am 02.10.2024 13:15 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 02.10.2024 12:36 ---
--- Zitat von: PolareuD am 02.10.2024 11:26 ---
Auch wenn es sich bei den TBs prinzipiell um ein anderes Rechtsgebiet handelt, ist das grundsätzliche Ansinnen nach gleiche Tätigkeit gleiche Bezahlung mehr als verständlich.

--- End quote ---

Selbstverständlich verbunden mit der Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden ;)

--- End quote ---

Wenn das NETTO-Gehalt dasselbe wäre, würde das nahezu jeder TBler unterschreiben  ;)

--- End quote ---

Der Tarifbeschäftigte E3 mit Partner und 2 Kindern muss sowieso Bürgergeld beantragen und sollte dadurch genau soviel erhalten wie ein A3 mit Partner und 2 Kindern.

Organisator:

--- Zitat von: KlammeKassen am 02.10.2024 13:15 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 02.10.2024 12:36 ---
--- Zitat von: PolareuD am 02.10.2024 11:26 ---
Auch wenn es sich bei den TBs prinzipiell um ein anderes Rechtsgebiet handelt, ist das grundsätzliche Ansinnen nach gleiche Tätigkeit gleiche Bezahlung mehr als verständlich.

--- End quote ---

Selbstverständlich verbunden mit der Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden ;)

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Das glaube ich nicht:

Bund:
E6/1 = 2.008 € netto (single / Steuerklasse 1)
A6/1 = 2.100 € netto (dito und nach KV).

bereinigt um die Mehrarbeit von 2 Stunden steht der Tarifbeschäftigte besser da. Zumal kaum ein TB mit E6 anfängt, sondern eher höher, aber jeder Beamte in der Ebene mit A6 anfangen muss.

Wenn das NETTO-Gehalt dasselbe wäre, würde das nahezu jeder TBler unterschreiben  ;)

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PolareuD:

--- Zitat von: Organisator am 02.10.2024 13:48 ---
Das glaube ich nicht:

Bund:
E6/1 = 2.008 € netto (single / Steuerklasse 1)
A6/1 = 2.100 € netto (dito und nach KV).

bereinigt um die Mehrarbeit von 2 Stunden steht der Tarifbeschäftigte besser da. Zumal kaum ein TB mit E6 anfängt, sondern eher höher, aber jeder Beamte in der Ebene mit A6 anfangen muss.

Wenn das NETTO-Gehalt dasselbe wäre, würde das nahezu jeder TBler unterschreiben  ;)

--- End quote ---

Meine Aussage bezog sich nicht auf die aktuelle Situation sondern zielten darauf ab, dass nach Vollzug einer Amtsangemessenen Alimentation auch eine Anpassung der Entgelte für TBs vollzogen werden sollte. Sofern das Ziel einer amtsangemessene Alimentation für Beamte jemals erreicht wird.

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