Die Diskussion scheint schon weiter, dennoch hier einige Anmerkungen zu gestern:
Ein gemachter Mensch ist er bei weiten nicht, wie meine Angaben zu den Lebenshaltungskosten aufzeigen.
Diese sind nicht an den Haaren herbeigezogen, auch wenn sie statisch meinerseits nicht belegbar sind. Zusätzlich fallen die Kosten für einen PKW an, da in ländlichen Regionen der ÖPNV bei weiten nicht ausreichend ausgebaut ist. Die Kosten dafür habe daher exkludiert angegeben.
Ich habe hier den (natürlich völlig unzulässigen) Vergleich zu einem vergleichbar Qualifiziertem in der pW gezogen. Das dient der nur der Einordnung der Dimension - da manche jedoch hier mittelbar argumentativ sogar ein deutliche höheres Besoldungsniveau fordern, sehe ich diesen Hinweis als legitim platziert. Zu den Lebenshaltungskosten: Natürlich können wir uns im Rahmen einer anekdotischen Debatte der Definition einer "Auskömmlichkeit" annähern - Für die Besoldung von über 2 Millionen Menschen halte ich das aber grundsätzlich für eine gewagte Grundlage. Eine wirklich klar definierte Bezugsgröße ist ausschließlich die Grundsicherung. Zum Thema PKW habe ich bereits alles gesagt.
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Bei dir ist man mit ein paar Peanuts also ein gemachter Mann. Heutzutage würdest du schlackern, wenn du herausfindest, was so verdient werden kann. Ich als Single mit A13 in einer Stadt mit Mietstufe 3 hab mehr Monat als Geld übrig regelmässig...wenn die PKV nun bald von 350 auf evtl 450 € steigt, dann ciao.
Was man auch nicht vergessen darf, ich bin der einzige in meinem Bekanntenkreis, der weder Urlaubsgeld noch Weihnachtsgeld bekommt. 13. Gehalt? Kann ich nur lachen...
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Der persönliche Vergleichsmaßstab ist doch unbeachtlich. Du sprichst zudem von Bekannten mit Urlaubsgeld oder 13. Gehalt - was auf eine Beschäftigung in der pW hindeutet. Hier haben wir gelernt: Das kann und darf man nicht vergleichen! Der Vergleich mit einem Bund-E13 geht gleichzeitig zu Gunsten der Verbeamtung aus.
Das ist überhaupt keine Wertung über Amtsangemessenheit Deines Gehalts! - aber wenn wir bewertend eine Relation finden wollen, dann müssen wir insbesondere auf diesem Qualifikationsniveau einen Vergleich innerhalb der gleichen Sphäre (also dem öD) suchen - in der pW bewegen wir uns hier bereits nämlich auf einer Ebene, in der AT-Verträge nicht unüblich sind und sic Gehälter vom Tarifgeschehen nach oben absetzen.
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Hallo,
1) eine verfassungsgemäße Besoldung ist für mich eine signifikante Anhebung der Grundbesoldung um 20%-30%, Familienzuschläge erst ab dem dritten Kind. Die Grundbesoldung muss so bemessen sein, dass man in bis zu einer mittleren Mietstufe (wie auch immer man die mittlere Mietstufe berechnet, wäre vom Gesetzgeber zu begründen) ohne Ortszuschlag auskommt. ....
2) Auch wenn es so einigen nicht gefällt: Die Höhe der Besoldung richtet sich nun mal primär nach dem Amt und nicht nach Familienstand! Beamten sind keine Bedarfsgemeinschaften!!!
Das ist in der Nicht-Beamtenwelt im Übrigen auch so: Da wird weitgehend unabhängig vom Familienstand bezahlt, und in teuren Ballungszentren sind die Gehälter höher als in den eher günstigen Gegenden.
3) Ein ungelernter Bürobote in Vollzeit (m.E eh eine austerbende Spezies) muss einfach mehr bekommen als ein Grundsicherungsempfänger. Meinetwegen kann man A3 auch ganz abschaffen und nach A4 heben, abgesehen von den Soldaten scheint es beim Bund eh nur 5 Planstellen mit A3 zu geben.
Hier wird es jetzt spannend: Kannst Du bitte Deine Aussage 1) in eine nominale Grundbesoldung materialisieren? Kleiner Tipp: Mit den hier bereits genannten +37% kommst Du im eD bei Weitem(!) nicht hin.
Zu 2): Richtig: Beamte sind keine Bedarfsgemeinschaften - dennoch sind sie -wie von Dir ausgeführt- so zu alimentieren, dass darüber der Unterhalt einer 4k-Familie gesichert werden kann. Das ist in der "Nicht-Beamtenwelt" tatsächlich aber völlig anders (woraus wir dann ja auch wieder die Unvergleichbarkeit ableiten können)
Zu 3): Das ist beim unverheirateten, kinderlosen A3 doch bereits jetzt der Fall.
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Richtig. Wobei ich doch etwas erstaunt bin, dass dir das anscheinend bis heute nicht klar war.
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- Die 115% habe ich als terminale Untergrenze begriffen - alle anderen "Definitionen" (wie z.B. von PolareuD) erscheinen mir weitestgehend aus dem Bauch formuliert. Eine konkrete Prozentzahl für den Single ohne Kinder fehlt mir, sofern juristische Beleuchtungen der Thematik überhaupt zu einer greifbaren Zahl führen.
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Abschließend:
Die beiden Prämissen:
1) Der Beamte ist dem Amt nach zu besolden.
2) Der Beamte ist über den Grundsold für den Unterhalt einer 4k-Familie zu alimentieren.
lassen sich NICHT(!) mit einer 37%igen Erhöhung des Grundsolds lösen. Dazu reicht ein Blick auf die Besoldungstabelle. Unser vieldiskutierter Bote in der A3 bräuchte bei 2 Kindern weiterhin erhebliche(!) Familienzuschläge, die dann aber seinen nominalen Sold bis in die Höhe des gD rücken. Das würde sich auch nicht ändern, wenn man die A3 streicht und die A4 als Eingangsamt bestimmt, weil die Unterschiede in der Besoldungstabelle hier kaum wahrnehmbar sind. Dieses "Problem" gründet auf den geringen Tabellenwertunterschieden (insbesondere im eD und mD) und dem erheblichen Unterschied im finanziellen Bedarf zwischen einer Einzelperson und der 4k-Familie.
Ich bin hier auch nicht mehr in der rechtlichen Beleuchtung, sondern im Versuch der Gestaltung. All die Kritik, die Gedanken und Ideen bezüglich der Kinderalimentation dienen doch nur dem Zweck, dieses Dilemma aufzulösen. Grundsätzlich will ich Euch doch keine ordentliche Erhöhung der Bezüge misgönnen.
Nur bei der Partner-Alimentation bin ich nicht so ganz auf "Beamten-Linie"

. Aber mal im Ernst: In der Regel kann man doch von einem erwachsenen und gesunden Menschen erwarten, dass er/sie/es für den Lebensunterhalt auch selber sorgt. Von dieser "Pflicht" sollte man nicht befreit werden, nur weil man eine verbeamtete Person heiratet. Der nicht vorhandene Kontrollmaßstab ist doch zumindest perspektivisch betrachtet kein Argument.
In dieem Sinne: Viel Erfolg Euch allen.