Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BVerfGBeliever:
@KlammeKassen, danke für den Link (und sorry, dass ich vorgestern möglicherweise ein wenig "unfreundlich" dir gegenüber gepostet hatte). Ansonsten habe ich gerade mal kurz versucht, mich in deine Lage (Tarifangestellter in einer höheren Entgeltgruppe) zu versetzen. Dabei ist mir ein "strukturelles Problem" aufgefallen:
1.) Ausgangspunkt ist die bekannte Tatsache, dass eine vierköpfige Bürgergeldfamilie einen Grundsicherungsbedarf von rund 3.900 € monatlich hat.
2.) Auswirkungen für Beamte und Angestellte in "niedrigen" Gruppen
- Beamte haben wie bekannt einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf mindestens 15% mehr, also rund 4.400 € Nettoalimentation. Aktuell bekommen sie diese nicht, also können sie zum einen klagen und zum anderen darauf hoffen, dass die Besoldungsgesetzgeber früher oder später durch Karlsruhe dazu "gezwungen" werden, wieder auf den Weg der verfassungsgemäßen Besoldung zurückzukehren.
- Für Tarifangestellte gibt es diese Möglichkeit nicht. ABER: Wenn das Gehalt eines 4K-Angestellten unterhalb der genannten Grundsicherung liegt, kann er nach meinem Verständnis "aufstocken". Somit hat er quasi ebenfalls einen impliziten Anspruch auf eine gewisse "Alimentation", zwar eventuell nicht ganz auf 4.400 €, aber vielleicht auf 4.100 € (ich habe keine Ahnung, welche genauen Regeln für Aufstocker gelten).
3.) Auswirkungen für Beamte und Angestellte in "höheren" Gruppen
- Unter anderem aufgrund des Binnenabstandsgebots haben auch Beamte in höheren Besoldungsgruppen einen Anspruch auf eine bestimmte Besoldung, die aktuell (bei weitem) nicht erreicht wird. Genau wie oben haben wir "Betroffene" zum einen die Hoffnung auf Karlsruhe. Zum anderen können wir klagen, was ja auch einige von uns hier im Forum dank der Initiative von @PolareuD und anderen bereits aufs Gleis gesetzt haben.
- Tarifangestellte in höheren Gruppen haben hingegen das Problem, dass sie im Gegensatz zu uns keinen Rechtsanspruch auf eine höhere Entlohnung haben (und die Lücke auch nicht durch "Aufstocken" geschlossen werden kann). Die einzige Option besteht somit darin, in der tariflichen Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern dafür zu sorgen, dass auch in höheren Gruppen die Gehälter in einem "gesunden" Verhältnis sowohl zu den Beamten als auch zur Privatwirtschaft stehen. Dabei ist Verdi vermutlich leider ein sehr ungeeigneter "Player", eure (auch in meinen Augen berechtigten) Interessen durchzusetzen.
ABER: Für all das Genannte tragen wir (Beamten) keinerlei Verantwortung oder "Schuld"! Somit könnt ihr also entweder weiterhin auf uns schimpfen und uns unsere verfassungsrechtlich geschuldete Besoldung neiden. Oder aber ihr versucht, konstruktiv eure (auch in meinen Augen berechtigten) Interessen durchzusetzen. Aber wie gesagt, wir sind diesbezüglich nicht euer Ansprechpartner..
Pendler1:
@BVerfGBeliever
👍👍
tigertom:
Auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch an Alle hier, dass wir die 1.000 Seiten geknackt haben. 2023 hatte ich daran noch Zweifel, nun bin ich überzeugt, dass wir auch die 2.000 knacken werden. Dank an Herrn Saathoff, Frau Faeser, Herrn Lindner und all den anderen Nebelkerzenwerfern. Auch Dank an das BVerfG, dass Ihr uns Hoffnung gemacht habt und nun wegseht. Ohne Euer Urteil aus 2020 hätte ich aus heutiger Sicht betrachtet viel Zeit und Hoffnung gespart - aber für die 16 Bundesländer freue ich mich natürlich. Danke, dass sich Herr Heil bei der Höhe des Bürgergelds auf Verfassungskonformität beruft, es bei den Beamten aber egal zu sein scheint.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: tigertom am 11.10.2024 18:00 ---Ohne Euer Urteil aus 2020 hätte ich aus heutiger Sicht betrachtet viel Zeit und Hoffnung gespart - aber für die 16 Bundesländer freue ich mich natürlich.
--- End quote ---
- In Sachsen wurden alle Grundgehälter zwischen Dez. 2023 und Feb. 2025 um 15,1% angehoben
(Beispiel A15: von 87.358 € auf 100.528 €).
- In Hessen wurden alle Grundgehälter zwischen Juli 2023 und August 2025 um 16,0% angehoben
(Beispiel A15: von 87.237 € auf 101.224 €).
Beides ist natürlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber immerhin.
Die anderen 14 Bundesländer haben hingegen noch deutlich weniger gemacht.
Somit sehe ich wenig, wofür du dich mit Blick auf die Länder "freuen" kannst..
MaHa1710:
Weiß denn jemand wie es weitergehen soll ?
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