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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Ozymandias:
Viele Ehepartner sind aber gar nicht beihilfeberechtigt oder jetzt gibt es z.B. auch die pauschale Beihilfe in vielen Ländern. Ich habe davor z.B. gewarnt, gerade wegen den Pflegekonstellationen. Da gibt es dann nur die gesetzlichen Versicherungsleistungen. Der Eigenanteil bewegt sich trotz der Verbesserungen locker bei 2-3k im Monat.

Die Alimentation soll ja lebenslang für die ganze Familie gelten. Erwachsene Kinder dann ausgenommen natürlich.

Also wie gesagt ohne alles ausgerechnet zu haben, aber gibt es da wirklich keine Konstellationen wie z.B. aktiver Beamter mit 4k Netto und 3k Pflegekosten für den Ehepartner? Das würde ich mir dann ziemlich korupptionsanfällig vorstellen.

HochlebederVorgang:
Ich weiß es nicht genau, aber ich meine im Verwandtenkreis wurden einem Beamten die Leistungen bei der Unterbringung im Pflegeheim dementsprechend erhöht, dass er weiterhin einen angemessenen Teil seiner Besoldung frei zu Verfügung hat.

HochlebederVorgang:
Weiterer toller Streitpunkt:

Muss der Beamte so alimentiert werden, dass er den gewöhnlichen Eigentanteil der Heimunterbringung (95%-Perzentil!?) daraus tragen kann und im darüberhinaus noch amtsangemessene freie Mittel zur Verfügung stehen?
Wie ist das dann mit dem Abstandsgebot bei den frei verfügbaren Besoldungsanteilen?

Kann der Beamte auf sein Privatvermögen verwiesen werden? Geht das überhaupt, wenn die Alimentation schon nicht verfassungsgemäß war?

lotsch:
Hier ein ziemlich aktueller Artikel von Tenhagen zur Pflege. Man soll halt Vorsorgen.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/fuers-alter-vorsorgen-wie-ihre-pflege-bezahlbar-wird-a-3e9ad1eb-36cc-4251-8b43-8e9f4ec9a734

HochlebederVorgang:
Natürlich besonders die, die eh schon weniger als die vorgesehenen 115% bekommen

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