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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Julianx1:
es wird sich ja wahrscheinlich nichts mehr gravierendes an den Zahlen des Entwurfes verändern. Ebenso verdichtet sich ja die zu erwartende Zeitschiene, laut Medien. Könnten die Admins nicht mal einen Proberechner bauen zum AEZ in den Besoldungsrechner? Und bei der Gelegenheit mal die Anzahl der Kinder im FZ von 6 erhöhen auf mindestens 7? Ohne jetzt das ganze Gesetzgebungsverfahren bewerten zu wollen. Es könnten einige mehr nachvollziehen ob sie "Stand Entwurf" betroffen wären und in wie weit.
BuBea:
Zum Thema Vollstationäre-Pflege und Berechnungsmechanik siehe:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/41_Beihilfeberechtigte/5_Pflegebeduerftige/56_Leistungen_Pflegebeduerftige/563_Vollstationaere_Pflege/563_vollstationaere_pflege_node.html
und dort verlinkte PDF-Datei
Pendler1:
Also dieser sog. AEZ wird für mich immer mehr ein Rotes Tuch.
In der Presse liest man das der Bund dadurch einfach mal Geld sparen will (und mittlerweile auch in den Kommentaren der Verbände.
Auf den anscheinend abwegigen Vorschlag, einfach mal die Tabellenbesoldung zu erhöhen. kommt anscheinend niemand mehr?
Leute, das wird sich langfristig rächen .. Zinseszins!
Und in Pension sollte man ja auch die vielleicht steigenden Gesundheits- und Pflegekosten noch einigermaßen stemmen können.
Nur meine unmaßgebliche persönliche Meinung - vielleicht habe ich meine Glaskugel nicht ausreichend geputzt?😁
HochlebederVorgang:
Ich berichte von Ingenieur A11 (Postnachfolgegedöns). Nach Abzug PKV sah es nicht mit der Pension hinsichtlich Heimkosten nicht gut aus.
Bundi:
--- Zitat von: Julianx1 am 16.10.2024 13:16 ---es wird sich ja wahrscheinlich nichts mehr gravierendes an den Zahlen des Entwurfes verändern. Ebenso verdichtet sich ja die zu erwartende Zeitschiene, laut Medien. Könnten die Admins nicht mal einen Proberechner bauen zum AEZ in den Besoldungsrechner? Und bei der Gelegenheit mal die Anzahl der Kinder im FZ von 6 erhöhen auf mindestens 7? Ohne jetzt das ganze Gesetzgebungsverfahren bewerten zu wollen. Es könnten einige mehr nachvollziehen ob sie "Stand Entwurf" betroffen wären und in wie weit.
--- End quote ---
Gute Idee.
Soweit ich es durchdrungen habe,werden in jedem Fall schonmal sicher alle Kollegen ab A 8 (?) ,aber zumindest im gD, die max. 2 Kinder haben und nur in einer Stadt/Gemeinde bis Stufe 3 wohnen duerften leer ausgehen. Den AEZ gibt es ja in den Stufen 1-3 und bei 2 Kindern nicht. Und da sich auch sonst nichts bei den genannten BesGrp tut hinsichtlich Stufen oder gar Aemter streichen, bleibt halt nichts.
Fuer alle anderen ist so ein Rechner vielleicht eine gute Idee um die Wertschaetzung unserer Dienstherrn in vollen Zuegen geniessen zu koennen.
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