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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
jebehh:
Solltest du meinen Vergleichen meinen, dann bezogen auf die Besoldungsstufe A7 und A8 und die künftigen Eingangsämter gemäß Entwurf schon. So soll gemäß Entwurf das Eingangsamt bei A7 Stufe 3 liegen. Bei A8 wäre es das Eingangsamt weiterhin A8 Stufe 1.
In Zahlen gemäß der aktuellen Besoldungstabelle:
A7, Stufe 3 = 3164,65 €
A8, Stufe 1 = 3123,39 €
Sollten diesen beiden Beamten drei Kinder haben und beispielhaft in einer Wohngegend mit Mietenstufen IV leben, so würde sich mMn gemäß Entwurf folgender AEZ ergeben:
Bei A7
Kind 1 12,00 € + Kind 2 12,00 + Kind 3 332,00 € - 32,00 € = 324 €
Bei A8
Kind 1 12,00 € + Kind 2 12,00 + Kind 3 332,00 € - 48,00 € = 308 €
Zusammengerechnet hätte mit der derzeitigen Besoldungstabelle plus den Angaben aus dem Entwurf ein Beamter nach A7 Stufe 3 3488,65 € und ein Beamter nach A8 Stufe 1 3431,39 €. Ergo wäre eine schlechter Stellung in den Eingangsämtern sowohl ohne AEZ als auch mit AEZ gegeben.
In der Berechnung fehlen noch die Angaben zu den FamZ und KG:
--- Zitat von: Julianx1 am 20.10.2024 12:34 ---Moin,
Also für mich mal zum Verständnis:
Einen negativen Betrag kann es nicht geben, da sich der Abschmelzbetrag ja ausschließlich auf AEZ erstreckt. Also wer keinen AEZ bekommt, der bekommt auch keine Abschmelzung?
Und nach § 41, Abs.3 Wird der Abschmelzbetrag an dem dritten Kind nicht mehr erhoben wenn er den Betrag des AEZ beim erste. Und zweiten Kind übersteigt? Heißt das er wird beim ersten und zweiten Kind noch abgezogen wenn der der AEZ dort Null wäre? Oder heißt das wenn der AEZ bei den ersten beiden Kindern null wäre, wird er auch für die folgenden Kinder bei null bleiben und es kommt überhaupt kein Abschmelzbetrag zur Geltung ????
--- End quote ---
Imperator:
--- Zitat von: Julianx1 am 20.10.2024 12:34 ---Moin,
Also für mich mal zum Verständnis:
Einen negativen Betrag kann es nicht geben, da sich der Abschmelzbetrag ja ausschließlich auf AEZ erstreckt. Also wer keinen AEZ bekommt, der bekommt auch keine Abschmelzung?
Und nach § 41, Abs.3 Wird der Abschmelzbetrag an dem dritten Kind nicht mehr erhoben wenn er den Betrag des AEZ beim erste. Und zweiten Kind übersteigt? Heißt das er wird beim ersten und zweiten Kind noch abgezogen wenn der der AEZ dort Null wäre? Oder heißt das wenn der AEZ bei den ersten beiden Kindern null wäre, wird er auch für die folgenden Kinder bei null bleiben und es kommt überhaupt kein Abschmelzbetrag zur Geltung ????
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zu Frage 1: Richtig.
zu Frage 2: Auch richtig, der AEZ wird nur für die ersten beiden Kinder erhoben. So wie ich es verstanden habe, kommt der AEZ ab dem dritten Kind nicht mehr zur Geltung.
Sprich, auch wenn der Abschmelzbetrag für die ersten beiden Kinder höher ist als der AEZ, findet er beim dritten Kind und jedem weiteren Kind keine Anwendung.
Zumindest habe ich das so verstanden und aus den Beispielen entnommen.
Julianx1:
--- Zitat von: jebehh am 20.10.2024 13:04 ---Solltest du meinen Vergleichen meinen, dann bezogen auf die Besoldungsstufe A7 und A8 und die künftigen Eingangsämter gemäß Entwurf schon. So soll gemäß Entwurf das Eingangsamt bei A7 Stufe 3 liegen. Bei A8 wäre es das Eingangsamt weiterhin A8 Stufe 1.
In Zahlen gemäß der aktuellen Besoldungstabelle:
A7, Stufe 3 = 3164,65 €
A8, Stufe 1 = 3123,39 €
Sollten diesen beiden Beamten drei Kinder haben und beispielhaft in einer Wohngegend mit Mietenstufen IV leben, so würde sich mMn gemäß Entwurf folgender AEZ ergeben:
Bei A7
Kind 1 12,00 € + Kind 2 12,00 + Kind 3 332,00 € - 32,00 € = 324 €
Bei A8
Kind 1 12,00 € + Kind 2 12,00 + Kind 3 332,00 € - 48,00 € = 308 €
Zusammengerechnet hätte mit der derzeitigen Besoldungstabelle plus den Angaben aus dem Entwurf ein Beamter nach A7 Stufe 3 3488,65 € und ein Beamter nach A8 Stufe 1 3431,39 €. Ergo wäre eine schlechter Stellung in den Eingangsämtern sowohl ohne AEZ als auch mit AEZ gegeben.
In der Berechnung fehlen noch die Angaben zu den FamZ und KG:
--- Zitat von: Julianx1 am 20.10.2024 12:34 ---Moin,
Also für mich mal zum Verständnis:
Einen negativen Betrag kann es nicht geben, da sich der Abschmelzbetrag ja ausschließlich auf AEZ erstreckt. Also wer keinen AEZ bekommt, der bekommt auch keine Abschmelzung?
Und nach § 41, Abs.3 Wird der Abschmelzbetrag an dem dritten Kind nicht mehr erhoben wenn er den Betrag des AEZ beim erste. Und zweiten Kind übersteigt? Heißt das er wird beim ersten und zweiten Kind noch abgezogen wenn der der AEZ dort Null wäre? Oder heißt das wenn der AEZ bei den ersten beiden Kindern null wäre, wird er auch für die folgenden Kinder bei null bleiben und es kommt überhaupt kein Abschmelzbetrag zur Geltung ????
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Ich glaube deine Berechnung ist falsch. Für mich müsste analog zu den Bespielen auf Seite 90 des Entwurfs folgende Rechnung zum tragen kommen:
Bei A8
Kind 1 12,00 € + Kind 2 12,00 + Kind 3 332,00 € - 24€
Da der AEZ für Kind 1 und 2 je nur 12 Euro beträgt und er somit geringer ist als der Abschmelzbetrag in Höhe von 48 wird dir Max 24 Euro abgezogen. Und das dritte Kind wird dir voll gewährt.
Meine Frage war auch ob die Regelung greift wenn die erste. Beiden Kinder null sind.
Julianx1:
--- Zitat von: Imperator am 20.10.2024 13:09 ---
--- Zitat von: Julianx1 am 20.10.2024 12:34 ---Moin,
Also für mich mal zum Verständnis:
Einen negativen Betrag kann es nicht geben, da sich der Abschmelzbetrag ja ausschließlich auf AEZ erstreckt. Also wer keinen AEZ bekommt, der bekommt auch keine Abschmelzung?
Und nach § 41, Abs.3 Wird der Abschmelzbetrag an dem dritten Kind nicht mehr erhoben wenn er den Betrag des AEZ beim erste. Und zweiten Kind übersteigt? Heißt das er wird beim ersten und zweiten Kind noch abgezogen wenn der der AEZ dort Null wäre? Oder heißt das wenn der AEZ bei den ersten beiden Kindern null wäre, wird er auch für die folgenden Kinder bei null bleiben und es kommt überhaupt kein Abschmelzbetrag zur Geltung ????
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zu Frage 1: Richtig.
zu Frage 2: Auch richtig, der AEZ wird nur für die ersten beiden Kinder erhoben. So wie ich es verstanden habe, kommt der AEZ ab dem dritten Kind nicht mehr zur Geltung.
Sprich, auch wenn der Abschmelzbetrag für die ersten beiden Kinder höher ist als der AEZ, findet er beim dritten Kind und jedem weiteren Kind keine Anwendung.
Zumindest habe ich das so verstanden und aus den Beispielen entnommen.
--- End quote ---
Danke dir
DerAlimentierte:
https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/kaum-verbesserungen-in-der-besoldungsstruktur-zu-erkennen/
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