Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 29.10.2024 11:25 ---ob die Idee, das FA würde Rentenbeiträge querfinanzieren, der Sachlichkeit näher steht, mag ich hier gar nicht beurteilen

--- End quote ---

Wenn ich 1.000 € an eine gemeinnützige Organisation meines Vertrauens spende, passiert Folgendes:

1.) Die Organisation bekommt 1.000 €.
2.) Ich zahle 530 €.
3.) Der "Staat" zahlt 470 € (genauer: der Bund sowie mein Bundesland jeweils rund 200 Euro, meine Kommune rund 70 Euro).

Die exakt gleiche Logik gilt analog für die genannten Rentenversicherungsbeiträge.


Und jetzt schnell zurück zur Besoldungsdiskussion..  :)

SwenTanortsch:
Gern geschehen, Tom, und zugleich Danke für Deine Worte - das Thema ist in seinem Facettenreichtum einfach interessant, insofern ist mein Zeitaufwand ein selbstgemachtes "Leiden"...

Darüber hinaus gleichfalls Danke an Dich, lotsch, für die interessanten Darlegungen. Zugleich habe ich die Sache genauso in Erinnerung wie Soldat, PolareuD und Imperator. Da der AEZ letztlich ausschließlich das Ziel verfolgt, mit möglichst geringen finanziellen Mitteln die Einhaltung des Mindestabstandsgebots zu suggerieren, wird er zwangsläufig nicht an die Übertragung der Tarifeinigung gebunden, sondern soll er zukünftig weiterhin so angepasst werden, dass die Suggestion auch in Zukunft mit nach Möglichkeit gering(st)en finanziellen Mitteln aufrechterhalten werden kann. In Zeiten, in denen das Grundsicherungsniveau im Kalenderjahr nur wenig angehoben wird, wird er deshalb unterhalb der Tarifeinigung angehoben werden mit der Begründung, dass eine andere Regelung nicht notwendig sei, um die amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Wird hingegen das Grundsicherungsniveau so stark angehoben, dass der AEZ höher als die Tarifanpassung ausfallen muss, um die Suggestion aufrechterhalten zu können, wird man auf den ersten Seiten der Gesetzesbegründung und in öffentlichen Verlautbarungen die besondere Wertschätzung der Beamtenfamilie hervorheben und dass man hier zur Qualitätssicherung und Nachwuchsgewinnung ein besonderes Signal für den öffentlichen Dienst senden wolle, indem man den AEZ überdurchschnittlich hoch anhebe, um dann auf den hinteren Seiten der Gesetzesbegründung im Abschnitt zum Mindestabstandsgebot auszuführen, dass keine andere Möglichkeit als die überdurchschnittliche Anhebung des AEZ geben könne, um das Mindestabstandsgebot einzuhalten. That's life.

MDWiesbaden:
Der Märchenonkel hatte auf Abgeordnetenwatch glaube paar mal geschrieben, dass die Zahlen wegen falscher Berechnungen ggf. noch angepasst werden. ich denke das wird auch passsieren, wenn auch natürlich so wenig wie möglich. Eine kleine Korrektur nach oben wird es aber wohl noch geben.
Wir werden es bald wissen wenn der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet wird.
Wann wird das übrigens geschehen? Einen zeitlichen Rahmen gibt es da nicht oder?

Pacodemias:
Es hieß mal, dass angedacht ist, die Sache am 6.11.24 im Kabinett zu beschließen.

Evtl. wissen wir nächste Woche mehr.

Bundi:

--- Zitat von: PolareuD am 29.10.2024 11:08 ---Eine Verbesserung wurde nur für den 2. Entwurf von Januar 2023 in Aussicht gestellt. Die durchgesickerten Werte von Oktober schienen dies auch zu bestätigen. Der Entwurf wurde aber verworfen und führte letztendlich zum 3. Entwurf vom August 2024. Im Rahmen der Anhörung der Verbände im September 2024 liess das BMI wohl verlauten, dass wegen der Haushaltslage keine Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren zu erwarten sind.

--- End quote ---

Und wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, waren zumindest nach den durchgesickerten Zahlen zum 2. Entwurf AEZ auch unter Stufe 4 des Wohnortes für Beamte mit max 2 Kindern  geplant. Zumindest für 3 meine ich es zu wissen, da dies mich betraf, nunmehr sind bei bis zu 2 Kindern erst ab Stufe 4 entsprechende Beträge AEZ vorgesehen. Also Verbesserung nur für den Dienstherrn  >:(

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