Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Nautiker1970:
--- Zitat von: Julianx1 am 29.10.2024 21:55 ---In den obersten Bundesbehörden geht das Gerücht um, der Entwurf würde in der Bereinigungssitzung als Sparpotenzial mit Ziel der Verschiebung in die kommende Legislaturperiode angeboten? Weiß jemand was oder hat Ähnliches vernommen?
--- End quote ---
Auf eine Sachstandsanfrage bei "meinem" örtlichen MdB Herrn Dr. Stegner (SPD), in der ich u. a. darauf verwiesen hatte, dass ich es nicht verstehen könne, wie es möglich war, den "Heizungshammer" in Windeseile geltendes Recht werden zu lassen und gleichzeitig bei der Beamtenbesoldung vier Jahre nicht zu Potte zu kommen, erhielt ich am 23. Oktober die folgende Antwort:
"... Ihre Anmerkung bezüglich der Geschwindigkeit, mit der manche Gesetze verabschiedet werden, ist verständlich. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass die juristischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine verfassungskonforme Beamtenbesoldung äußerst komplex sind. Sie betreffen nicht nur aktuelle Haushaltsfragen, sondern auch langfristige Verpflichtungen, was zusätzliche Zeit für die Abstimmung und Konsensfindung erfordert. Wir möchten sicherstellen, dass die Lösung nicht nur rechtssicher, sondern auch tragfähig ist – und das erfordert die notwendige Zeit und Sorgfalt in der parlamentarischen Beratung. Dennoch bleibt es das Ziel, noch in diesem Jahr einen Abschluss in dieser Angelegenheit zu erreichen. ..."
Schon verrückt, dass man also der Meinung ist, die millionenfache faktische (partielle) Enteignung von Immobilieneigentümern sei ein weniger komplexes und weniger verfassungsrelevantes Thema als die Beamtenbesoldung... Aber klar, wenn es um eine Änderung juristischer und finanzieller Rahmenbedingungen zu Lasten der Bürger geht, ist der Gesetzgeber natürlich viel schneller von der Rechtssicherheit seiner Maßnahmen überzeugt, als wenn es darum geht, regulatorisch auszumetern, wie gering die Änderung der Besoldung ausfallen darf, um (mutmaßlich!) gerade noch rechtmäßig zu sein.
Bundi:
--- Zitat von: Nautiker1970 am 30.10.2024 12:04 ---
--- Zitat von: Julianx1 am 29.10.2024 21:55 ---In den obersten Bundesbehörden geht das Gerücht um, der Entwurf würde in der Bereinigungssitzung als Sparpotenzial mit Ziel der Verschiebung in die kommende Legislaturperiode angeboten? Weiß jemand was oder hat Ähnliches vernommen?
--- End quote ---
Auf eine Sachstandsanfrage bei "meinem" örtlichen MdB Herrn Dr. Stegner (SPD), in der ich u. a. darauf verwiesen hatte, dass ich es nicht verstehen könne, wie es möglich war, den "Heizungshammer" in Windeseile geltendes Recht werden zu lassen und gleichzeitig bei der Beamtenbesoldung vier Jahre nicht zu Potte zu kommen, erhielt ich am 23. Oktober die folgende Antwort:
"... Ihre Anmerkung bezüglich der Geschwindigkeit, mit der manche Gesetze verabschiedet werden, ist verständlich. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass die juristischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine verfassungskonforme Beamtenbesoldung äußerst komplex sind. Sie betreffen nicht nur aktuelle Haushaltsfragen, sondern auch langfristige Verpflichtungen, was zusätzliche Zeit für die Abstimmung und Konsensfindung erfordert. Wir möchten sicherstellen, dass die Lösung nicht nur rechtssicher, sondern auch tragfähig ist – und das erfordert die notwendige Zeit und Sorgfalt in der parlamentarischen Beratung. Dennoch bleibt es das Ziel, noch in diesem Jahr einen Abschluss in dieser Angelegenheit zu erreichen. ..."
Schon verrückt, dass man also der Meinung ist, die millionenfache faktische (partielle) Enteignung von Immobilieneigentümern sei ein weniger komplexes und weniger verfassungsrelevantes Thema als die Beamtenbesoldung... Aber klar, wenn es um eine Änderung juristischer und finanzieller Rahmenbedingungen zu Lasten der Bürger geht, ist der Gesetzgeber natürlich viel schneller von der Rechtssicherheit seiner Maßnahmen überzeugt, als wenn es darum geht, regulatorisch auszumetern, wie gering die Änderung der Besoldung ausfallen darf, um (mutmaßlich!) gerade noch rechtmäßig zu sein.
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Die einzige Frage, die sich die Damen und Herren hinsichtlich der Tragfähigkeit stellen, ist die fiskalische also passt das in unseren Haushalt und geben wir nicht zuviel für die Beamten aus. Ob die Regelungen verfsassungfsrechtlich tragfaehig sind interessiert die nicht die Bohne. Diese Missachtung des BVerfG, deer Verfassung und die Verachtung von uns Beamten ist nicht mehr zu ertragen.
Haushaltshilfe:
War das schon Thema hier?
Anbei der Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zur A8 Besoldung 2012-2014
https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001589656 :D
Hans1W:
--- Zitat von: Haushaltshilfe am 31.10.2024 07:03 ---War das schon Thema hier?
Anbei der Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zur A8 Besoldung 2012-2014
https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001589656 :D
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 2. Senat vom 25.09.2024 AZ: 2 A 11745/17.OVG
Der Deeplink klappt leider nicht.
BalBund:
--- Zitat von: Imperator am 30.10.2024 08:33 ---Vielleicht weiß ja unser Kollege BalBund etwas Genaueres dazu ???
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Der Kollege ist gerade intensiv mit der Problematik eventueller Neuwahlen beschäftigt. Wenn die politischen Würdenträger sich nicht mehr in die Weihnachtspause retten, ist die in den Medien kursierende Neuwahl im März 2025 Makulatur aufgrund der Fristvorgaben.
Was den Entwurf angeht: ich verweise auf die mögliche Stellungnahme des StS, welche ich vor einiger Zeit hier geposted habe. Sie hat nichts an ihrer Aktualität verloren, zumal die vermutlich auch künftig an der Regierung beteiligte Ampelpartei inhaltlich dahinter steht.
Oder mit anderen Worten: Kann gut sein, dass die Bereinigungssitzung das Papier kassiert und wir noch ein bisschen weiterwursteln. Solange des BMI aber unter Führung einer der beiden Volksparteien ist, sehe ich keine Besserung, auch in der kommenden Legislatur, es sei denn, der bisherige Entwurf zeigt sich als unvereinbar mit neuerer Rechtsprechung des BVerfG.
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