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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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LehrerBW:

--- Zitat von: Julianx1 am 09.11.2024 19:09 ---Je später der Abend desto blöder die Kommentare hier??? Kommt mal zurück zum Thema

--- End quote ---

Naja…da die „Regierung“ keine Mehrheit mehr hat und somit das BBVangG nicht beschließen kann und die CDU jegliche Kooperation ablehnt stehen wir quasi jetzt wieder bei 0 😩
Finds jetzt allerdings nicht ganz so schlimm, da der letzte Entwurf himmelschreiend verfassungswidrig war und man erst mühsam hätte dagegenklagen müssen.

clarion:
Die verfassungsgemäße Besoldung wird aber auch kein Projekt sein, das die neue Regierung in den ersten 100 Tagen prioritär angehen wird. Insofern ist es schon für diejenigen misslichen, die schon jetzt profitiert hätten.

Meine letzte Hoffnung ist sowieso nur das BVerfG.

GeBeamter:
Der Entwurf wird schon alleine deshalb nicht mehr kommen, weil das parlamentarische Prozedere nicht mehr bis zur Auflösung des Bundestages durchführbar wäre. Das Gesetz wurde noch nicht ein Mal im Bundestag gelesen. Es müsste also erstgelesen werden, in die Ausschüsse überweisen und dann in die zweite und dritte Lesung gehen, bevor es abgestimmt würde. Ich weiß gar nicht, ob wir überhaupt noch so viele Sitzungstage bis Weihnachten haben.

LehrerBW:

--- Zitat von: clarion am 10.11.2024 07:01 ---Die verfassungsgemäße Besoldung wird aber auch kein Projekt sein, das die neue Regierung in den ersten 100 Tagen prioritär angehen wird. Insofern ist es schon für diejenigen misslichen, die schon jetzt profitiert hätten.

Meine letzte Hoffnung ist sowieso nur das BVerfG.

--- End quote ---

Ich rechne erst in 2-3 Jahren damit

tigertom:
Ich rechne damit, dass die CDU die Wahl gewinnen und den Großteil der Regierung stellen wird. Immer noch besser, als die Blaunen.

Kann mir gut vorstellen, dass wie von Herrn Linnemann gefordert, es zu einer Senkung bw. Abschaffung des Migr.., sorry, Bürgergelds in seiner jetzigen Form kommen wird. Schon stimmt der 15%-Abstand wieder.

Ende der Geschichte.

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