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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Sunflare:

--- Zitat von: Killerdackel12 am 03.12.2024 07:55 ---Guten Morgen zusammen,

kurze Frage zu dem Rundschreiben des BMI.
 In dem immer wieder genannten Rundschreiben vom 14.06.2021  wird immer Bezug auf ein Rundschreiben vom 01.02.2018 genommen.

Hat das zufällig jemand?

--- End quote ---

Ja, diese Frage habe ich mir ebenso vor geraumer Zeit gestellt. Das Ursprungsrundschreiben aus 2018 ist nicht auffindbar. Das BMI hat scheinbar kein Archiv online und es ist nur die aktuelle Legislaturperiode eingestellt....
Edit: Ich habe dazu mal bei FragdenStaat ne Anfrage gestellt, vieleicht bekommt man ja ne Antwort ;-)

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Warzenharry am 03.12.2024 08:55 ---Lies doch bitte mal den bdz link. Wenn dort geschrieben wird, jetzt sogar das BMF sagt, dass die REGELUNGEN zum Umgang mit Widersprüchen weiterhin fortbestehen, dann wird es immer schwerer später zu behaupten, dass jenes Rundschreiben KEINEN Anspruch generiert, da es sich nur um eine Empfehlung handelt.

--- End quote ---

Deine Interpretation ist Dein Wunsch, Harry, hat aber mit einer rechtlichen Dimension nichts zu tun. Aus dem Rundschreiben resultiert genauso wenig wie aus dem aus dem Jahr 2021 irgendein Anspruch. Sie formulieren ausschließlich behördeninterne Ausführungen. Es ist dabei also völlig unerheblich, wie sie diese ausführen. Eine rechtlich bindende Außenwirkung ist ihnen nicht zu entnehmen. Du kannst mich zwar auffordern, Deiner Sicht auf die Dinge zu folgen, auch wirst Du später ggf. Deinen Dienstherrn auffordern können, Deiner Sicht auf die Dinge zu folgen, und schließlich wirst Du später ggf. ebenfalls das für Dich zuständige Gericht auffordern können, Deiner Sicht auf die Dinge zu folgen. Allerdings siehst Du Dich bereits hinsichtlich meiner letzten Frage außerstande, sie auch nur in geringen Ansätzen zu beantworten, hast also offensichtlich nicht einmal einen Anflug an sachgerechter Vorstellung. Wie willst Du damit die überzeugen, die Du wirst überzeugen müssen, sofern das notwendig werden sollte?

Noch tut Dir Deine Antwort nicht weh - später wird das ggf. anders sein.

Warzenharry:
Schau Swen, ich werd meine Widersprüche zeitnah einreichen, jedoch interssiert mich sehr, wie man seitens BMI begründen würde, warum jeder Beamte, der der das Rundschreiben so interpretiert hat, wie ich es noch immer tue, hätte erkennen müssen, dass es eben nicht so gemeint ist, wenn sowohl bezügezahlende Stellen das Schreiben als Grundlage und vor allem in der Auslegung, wie ich dieses Schreiben auslege, nutzen als nun auch das BMF von einer Regelung spricht. All dass untermauert meine Auslegung und die Masse der Beamten MUSS EBEN NICHT mehr erkennen, das jenes Schreiben anders gemeint war, aber bewust so formuliert, dass man sich rauswinden kann.

Ich bleibe dabei, dass ein Gericht im Zweifel zu Gunsten der Beamten urteilen würde.

Ändert aber nichts an meinem vollkommen zerstörten Vertrauen zum Besoldungsgesetzgeber und Dienstherren.

Schlüüü:
Hatten wir doch nun schon oft genug. Vor Gericht und auf hoher See.....
Nochmal, die neue Regierung sagt. "Schön das Rundschreiben. Hatten wir auch vor..... Aber aktuell lässt es der Haushalt nicht zu und fertig.
Und dann sind erstmal Feststellungsklagen zu führen wie @Swen es es mehrfach ausgeführt hat.
Also nehmt euch 5 Minuten im Jahr Zeit, nehmt ein paar Cent in die Hand und schreibt verdammt nochmal die Widersprüche.
Auch eine Flut an Widersprüchen wird dann medienwirksam...

Und nochmals DANKE @Swen für den Einsatz

HochlebederVorgang:
Ich begrüße hier Swens vorsichtige Betrachtungsweise.

Auch wenn viele der Ausführungen zum Thema Rundschreiben richtig und wichtig sind, so muss man doch im Zweifel davon ausgehen, dass man trotz Vertrauens im schlimmsten Fall die Wirkung rechtlich wird durchsetzen müssen.

Sachverhalte wie der aus HH sollten hier als Warnsignal betrachtet werden und Anlaß sein, möglichst alle rechtlichen Mittel früh im Verfahren auszuschöpfen.

Dies bedeutet zumindest:

1. Jährlicher Widerspruch, unter Berufung auf das Rundschreiben auch für die Altjahre 2021 bis 2023

2. Hilfsweiser Antrag auf Wiedereinsetzung für die Altjahre 2021 bis 2023 unter Berufung auf einen durch das Rundschreiben geschaffenen Vertrauenstatbestand. Das momentane Gesetzgebungsverfahren lässt keinen Schluss darauf zu, dass der Gesetzgeber wie angekündigt beabsichtigt, die Missstände rückwirkend zu beheben

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