Zwar sollte es offensichtlich weiterhin zumindest in Teilen der Politik noch ein Interesse geben, dass Gesetz zu verabschieden. Aber wie PolareuD zeigt, gibt es, sofern der Bundespräsident den Bundestag am kommenden Freitag vorzeitig auflösen und für den 23. Februar 2025 Neuwahlen ansetzen wird (was wohl jeweils als sicher gelten dürfte), noch eine vollständige sowie eine verkürzte Sitzungswoche. Da der Entwurf in der ersten Lesung mindestens in den federführenden Ausschuss überwiesen werden muss - mit einiger Wahrscheinlichkeit sollte das der Innenausschuss sein, der ansonsten mindestens beteiligt werden sollte; da mit der Betrachtung des Partnereinkommens eine weitreichende Novellierung des Beamtenrechts vorgesehen ist, dürfte gleichfalls mindestens der Rechtsausschuss zu beteiligen sein; die Ausschüsse sehen sich dann veranlasst, eine qualifizierte Empfehlung auszusprechen -, sollte es schon rein zeitlich eher komplex werden, den Entwurf noch durch das Parlament zu bringen, unabhängig von der von außen betrachtet ungeklärten Mehrheitsfrage.
Es sollte später sicherlich gerichtlich zu betrachten bleiben, sofern das Gesetzgebungsverfahren mitsamt dem sachlich für alle ersichtlich völlig unzureichenden und also evident sachwidrigen Gesetzentwurf von der früheren Ampelregierung zu einem für sie erfolgreichen Abschluss geführt werden wollte. Wenn sie also - ggf. gemeinsam mit anderen Fraktionen und Gruppen - diesen Erfolg direkt vor der Bundestagswahl und also in der Endphase des Bundestagswahlkampfs noch hinreichend genießen wollte, sollte sie sich also offensichtlich aufgefordert sehen, sich zeitlich zu beeilen, sicherlich auch nicht zuletzt, damit auch diese letzten Früchte ihres gemeinsamen Handelns noch gebührend medial gefeiert werden könnten.
Gegebenenfalls wollte man ja in allen dem Entwurf zugeneigten Fraktionen und Gruppen auch noch erfolgreich für den Wahlkampf plakatieren, bspw. so und mit Bild eines geeigneten Kandidaten: "Wir stehen seit jeher für eine erfolgreiche Beamtenpolitik. Deshalb führen wir nun eine faktische Arbeitspflicht für Ehepartner von Beamten ein, weil wir überzeugt sind, dass einem solchen Modell die Zukunft gehört, wie wir aus der komplexen Vergangenheit unseres Vaterlandes gelernt haben, wo es ja ebenfalls in spezifischen Zeiten ähnliche Modelle sogar nicht nur für Beamte gegeben hat. Wir verbinden also besondere Tradition mit gesellschaftlicher Zukunft und wollten meinen, dass wir für dieses spezifische Markenzeichen unserer Politik auch im Hinblick auf weitere Projekte in der nächsten Legislaturperiode werben könnten."
Den Werbefachleuten in den entsprechenden Parteien wird es sicherlich besser als mir gelingen, den Kern dieser Botschaft in drei bis vier Worten - ggf. auch nur in einem - auf's Papier zu bringen, damit Wähler und Medien jenen Kern der Botschaft auch hinreichend verstehen und dann entsprechend goutieren werden, denke ich, mir das entsprechende Bild auf dem Plakat vorstellend, das der qualifizierte Kandidat dann abgeben wird. Zwischen dem 11. und 23. Februar besteht ja dann zum Glück noch genügend Zeit, so in der Endphase des Wahlkampfs, besondere Erfolge besonders zu betrachten. Das gibt bestimmt noch einmal gehörigen Rückenwind für alle die Parteien und Gruppen, die im Ringen um die besten Entscheidungen schon immer die Nase im Wind und also ganz vorn haben. Wind genug gibt es dann bestimmt. Der Erfolg wird ihnen dann wie immer bestimmt recht geben. Eventuell hier mitlesende Befürworter einer Verabschiedung aus dem Umkreis des Hohen Hauses sehen das sicherlich ganz genauso, schätze ich.