Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5844272 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15975 am: 22.12.2024 19:41 »
Es spricht auch dagegen, dass jeder, der dafür stimmt, von der Bild und den anderen Parteien für das "Weihnachtsgeschenk an die Beamten" zerrissen werden wird.

OnkelU

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15976 am: 22.12.2024 22:02 »


Es spricht etwas dagegen. Wir werden mindestens bis zum Sommer einen vorläufigen Haushalt haben. Es sind also keine Mittel für das BBVAngG vorgesehen. Ein neuer Haushalt wird aber erst von einer neuen Regierung verabschiedet werden.
Wenn es Gesetz ist, kann es auch unter der vorläufigen Haushaltsführung finanziert werden.

OnkelU

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15977 am: 22.12.2024 22:03 »
Es spricht auch dagegen, dass jeder, der dafür stimmt, von der Bild und den anderen Parteien für das "Weihnachtsgeschenk an die Beamten" zerrissen werden wird.
Eher nicht. Auf den Versuchsballon in diesem Medium gab es doch quasi null Reaktion.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15978 am: 22.12.2024 22:32 »
Vor der Wahl sind nur noch folgende Sitzungstage im Bundestag: 27.01-31.01.25 und 10./11.02.25.

https://www.bundestag.de/resource/blob/995296/68cd91f53883c9cd446694ba73aee30b/sitz_pdf_25.pdf

Sportliches Programm für 3 Lesungen und ggf. Ausschusssitzungen. Und nach der Wahl ist man erstmal mit Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen voll ausgelastet.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15979 am: 23.12.2024 06:36 »
Zwar sollte es offensichtlich weiterhin zumindest in Teilen der Politik noch ein Interesse geben, dass Gesetz zu verabschieden. Aber wie PolareuD zeigt, gibt es, sofern der Bundespräsident den Bundestag am kommenden Freitag vorzeitig auflösen und für den 23. Februar 2025 Neuwahlen ansetzen wird (was wohl jeweils als sicher gelten dürfte), noch eine vollständige sowie eine verkürzte Sitzungswoche. Da der Entwurf in der ersten Lesung mindestens in den federführenden Ausschuss überwiesen werden muss - mit einiger Wahrscheinlichkeit sollte das der Innenausschuss sein, der ansonsten mindestens beteiligt werden sollte; da mit der Betrachtung des Partnereinkommens eine weitreichende Novellierung des Beamtenrechts vorgesehen ist, dürfte gleichfalls mindestens der Rechtsausschuss zu beteiligen sein; die Ausschüsse sehen sich dann veranlasst, eine qualifizierte Empfehlung auszusprechen -, sollte es schon rein zeitlich eher komplex werden, den Entwurf noch durch das Parlament zu bringen, unabhängig von der von außen betrachtet ungeklärten Mehrheitsfrage.

Es sollte später sicherlich gerichtlich zu betrachten bleiben, sofern das Gesetzgebungsverfahren mitsamt dem sachlich für alle ersichtlich völlig unzureichenden und also evident sachwidrigen Gesetzentwurf von der früheren Ampelregierung zu einem für sie erfolgreichen Abschluss geführt werden wollte. Wenn sie also - ggf. gemeinsam mit anderen Fraktionen und Gruppen - diesen Erfolg direkt vor der Bundestagswahl und also in der Endphase des Bundestagswahlkampfs noch hinreichend genießen wollte, sollte sie sich also offensichtlich aufgefordert sehen, sich zeitlich zu beeilen, sicherlich auch nicht zuletzt, damit auch diese letzten Früchte ihres gemeinsamen Handelns noch gebührend medial gefeiert werden könnten.

Gegebenenfalls wollte man ja in allen dem Entwurf zugeneigten Fraktionen und Gruppen auch noch erfolgreich für den Wahlkampf plakatieren, bspw. so und mit Bild eines geeigneten Kandidaten: "Wir stehen seit jeher für eine erfolgreiche Beamtenpolitik. Deshalb führen wir nun eine faktische Arbeitspflicht für Ehepartner von Beamten ein, weil wir überzeugt sind, dass einem solchen Modell die Zukunft gehört, wie wir aus der komplexen Vergangenheit unseres Vaterlandes gelernt haben, wo es ja ebenfalls in spezifischen Zeiten ähnliche Modelle sogar nicht nur für Beamte gegeben hat. Wir verbinden also besondere Tradition mit gesellschaftlicher Zukunft und wollten meinen, dass wir für dieses spezifische Markenzeichen unserer Politik auch im Hinblick auf weitere Projekte in der nächsten Legislaturperiode werben könnten."

Den Werbefachleuten in den entsprechenden Parteien wird es sicherlich besser als mir gelingen, den Kern dieser Botschaft in drei bis vier Worten - ggf. auch nur in einem - auf's Papier zu bringen, damit Wähler und Medien jenen Kern der Botschaft auch hinreichend verstehen und dann entsprechend goutieren werden, denke ich, mir das entsprechende Bild auf dem Plakat vorstellend, das der qualifizierte Kandidat dann abgeben wird. Zwischen dem 11. und 23. Februar besteht ja dann zum Glück noch genügend Zeit, so in der Endphase des Wahlkampfs, besondere Erfolge besonders zu betrachten. Das gibt bestimmt noch einmal gehörigen Rückenwind für alle die Parteien und Gruppen, die im Ringen um die besten Entscheidungen schon immer die Nase im Wind und also ganz vorn haben. Wind genug gibt es dann bestimmt. Der Erfolg wird ihnen dann wie immer bestimmt recht geben. Eventuell hier mitlesende Befürworter einer Verabschiedung aus dem Umkreis des Hohen Hauses sehen das sicherlich ganz genauso, schätze ich.

Streber22

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15980 am: 24.12.2024 08:38 »
Sagen wir mal es wurde Widerspruch gegen die Besoldung der vergangenen Jahre eingelegt (2020 - 2024). Dann folgt die Klage. Diese bezieht sich doch nur auf diesen Zeitraum?!

Muss man dann im Umkehrschluss für die Folgejahre erneut Widersprüche einlegen und es handelt sich um eine neue Klage?  Wie ist hier die Vorgehensweise?
« Last Edit: 24.12.2024 08:44 von Streber22 »

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15981 am: 24.12.2024 09:01 »
Für zukünftige Jahre muss man weiterhin Widerspruch einlegen. Dabei die Bescheidung mit Frist direkt anfordern. Solange das Verfahren am VG nicht eröffnet wurde, kann man weitere Widerspruchsjahre per Klageerweiterung mit aufnehmen.

Streber22

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15982 am: 24.12.2024 14:05 »
Für zukünftige Jahre muss man weiterhin Widerspruch einlegen. Dabei die Bescheidung mit Frist direkt anfordern. Solange das Verfahren am VG nicht eröffnet wurde, kann man weitere Widerspruchsjahre per Klageerweiterung mit aufnehmen.

Danke dir 👍

Simba

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15983 am: 25.12.2024 17:27 »
Hallo Zusammen.

Kann mir einer auf die Sprünge helfen wo die Musterwidersprüche im Thread gepostet waren?

Vielen lieben Dank und schöne Feiertage.

VG

Dorfkind12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15984 am: 25.12.2024 18:29 »
30.11 um 15:01 und 15:06

Seite 1053

 8)


Simba

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15985 am: 26.12.2024 19:08 »
Vielen Dank 🙏🏻

Bronson

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15986 am: 29.12.2024 12:17 »
Das zweite Muster kommt hier im Anhang.

Hallo Swen,
ich bin sehr frisch hier angemeldet und befasse mich zur Zeit erstmalig mit der Thematik einer amtsangemessenen Besoldung.
Ich möchte mich zunächst in aller Form für die Mühe einen Musterwiderspruch zu erstellen bedanken. Danke!

Kann ich dieses Muster auch als Soldat (spielt Berufssoldat/Soldat auf Zeit eine Rolle?) nutzen? In dem Schreiben ist nur die Rede von Berufsbeamten, unter anderem wird auch Bezug genommen auf das BeamtVG, das passt ja nicht wirklich.
Andererseits sollte sich die Ausgestaltung soldatenbesoldungs- und -versorgungsrechtlicher Normen verfassungsrechtlich an den durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Grundsätzen orientieren.

Wie könnte ich das Schreiben sinnvoll anpassen?

Beste Grüße und einen guten Rutsch für alle die hier lesen und die die immer wieder auf dieses wichtige Thema aufmerksam machen!

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15987 am: 29.12.2024 12:43 »
Hey Bronson,
besoldungsrechtlich ist es ja genauso, wie Du das ebenfalls schreibst: Soldaten werden ebenfalls nach der Besoldungsordnung A alimentiert. Zwar gibt es Unterschiede in der Rechtsstellung von Beamten und Soldaten. Allerdings gilt prinzipiell für beide Statusgruppen die Besoldungsordnung A als Grundlage der Besoldung.

Nun habe ich hinsichtlich der Soldatenbesoldung keine hinreichenden Kenntnisse, um ggf. am Ende einen entsprechend sachgerechten Rat zu erteilen. In beiden Musterschreiben kommt nun der Rückbezug auf das Berufsbeamtentum aber nur jeweils kurz in der jeweiligen Einleitung vor. Meines Erachten sollte es ausreichen, die Passage jeweils durch den Zusatz "und Soldaten" zu ergänzen, sodass die Passage lauten könnte:

"Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte und Soldaten sowie jeweils ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren..."

Ich bin aber wie regelmäßig hervorgehoben kein Jurist, sodass meine Ausführungen keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Wichtig ist allerdings, dass ein sachgerechter Widerspruch eigentlich schon hätte abgeschickt werden sollen, damit er spätestens morgen mit einem Eingangsstempel versehen wird. Stichtag ist regelmäßig der 31.12.

Sofern Dir das also zeitlich noch möglich sein sollte, wäre es überlegenswert, den Widerspruch morgen persönlich vorbeizubringen und Dir den Eingang quittieren zu lassen. Ansonsten würde ich alles dransetzen, morgen möglichst früh ein Einschreiben mir Rückschreiben abzusenden. https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Alles Gute!

clarion

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« Antwort #15988 am: 29.12.2024 19:49 »
Ich mache es immer per Fax (privates Multifunktionsgerät). im Sendebericht ist auch immer die erste Seite mit abgebildet. ich habe auch immer Eingangsbestätigungen bekommen.

Organisator

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« Antwort #15989 am: 30.12.2024 08:20 »
Ich mache es immer per Fax (privates Multifunktionsgerät). im Sendebericht ist auch immer die erste Seite mit abgebildet. ich habe auch immer Eingangsbestätigungen bekommen.

Das funktioniert aber nicht für jeden. Da wo ich herkomme, sind sowohl privat als auch in den Behörden Faxgeräte kaum verbreitet ;)