Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5844233 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16080 am: 09.01.2025 11:47 »
Wir sind halt vor kurz vor Kompletteskalation. Wenn man mal annimmt, das die vergangenen Jahre ungefähr 10 Prozent gekostet haben, dann ist das in einem Doppelbeamtenhaushalt der Urlaub. Der trägt übrigens bei vielen dazu bei, die Situation positiv zu betrachten.

Und dann hört man langsam auf, sich gebunden zu fühlen.

Eher mehr. Bei Lebensmitteln und Drogerieartikeln haben wir von Januar 2020 bis November 2024 eine Preissteigerung von 34%.

Ich finde Gegenstände des täglichen Bedarfs immer maßgeblicher  bei der Betrachtung der Teuerung, da ich in diesem Zeitraum z.B. weder im Urlaub war, noch elektronische Geräte im größerem Umfang gekauft habe. Diese verzerren aber die Inflationsrate und ihre Auswirkung auf den Geldbeutel.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16081 am: 09.01.2025 11:58 »
@PolareuD

Ich hoffe, du bist gut ins neue Jahr gekommen - allen hier im Forum auf jeden Fall Gesundheit und Glueck in allen Bereichen!

Fachfrage:
Ich habe aus dem Jahr 2014 - einen aktenkundigen, abgehefteten Widerspruch bei der BVA bestaetigt bekommen. Haette man den Widerspruch in jedem Jahr erneut stellen muessen? 2014 bis 2020 hatte ich 5 beruecksichtigungsfaehige Kinder und danach nur noch vier bis heute.

Vielen Dank und auch dir ein frohes neues Jahr. Natürlich auch allen anderen.

Zu deiner Frage: Das hängt, meines Wissens, davon ab, wie dein Widerspruch formuliert war. Wenn er erkennbar auch in die Zukunft gerichtet war, wäre es ggf. möglich, dass weitere Widersprüche nicht notwendig waren. Grundsätzlich sollte man aber jährlich wiederkehrend Widerspruch einlegen.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16082 am: 09.01.2025 12:44 »
Wir sind halt vor kurz vor Kompletteskalation. Wenn man mal annimmt, das die vergangenen Jahre ungefähr 10 Prozent gekostet haben, dann ist das in einem Doppelbeamtenhaushalt der Urlaub. Der trägt übrigens bei vielen dazu bei, die Situation positiv zu betrachten.

Und dann hört man langsam auf, sich gebunden zu fühlen.

Eher mehr. Bei Lebensmitteln und Drogerieartikeln haben wir von Januar 2020 bis November 2024 eine Preissteigerung von 34%.

Ich finde Gegenstände des täglichen Bedarfs immer maßgeblicher  bei der Betrachtung der Teuerung, da ich in diesem Zeitraum z.B. weder im Urlaub war, noch elektronische Geräte im größerem Umfang gekauft habe. Diese verzerren aber die Inflationsrate und ihre Auswirkung auf den Geldbeutel.

Ich kann es darauf runterbrechen. Die täglichen Ausgaben mit Großfamilie sinken ja nicht. Dann schaut man, was noch frei ist, und dann ist das quasi kaum noch etwas.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16083 am: 09.01.2025 15:06 »
Eine Tabelle gibt es nicht was die Nachzahlungen betrifft oder ?

ich hab mir zwar versucht die §79a Absatz 4 zu Gemüte zu führen was gut war weil ich dann 2 Erfahrungsstufen überspringe, aber eine Geldliche Tabelle ab 2021 war nicht dabei. lediglich aussagen wenn das Niveau (115%) unterschritten wurde wird es zurück gerechnet

sofern ich das Richtig verstanden habe

Hanswurst

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16084 am: 09.01.2025 16:43 »
Hier:
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-sicherstellung-einer-amtsangemessenen-bundesbesoldung-und-versorgung-bundesbesoldungs-und/317494

Mal sehen, ob das was wird.
Nachdem das Gesetz ja im Bundesrat beraten wurde, wird es zwangsläufig dem Bundestag zugeleitet. Ist erstmal nix neues, sondern Folge der Beratung im Bundesrat.
Kurzer Exkurs: Das SchwarzArbModiG (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-und-digitalisierung-der-schwarzarbeitsbek%C3%A4mpfung/317300) wurde bereits im November vom Bundesrat beraten und ist seitdem dem Bundestag zugeleitet, aber noch nicht gelesen. Das SchwarzArbMoDiG befand sich sogar im Eilverfahren, hat es aber immer noch nicht auf die Tagesordnung des Bundestages geschafft, da CDU und FDP dieses Gesetz nun nicht als Schnellschuss mitverantworten wollen.

Das BBVAngG kommt nicht in dieser Legislaturperiode, es ist weder im Eilverfahren, noch hat irgendeine Partei Interesse daran diese Gurke jetzt vor der Bundestagswahl noch durchzudrücken. Die "Bild" würde das BBVAngG sowieso wieder als Abschiedsgeschenk für die ohnehin schon angeblich maßlos übertrieben besoldeten Beamten titulieren. Das hat Null Priorität bei allen Parteien.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16085 am: 09.01.2025 18:45 »
Hanswurst:

Ich glaube bis auf wenige hoffnungsvolle Profiteure, mit gleich nem ganzen Stall voll kleiner Kinder, sind quasi alle dieser Meinung.

Und ich wiederhole mich, aber: das ist auch gut so.

Misshf16

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16086 am: 10.01.2025 07:54 »
Moin in die Runde, sehr interessantes Forum hier.
Könnte ich Hilfestellung bei der Berechnung der amtsangemessen Alimentation und des AEZ‘s hier bekommen?
Mein Ehemann ist Berufssoldat A8Z und seit 01/2016 beim Bund. wir haben 3 Kinder (bis 02/2023 4 Kinder) und wohnen in mietstufe 1.

Danke euch im Voraus :)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16087 am: 10.01.2025 08:11 »
Und hat der Ehemann jährlich Widerspruch gegen seine Besoldung eingereicht, oder zumindest überhaupt einmal?  Wenn nicht, dann müsst ihr Euch mit dem begnügen, was Euch der Dienstherr gnädigerweise zusteht.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16088 am: 10.01.2025 08:24 »
...
Das BBVAngG kommt nicht in dieser Legislaturperiode, es ist weder im Eilverfahren, noch hat irgendeine Partei Interesse daran diese Gurke jetzt vor der Bundestagswahl noch durchzudrücken. Die "Bild" würde das BBVAngG sowieso wieder als Abschiedsgeschenk für die ohnehin schon angeblich maßlos übertrieben besoldeten Beamten titulieren. Das hat Null Priorität bei allen Parteien.

Witziger Gedanke, dass ausgerechnet die Bild durch die Skandalisierung, die sie mit der Verabschiedung des Gesetzes garantiert wieder lostreten würde, der großen Mehrheit der Beamten, die nicht zum Kreise der Nutznießer des Gesetzes gehören würde, einen sehr großen Gefallen tut.     

Der (sogar irgendwie verständliche) Wunsch der Regierungsparteien (und der erforderlichen Oppositionsstimmen), kurz vor der Wahl nicht mediale Prügel wegen angeblicher Geldgeschenke an die Beamtenschaft zu beziehen, ist möglicherweise der entscheidende Grund dafür, dass das Gesetz nicht mehr kommen wird. (Zumal die maßgeblichen Massenmedien in ihren Berichten zu dem Gesetz ja nicht darauf hinweisen würden, dass das Projekt seit Jahren auf der Tagesordnung steht und auch die nächste Regierung es so oder so und vermutlich sogar mit mehr Geld angehen müsste, sondern es dem Wahlvolk so verkaufen würde, als ob "mal eben" die Aktion Abendsonne neue "Auswüchse" gezeitigt habe.)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16089 am: 10.01.2025 08:38 »
Moin in die Runde, sehr interessantes Forum hier.
Könnte ich Hilfestellung bei der Berechnung der amtsangemessen Alimentation und des AEZ‘s hier bekommen?
Mein Ehemann ist Berufssoldat A8Z und seit 01/2016 beim Bund. wir haben 3 Kinder (bis 02/2023 4 Kinder) und wohnen in mietstufe 1.

Danke euch im Voraus :)

Wenn ich es richtig sehe, ergibt sich in Eurer Konstellation für drei Kinder (bzw. genau genommen nur für das dritte, denn bei nur zwei wäre der AEZ = 0) ein Betrag von 217 Euro brutto (AEZ 265 Euro - Abschmelzbetrag 48 Euro).
Für ein viertes Kind wären (wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes noch im Kindergeldbezug) noch 265 Euro (brutto) hinzugekommen. Wie das mit den Nachzahlungen (so gen. "einmaliger Ausgleich", im besten Falle für den Zeitraum ab 2027, im schlechtesten Falle ab 2021) laufen wird (Höhe, Berechnungsgrundlage, jeweils in Abhängigkeit von der Frage, ob/wann man Widerspruch erhoben hatte), ergibt sich unkonkret aus § 69p des Gesetzentwurfs. Verwiesen wird dort für die Einzelheiten auf eine  Rechtsverordnung nach § 79a Absatz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes. Ich glaube, für diese gibt es aber noch keinen Entwurf.
« Last Edit: 10.01.2025 08:54 von Nautiker1970 »

Misshf16

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16090 am: 10.01.2025 08:54 »
Und hat der Ehemann jährlich Widerspruch gegen seine Besoldung eingereicht, oder zumindest überhaupt einmal?  Wenn nicht, dann müsst ihr Euch mit dem begnügen, was Euch der Dienstherr gnädigerweise zusteht.

Tatsächlich haben wir nur einen einzigen Widerspruch eingelegt und das war im Jahr 2024. die Vorlage hierzu hatte ich von dbwv

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16091 am: 10.01.2025 14:56 »
Einige ganz verwegene fangen ja schon wieder fleißig das rechnen an, wieviel Geld es denn mehr gäbe (dabei ist der Entwurf noch nicht mal gelesen, geschweige denn ausgefertigtes Gesetz).

Bitte an das Zitat des Zitat des leider schon verstorbenen Politikers Peter Struck, 1999 Fraktionschef der SPD, denken.

"Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde."

Und vielleicht gibt es bald "viel wichtigere Sachen". NATO, Bundeswehr, Ukraine, Russland und vielleicht auch noch Trump -  usw.

Wer weiß?



Derfleißige

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16092 am: 10.01.2025 16:26 »
Das so ersehnte Gesetz wird leider nicht kommen....

Die Rest-Ampelregierung hat das BBVAngG nicht einmal priorisiert, s. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-throm/fragen-antworten/guten-tag-wird-die-cdu-fraktion-dem-gesetz-zur-sicherstellung-der-amtsangemessenen-allimentation-fuer-beamte.. Wussten es Onkel Johann und sogar Frau Faeser etwa nicht??????

Der Bundesrat am 20.12.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung im so genannten 1. Durchgang beraten. Danach erst erfolgt die Befassung des Deutschen Bundestages. Dementsprechend wurde der Gesetzentwurf als Drucksache 20/14438 dem Parlament jetzt zugeleitet. Dies ist vorgestern am 8.1.2025 erfolgt. Das bedeutet aber auch, dass das Zuleitung beginnen kann. Ein Ordnungsgemäßes Verfahren im Parlament besteht aus der 1. Lesung im Plenum, der Verweisung an die zuständigen Ausschüsse, in diesem Falle Feder führend der Innenausschuss, der Beratung in den Ausschüssen, ggf. einer Sachverständigenanhörung und schließlich der abschließenden 2./3. Lesung im Plenum. Damit ist ein ordnungsgemäßer Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vor der Neuwahl des Deutschen Bundestages schlichtweg nicht mehr möglich. Die 1. Lesung kann frühestens in der nächsten Sitzungswoche Ende Januar 2025 überhaupt erst erfolgen. Dies ist aber gleichzeitig die letzte Sitzungswoche vor der Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23.2.2025. Ein Abschluss der Beratung ist daher in dieser Wahlperiode nicht mehr möglich.

Wir werden wohl weitere 2 - 3 Jahre auf die Umsetzung der Beschlüsse des Verfassungsgerichts warten müssen. 

AndreasS

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16093 am: 10.01.2025 18:59 »
Das so ersehnte Gesetz wird leider nicht kommen....

...

Der Bundesrat am 20.12.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung im so genannten 1. Durchgang beraten. Danach erst erfolgt die Befassung des Deutschen Bundestages. Dementsprechend wurde der Gesetzentwurf als Drucksache 20/14438 dem Parlament jetzt zugeleitet. Dies ist vorgestern am 8.1.2025 erfolgt. Das bedeutet aber auch, dass das Zuleitung beginnen kann. Ein Ordnungsgemäßes Verfahren im Parlament besteht aus der 1. Lesung im Plenum, der Verweisung an die zuständigen Ausschüsse, in diesem Falle Feder führend der Innenausschuss, der Beratung in den Ausschüssen, ggf. einer Sachverständigenanhörung und schließlich der abschließenden 2./3. Lesung im Plenum. Damit ist ein ordnungsgemäßer Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vor der Neuwahl des Deutschen Bundestages schlichtweg nicht mehr möglich. Die 1. Lesung kann frühestens in der nächsten Sitzungswoche Ende Januar 2025 überhaupt erst erfolgen. Dies ist aber gleichzeitig die letzte Sitzungswoche vor der Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23.2.2025. Ein Abschluss der Beratung ist daher in dieser Wahlperiode nicht mehr möglich.

Wir werden wohl weitere 2 - 3 Jahre auf die Umsetzung der Beschlüsse des Verfassungsgerichts warten müssen.

Die letzte Sitzung ist laut Sitzungskalender des Bundestages vom 10.02. - 11.02.2025. Die Tagesordnung für die Sitzungen vom 29.01-31.01.2025 sind auf der Homepage nachzulesen. Das Gesetz wird stand jetzt nicht behandelt.

Hugo

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« Antwort #16094 am: 13.01.2025 07:47 »
https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/warum-niedersachsen-seinen-beamten-milliarden-schulden-koennte-48197671

Unser lieber Herr Schwan...  muss den politisch Verantwortlichen Mathematik beibringen  ;)