Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
amy1987:
--- Zitat von: beamtenjeff am 16.01.2025 12:00 ---
--- Zitat von: Finanzer am 16.01.2025 11:51 ---Egal wie die Bundestagswahl ausgeht, der nächste Gesetzesentwurf wird im Zweifel noch schlechter.
Selbst ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (hoffentlich im 1. Quartal 2025) wird auf Bundesebene erstmal geflissentlich ignoriert werden.
--- End quote ---
Wie soll das noch schlechter gehen? Man bewegt sich doch schon am absolutem Minimum und hat sich alles mit Minijob & Co so hingebogen, wie man es brauchte. Mit diesem Entwurf kann man genauso gut eine Münze werfen, ob das das Urteil heilt, oder nicht.
--- End quote ---
Natürlich geht noch schlechter. Z.B. nach bayrischem Vorbild mit Anrechnung eines Partnereinkommens von 20.000 Euro. Da spart man sich den AEZ einfach komplett. Mit der nächsten CDU-geführten Regierung wird das BBVAngG von Finanzierungsaufwand nochmal deutlich zusammengestrichen, das müsste doch eigentlich allen klar sein.
Wenn noch irgendein positiver Effekt für auch nur einen kleinen Teil der Beamten herausspringen soll, dann nur mit dem aktuellen Entwurf. Ab nächsten Jahr wird es mit der Umsetzung der "amtsangemessenen Alimentation" für niemanden ein plus geben dank diverser Rechentricks der dann amtierenden Regierung.
Warzenharry:
Irgendwann kommen die Entscheidungen vom BVerfG und dann sehen wir, wo die Reise hingeht. Bis dahin achte ich halt so viel wie möglich auf meine Gesundheit und möglichst viel Home Office....wenn der Beseoldungsgesetzgeber das so möchte und die Bevölkerung sowieso einen Fu.k auf das Beamtentum gibt...dann haben wir hier ahlt eine Art selbsterfüllende Prophezeiung. :P
beamtenjeff:
--- Zitat von: amy1987 am 16.01.2025 12:18 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 16.01.2025 12:00 ---
--- Zitat von: Finanzer am 16.01.2025 11:51 ---Egal wie die Bundestagswahl ausgeht, der nächste Gesetzesentwurf wird im Zweifel noch schlechter.
Selbst ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (hoffentlich im 1. Quartal 2025) wird auf Bundesebene erstmal geflissentlich ignoriert werden.
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Wie soll das noch schlechter gehen? Man bewegt sich doch schon am absolutem Minimum und hat sich alles mit Minijob & Co so hingebogen, wie man es brauchte. Mit diesem Entwurf kann man genauso gut eine Münze werfen, ob das das Urteil heilt, oder nicht.
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Natürlich geht noch schlechter. Z.B. nach bayrischem Vorbild mit Anrechnung eines Partnereinkommens von 20.000 Euro. Da spart man sich den AEZ einfach komplett. Mit der nächsten CDU-geführten Regierung wird das BBVAngG von Finanzierungsaufwand nochmal deutlich zusammengestrichen, das müsste doch eigentlich allen klar sein.
Wenn noch irgendein positiver Effekt für auch nur einen kleinen Teil der Beamten herausspringen soll, dann nur mit dem aktuellen Entwurf. Ab nächsten Jahr wird es mit der Umsetzung der "amtsangemessenen Alimentation" für niemanden ein plus geben dank diverser Rechentricks der dann amtierenden Regierung.
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Okay, das leuchtet ein. Mit der bayrischen Lösung habe ich mich nie beschäftigt, aber das lässt ja wirklich böses erahnen....dann ist unsere letzte Hoffnung wohl nur ein erneutes urteil aus Richtung Karlsruhe.
In diesem Sinne: man passt sich dann eben an 8)
waynetology:
Voll schön wie hier immer noch von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gehofft wird. Das Datum wandert auch einfach immer weiter in die Ferne. Erst war es das dritte Quartal 24, dann das vierte und inzwischen das erste 25. Ich erwarte gar nichts mehr. Selbst wenn eine Entscheidung kommt, wird es die Regierung sowieso nicht jucken.
Also mache ich das beste draus und mache mir, wie einige hier, ein schönes Leben bei 3 Tagen Homeoffice in der Woche.
Nautiker1970:
--- Zitat von: beamtenjeff am 16.01.2025 12:00 ---
Wie soll das noch schlechter gehen? Man bewegt sich doch schon am absolutem Minimum und hat sich alles mit Minijob & Co so hingebogen, wie man es brauchte. Mit diesem Entwurf kann man genauso gut eine Münze werfen, ob das das Urteil heilt, oder nicht.
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Wie es noch schlechter gehen kann/soll/wird, liegt doch auf der Hand. Das fiktive Partnereinkommen wird bspw. auf 20.000 Euro hochgeschraubt (denn wo steht schließlich geschrieben, dass der Partner nur auf Geringfügigkeitsbasis seinen pekuniären Beitrag zum Familieneinkommen leisten muss). Und außerdem könnte man - wie ursprünglich ja schon mal angedacht - noch das Thema Beihilfe hernehmen, um weiter zu sparen. (Die meisten Länder haben ja auch insoweit bereits vorbildliche Vorarbeit geleistet.)
(Sehe jetzt erst, dass die Überlegung zum Hochschrauben des Partnereinkommens hier schon artikuliert wurde. Lasse den Beitrag trotzdem stehen. Dass genau dieser Lösungsansatz kommen wird, kann man förmlich mit den Händen greifen.)
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