Da es in unserem Thema regelmäßig um strenge Logik geht - also die strenge Logik der Besoldungsgesetzgeber -, lässt sich Deine Frage eindeutig beantworten, Knecht: Da es Bielefeld definitiv nicht gibt, muss es Karlsruhe definitiv geben. Denn da, wo es etwas nicht gibt, kann es gleichzeitig nicht auch etwas anderes nicht geben. Also muss es Karlsruhe geben. Das ist letztlich genauso wie mit den beamtenrechtlichen Bedingungen. Da es definitiv eine amtsangemessene Alimentation nicht gibt, kann es gleichzeitig auch nicht eine Veränderung der Arbeitszeit geben, da es dort, wo es etwas nicht gibt, gleichzeitig nicht auch etwas anderes nicht geben kann. Deswegen gibt auch die TdL kein Angebot im Tarifstreit ab, weil es das nicht geben kann, solange es keine amtsangemessene Alimentation und andere regelmäßige Arbeitszeit gibt.
Und ernsthaft: Dass es Karlsruhe gibt, werden wir alsbald wissen, nämlich wenn die Jahresvorschau auf der Homepage erscheint.