Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5844166 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16350 am: 03.03.2025 13:25 »
@Knecht

Ja genauso isses!

Stellt sich bald die Frage, ob irgendwelche "grauen Eminenzen" in der Politik das Beamtensystem zerstören wollen.

Wenn man sich den aktuellen Gesetzeswahnsinn zur Besoldung anschaut muss man sich wirklich fragen: Sind die so doof, oder machen die das bewusst.

Und komme mir keiner mit "Dies und jenes ist Gesetz, das müssen die beachten, das können die nicht machen.

Doch können "die", wenn sie wollen.

Ein befreundeter Top-Jurist sagte mir: Gesetze und Vorschriften sind dazu da, sie geschickt zu untertunneln, oder sie einfach zu ändern oder abzuschaffen. Kein Gesetz gilt ewig.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16351 am: 03.03.2025 13:38 »
Habe gerade in der aktuellen FAZ herumgestöbert.

Es ist zum verrückt werden. Auf einmal braucht man hunderte neue Milliarden für Militär. Rüstung ist wieder geil. Pflugscharen zu Schwertern, Schützengraben ist toll😁

Die CEO´s der Rüstungsfirmen und die Investoren jubeln. Und die Politik denkt über großflächige Subventions-/Zahlungs-Kürzungen nach.

Die Kollegen, die letztes Jahr hier im Forum fleißig herumgerechnet haben, wie viele Euronen an Besoldung es mehr geben wird, sollten jetzt vielleicht mal anders herum rechnen - wie viele Euronen könnte es weniger geben - Ja, nur vielleicht.

Ich denke mal, wenn die Besoldung einigermaßen gleich bleibt, wäre das bei der jetzigen Lage schon ein Erfolg.
« Last Edit: 03.03.2025 13:45 von Pendler1 »

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16352 am: 03.03.2025 14:36 »
Ich denke mal, wenn die Besoldung einigermaßen gleich bleibt, wäre das bei der jetzigen Lage schon ein Erfolg.

Und wie will man die ganzen zusätzlichen Soldaten in die Kaseren locken? Indem man vorher auch noch die Bezüge kürzt? Wie will man weitere Polizisten dazu kriegen den Kopf hinzuhalten, um die innere Sicherheit zu verbessern, die der CDU ja ach so sehr am Herzen liegt? Wie will man die Verwaltung gegen hybride Kriegsführung härten?

Oder wenn sich ein Beamter vom KGB bestechen lässt um richtig Mist zu bauen.... bei dem ganzen Porzellan das unser Herr und Meister im Dienst und Treueverhältnis zerschlagen hat nicht völlig abwegig.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16353 am: 03.03.2025 14:53 »
FSB den KGB gibt es in Russland nicht mehr. (Ich glaube der heißt nur noch in Belarus so.)

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16354 am: 03.03.2025 17:50 »
FSB den KGB gibt es in Russland nicht mehr. (Ich glaube der heißt nur noch in Belarus so.)

Wenn schon klugscheissen, dann bitte richtig. Der FSB wird als Inlandsdienst keine deutschen Beamten bestechen.
😉😁😉

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16355 am: 03.03.2025 19:08 »
900 Milliarden Sondervermögen: ich empfehle jedem schonmal einen big-short auf EUR/USD

BalBund

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« Antwort #16356 am: 03.03.2025 19:45 »
900 Milliarden Sondervermögen: ich empfehle jedem schonmal einen big-short auf EUR/USD

Die Wette wird nicht aufgehen. Mit den ganzen Zöllen fliegt den Amerikanern ihr Budget um die Ohren und im November 2026 sind Kongresswahlen, danach haben wir einen lame - duck der golfen geht.

Aber happy trying.

Ansonsten: In den 900 Mrd. sind weiterhin keine Alimentationsmilliönchen eingepreist, diesbezüglich ruht der See sehr still.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16357 am: 03.03.2025 20:28 »
Dank Fancy Nancy, dem Wahlversprecher Olaf und dem Märchenonkel Saathoff ist aus mir ein Schwarzseher (und
-Wähler) geworden  der ahnt, dass obwohl es ihm höchstrichterlich (BVerfG) zustehen würde, er nix bekommt.
Man kann sich ja daran erfreuen, dass andere Gruppen in diesem Land dafür Vollversorgung (Miete, Energie, Gesundheit etc.) ohne jedwede Gegenleistung erhalten haben.

Als i-Tüpfelchen springen dann 0% in zwei Schritten mit Laufzeit 27 Monate bei der Gehaltsrunde 2025 heraus.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16358 am: 03.03.2025 20:31 »
Dank Fancy Nancy, dem Wahlversprecher Olaf und dem Märchenonkel Saathoff ist aus mir ein Schwarzseher (und
-Wähler) geworden  der ahnt, dass obwohl es ihm höchstrichterlich (BVerfG) zustehen würde, er nix bekommt.
Man kann sich ja daran erfreuen, dass andere Gruppen in diesem Land dafür Vollversorgung (Miete, Energie, Gesundheit etc.) ohne jedwede Gegenleistung erhalten haben.

Für diese Gruppe wird von den roten bestimmt auch noch ein Goodie vom neuen "Sondervermögen" abgezwackt ;)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16359 am: 03.03.2025 21:14 »
Für große Länder und das sind die USA, sind Zölle übrigens vorteilhaft. Die nehmen dadurch mehr ein, als an Wohlfahrt im Inland verloren geht. U.a. auch durch Substitionseffekte. Der Ford SUV ist nicht schlechter als der BMW/Mercedes.

Andersrum einfach mal ein Pulli oder Schuhe aus den USA importieren und sich über EU-Zölle freuen, von wegen Freihandel.

In der Realität haben vor allem kleine Länder, besonders in Afrika gigantische Zölle. Für kleine Länder sind Zölle jedoch ziemlich schlecht. Werden aber trotzdem gerne von kleinen Ländern benutzt, da man das Geld von (ehrlichen) Ausländern leichter erheben kann. Oftmals besteht gar kein vernünftiges Steuer- und Postsystem in diesen oftmals sehr koruppten Ländern.

Man maskiert nun mit gigantischen Schulden das schlechte Management der Vorgänger, bringt aber überhaupt keine Besserungen in irgendeinem Bereich. 400 Milliarden für Rüstung ist für mich persönlich absolut herausgeschmissenes Geld. Entspricht weder dem Sicherheitsrisiko, noch wird es vernünftig ausgegeben werden.

clarion

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« Antwort #16360 am: 03.03.2025 22:30 »
Es tut sich nichts Wahrnehmbaren in Karlsruhe. Das mag ja der Grund für die Volten im Thread sein. Ich würde es aber für gut heißen,  wenn wir doch so halbwegs beim Thema amtsangemessene Alimentation blieben.

emdy

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« Antwort #16361 am: 03.03.2025 23:03 »
Und darüber hinaus würde ich mich freuen, wenn
1. mehr von euch in Form von Klagen aktiv würden
2. die Aktiven abundzu einer Wasserstandsmeldung abgäben.

Bisher tun das bereits PolareuD und meine Wenigkeit. In den Verfahren meiner Klägergruppe ist die Frist für BVA/BMI zur Stellungnahme jetzt abgelaufen und wir rechnen daher mit Post vom VG. Bisher nichts als Verzögerungstaktik.

Gruenhorn

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« Antwort #16362 am: 04.03.2025 00:01 »
Zum Thema Wasserstand:
Meine Klage wurde letzte Woche Montag eingereicht. Für A14 mit 5 Kindern und Klagezeitraum 2017 bis 2024. Das Gericht in Köln gewährte 4 Wochen Antwortzeit für die Beklagte.
 

PolareuD

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« Antwort #16363 am: 04.03.2025 08:20 »
Mein Wasserstand:

Die Bescheidung meiner Widersprüche ist angefordert. Fristablauf hierfür ist im März, anschließend soll unmittelbar durch die Kanzlei Klage erhoben werden.

Rentenonkel

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« Antwort #16364 am: 04.03.2025 08:25 »
@tigertom: Ich kann Deinen Frust verstehen, teile aber Deine Sorge nicht vollständig.

Es wird irgendwann zu einer Reform der Besoldung kommen müssen, wenn der Druck aus Karlsruhe groß genug ist. Dann kommt es auch zu Nachzahlungen.

Der Zeitfaktor ist natürlich zermürbend. Es ist auch frustrierend, dass es Saathoff nicht gelungen ist, für seinen Gesetzentwurf vor dem Ampel Aus grünes Licht vom FM zu bekommen. Ihm dafür die Schuld zu geben wird der Sache jedoch aus meiner Sicht nicht gerecht.

Während ich früher der Ansicht war, dass es landauf und landab egal war, welche Farbe an der Macht war, komme ich nunmehr zunehmend zu der Ansicht, dass Saathoff und seine Parteikollegen zumindest bemüht sind, eine gewisse Verbesserung für die Beamten zu erreichen, während die Union eher schaut, wie sie Verbesserungen vermeiden kann.

Ich glaube daher derzeit nicht, dass der Nachfolger vom Saathoff (oder er selbst je nach Regierungsverantwortung) einen neuen Entwurf einbringt, der besser ist als der bisherige. Ganz im Gegenteil liebäugelt die Union (wie in Bayern) eher mit dem Mehrverdienermodell und einem fiktiven Partnereinkommen.