Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5844100 times)

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16320 am: 25.02.2025 07:05 »
Da Staatssekretär die rechte Hand der jeweiligen Minister sind,  finde ich es legitim, dass die Minister diese persönlich aussuchen, auch wenn es dann Parteifreunde oder Trauzeugen werden. Die Ebenen darunter sollten kompetente Fachleute sein. Wenn man ältere Kollegen hört,  dann war das früher auch angeblich auch so. Wenn man heute in die Ministerien guckt, muss man feststellen, dass die Fachlichkeit bei Abteilungs- und Referatsleitungen nur z.T. gegeben ist.

Fragmon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16321 am: 25.02.2025 14:58 »
Da Staatssekretär die rechte Hand der jeweiligen Minister sind,  finde ich es legitim, dass die Minister diese persönlich aussuchen, auch wenn es dann Parteifreunde oder Trauzeugen werden. Die Ebenen darunter sollten kompetente Fachleute sein. Wenn man ältere Kollegen hört,  dann war das früher auch angeblich auch so. Wenn man heute in die Ministerien guckt, muss man feststellen, dass die Fachlichkeit bei Abteilungs- und Referatsleitungen nur z.T. gegeben ist.

In den letzten zwei Jahrzehnten blieben die politischen Farben der Regierungen relativ stabil, was auch eine gleichbleibende Leitung der Ministerien bedeutete. Neuerdings jedoch kommt es zu häufigeren Umstrukturierungen: Mit jedem Regierungswechsel wird die Führungsspitze der Ministerien neu besetzt, wodurch persönlich ausgewählte Beschäftigte in die regulären Abteilungen übergehen müssen, um Platz für die Neuauswahl durch den jeweils neuen Minister zu machen. Diese Praxis der Personalrotation alle fünf Jahre führt zunehmend zu Problemen, da die Qualifikationen der Versetzten oft nicht zu den freien Positionen passen und aufgrund der Häufigkeit auch nicht mehr kompensiert werden kann.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16322 am: 25.02.2025 19:35 »
Und die Legislaturperioden werden immer kürzer. Wer weis, wie lange die jetzige Regierung durchhält und wann die nächste Aktion Abendsonne ansteht.

PolareuD

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Bundi

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« Antwort #16324 am: 28.02.2025 10:09 »
Dies dürfte insbesondere, aber nicht nur für die Kolleginnen und Kollegen in NRW von Interesse sein:

https://www.nomos-shop.de/de/p/verfassungsmaessigkeit-des-leitbilds-der-mehrverdienerfamilie-im-nordrhein-westfaelischen-besoldungssystem-gr-978-3-7560-2389-9

Sehr lesenswert. Eine sehr interessante Zusaammenfassung und Bewertung all dessen was Sven uns seit langem hier aufbereitet und was die Situation in der wir uns als Beamte befinden klar umreisst.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16325 am: 28.02.2025 10:12 »
https://www.nomos-shop.de/de/p/verfassungsmaessigkeit-des-leitbilds-der-mehrverdienerfamilie-im-nordrhein-westfaelischen-besoldungssystem-gr-978-3-7560-2389-9
"Das der verfassungsrechtlichen Würdigung des Gesetzes vorausliegende Strukturproblem ist die – vom Bund bestimmte – mittlerweile erhebliche Höhe der sozialrechtlichen Grundsicherung."

Übrigens open access: https://www.nomos-elibrary.de/de/10.5771/9783748952299.pdf

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16326 am: 28.02.2025 10:34 »

Alonsatra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16327 am: 28.02.2025 13:19 »
Dies dürfte insbesondere, aber nicht nur für die Kolleginnen und Kollegen in NRW von Interesse sein:

https://www.nomos-shop.de/de/p/verfassungsmaessigkeit-des-leitbilds-der-mehrverdienerfamilie-im-nordrhein-westfaelischen-besoldungssystem-gr-978-3-7560-2389-9

Sehr lesenswert. Eine sehr interessante Zusaammenfassung und Bewertung all dessen was Sven uns seit langem hier aufbereitet und was die Situation in der wir uns als Beamte befinden klar umreisst.
Wohl war! Das Literaturverzeichnis und einige Fussnoten würdigen Svens Arbeit aus der Feder eines Verfassungsrichters a.D., und dies lässt zumindest hoffen, dass wir auf dem richtigen Weg nicht falsch abgebogen sind.

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16328 am: 28.02.2025 14:19 »
Dies dürfte insbesondere, aber nicht nur für die Kolleginnen und Kollegen in NRW von Interesse sein:

https://www.nomos-shop.de/de/p/verfassungsmaessigkeit-des-leitbilds-der-mehrverdienerfamilie-im-nordrhein-westfaelischen-besoldungssystem-gr-978-3-7560-2389-9

Sehr lesenswert. Eine sehr interessante Zusaammenfassung und Bewertung all dessen was Sven uns seit langem hier aufbereitet und was die Situation in der wir uns als Beamte befinden klar umreisst.

Die "Zusaammenfassung" umreisst klar, die "Herdprämie" als "geschlechterdiskrimierend" zu titulieren, ist unsachgemäß. So auch der Torsten.

Di Fabios eigentlich resümierender  Satz findet sich auf Seite 60: "..., muss ... letztendlich vom Bundesverfassungsgericht beantwortet werden."

Karls Ruhet in Frieden

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16329 am: 28.02.2025 16:27 »
Dies dürfte insbesondere, aber nicht nur für die Kolleginnen und Kollegen in NRW von Interesse sein:

https://www.nomos-shop.de/de/p/verfassungsmaessigkeit-des-leitbilds-der-mehrverdienerfamilie-im-nordrhein-westfaelischen-besoldungssystem-gr-978-3-7560-2389-9

Sehr lesenswert. Eine sehr interessante Zusaammenfassung und Bewertung all dessen was Sven uns seit langem hier aufbereitet und was die Situation in der wir uns als Beamte befinden klar umreisst.
Wohl war! Das Literaturverzeichnis und einige Fussnoten würdigen Svens Arbeit aus der Feder eines Verfassungsrichters a.D., und dies lässt zumindest hoffen, dass wir auf dem richtigen Weg nicht falsch abgebogen sind.

Um das Rechtsgutachten noch etwas weiter einzuordnen: Es handelt sich bei Udo Di Fabios Rechtsgutachten um eine Betrachtung des ehemaligen BVR, der er von 1999 bis 2011 als Mitglied des Zweiten Senats gewesen ist. Als solcher hat er die Vorbereitung des besoldungsrechtlichen Rechtsprechungswandels, der sich seit spätestens 2007 abzuzeichnen begann, zuvor aber bereits nach und nach eingeleitet worden ist, bis dahin in seiner besonderen Funktion als Mitglied der jeweils zuständigen Kammer mit vorangetrieben, wie sie dann mit der Berufung von Andreas Voßkuhle 2008 nach und nach Fahrt aufgenommen hat. Er gehörte hier zu denen, die den Rechtsprechungswandel offensichtlich mit vorangetrieben haben, der zunächst noch durchaus nicht einhellig im Senat befürwortet worden ist, vgl. bspw. nur das Sondervotum vom 20. März 2007, dem er sich nicht angeschlossen hat, zu der mit fünf zu drei Stimmen ergangenen Entscheidung 2 BvL 11/04 ab der Rn. 69 unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/03/ls20070320_2bvl001104.html, in dem es gleich zu Beginn hieß, dass die Entscheidung auf einem Verständnis von Art. 33 Abs. 5 GG beruhe, das den verfassungsrechtlich eröffneten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Regelung und Fortentwicklung des Beamtenrechts unzutreffend einschränke, detailübergreifende Reformerwägungen hinfällig mache und den Gesetzgeber in das Korsett vorhandener Einzelregelungen schnüre.

Die Senatsmehrheit hatte zu jenem Zeitpunkt kurz nach der Reföderalisierung des Besoldungsrechts offensichtlich erkannt, dass diese mit Gefahren verbunden sein konnte, die sich seit spätestens den beginnenden 2020er Jahren in immer stärkerer Form Bahn brechen. Entsprechend wurde seit spätestens 2007 die Vorbereitungen für eine effektivere Kontrolle eingeleitet, die sich seit 2012 zunehmend Bahn bricht. Entsprechend ging es auch schon vor der Einführung der Schuldenbremse um die Frage des Rangs fiskalischer Erwägungen des Gesetzgebers, was also im Senat augenscheinlich zunächst kontrovers diskutiert worden ist (vgl. im Sondervotum bspw. ab der Rn. 81).

Der langen Rede kurzer Sinn: Udo Di Fabio darf als eine gewichtige Stimme in besoldungsrechtlichen Fragen angesehen werden, da er sich noch in seiner Zeit als BVR umfangreich mit den Faktoren, Strukturen und Ursachen beschäftigt hat, die mit zu dem Rechtsprechungswandel geführt haben, der nun mit den angekündigten Entscheidungen über die Berliner "Pilotverfahren" ein Plateau erreichen dürfte - sofern die Kontinuität des Rechtsprechungswandels fortgesetzt wird -, das viele seiner im Rechtsgutachten angeführten Argumente ebenfalls beinhalten sollte. Dabei ist nicht zuletzt bedenkenswerte, was er hinsichtlich der Rn. 47 der aktuellen Entscheidung ausführt, indem er sie als obiter dictum interpretiert (vgl. ab der Seite 43).

lotsch

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« Antwort #16330 am: 28.02.2025 17:15 »
Im Ergebnis sieht Di Fabio auch "ein Strukturproblem mit der - vom Bund bestimmten - mittlerweile erheblichen Höhe der sozialrechtlichen Grundsicherung".
Ich denke deshalb, die neue Regierung wird versuchen die Grundsicherung abzusenken. Das wäre für den neuen FMin eine Win-Win-Situation, Einsparungen bei der Grundsicherung und bei der Beamtenbesoldung. Mir ist bewusst, dass die Grundsicherung durch das Existenzminimum begrenzt ist. Trotzdem bin bei diesem Punkt froh, dass die SPD sehr wahrscheinlich Teil der Regierung wird.


emdy

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« Antwort #16331 am: 28.02.2025 17:47 »
Größter Posten der Grundsicherung sind die Kosten der Unterkunft. Für Sozialhilfeempfänger, Beamte und alle anderen Bürger wäre am meisten gewonnen, wenn das Thema Wohnraum endlich mal ernsthaft angegangen würde. Und zwar nicht nur durch sozialen Wohnungsbau sondern mit eine breiten Palette an Maßnahmen.

Da hier aber weiterhin nichts passieren wird weil Politik von und für Menschen im Rentenalter gemacht wird, beschreite ich weiter den Klageweg.

Für alle, die neu in dieses Thema einsteigen: Es gibt mittlerweile eine Reihe von Klagen gegen die Bundesbesoldung vor verschiedenen Verwaltungsgerichten. Man kann sich wehren, das ist ziemlich befriedigend. Nur darf man keine schnellen Ergebnisse erwarten.

SwenTanortsch

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« Antwort #16332 am: 28.02.2025 18:07 »
Im Ergebnis sieht Di Fabio auch "ein Strukturproblem mit der - vom Bund bestimmten - mittlerweile erheblichen Höhe der sozialrechtlichen Grundsicherung".
Ich denke deshalb, die neue Regierung wird versuchen die Grundsicherung abzusenken. Das wäre für den neuen FMin eine Win-Win-Situation, Einsparungen bei der Grundsicherung und bei der Beamtenbesoldung. Mir ist bewusst, dass die Grundsicherung durch das Existenzminimum begrenzt ist. Trotzdem bin bei diesem Punkt froh, dass die SPD sehr wahrscheinlich Teil der Regierung wird.

Wenn man das gesamte Zitat in seinem Kontext betrachtet, sagt Udo Di Fabio nicht, dass die erhebliche Höhe der sozialrechtlichen Grundsicherung ein Problem sei, sondern nur, dass durch die mittelbare Bindung der Mindestalimentation an das Grundsicherungsniveau - die Mindestalimentation stellt sich als um 15 vom Hundert erhöhtes Grundsicherungsniveau dar; darin liegt der mittelbare Bezug - für die Besoldungsgesetzgeber ein strukturelles Problem entstehen würde, eben weil das Mindestabstandsgebot ausnahmslos Geltung beansprucht, sodass es von ihnen nicht unterlaufen werden kann. Entsprechend folgert er sowohl in der einleitenden Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse als auch am Ende des Rechtsgutachtens (S. 8 und 65): "Aufgrund des Abstandsgebots und des steigenden Gehaltsniveaus wird ein Volumeneffekt für die Haushalte der Länder bewirkt. Dieser Effekt verlangt aus haushälterischer Sicht nach einer Dämpfung der fiskalischen Folgen einer amtsangemessenen Alimentation." Dass diese "Dämpfung" nicht allein aus fiskalischen Gründen erfolgen kann, ist nicht erst in der vorhin von mir genannten Entscheidung so vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dort aber in der heute weitgehend regelmäßigen Form formuliert worden (vgl. dort die Rn. 58). So schließt sich der Kreis. Denn an jener Entscheidung war Udo Di Fabio maßgeblich beteiligt.

Darüber hinaus kann das Grundsicherungsniveau nicht so stark abgesenkt werden, als dass damit das Strukturproblem für die Besoldungsgesetzgeber gelöst werden könnte, wie sich als Extrembeispiel am Fall Bayern zeigen lässt: In dem Moment, wo sich ein Doppel- oder Hinzuverdienermodell nicht so rechtfertigen lassen wird, dass damit Bruttoeinsparungen von mehr 20.000,- € jährlich eingespart werden können, müsste das entsprechende Grundsicherungsniveau in Bayern um über 12.700,- € sinken, um keine höhere Besoldung als heute gewähren zu müssen, wenn man allein das Mindestabstandsgebot als Maßstab heranziehen wollte (was methodisch nicht ginge; aber das ist nun zunächst einmal ein Problem der Verfassungsrechtsprechung). Eine solche Absenkung ist aber ausgeschlossen. Selbst, wenn es also gelingen sollte, das Grundsicherungsniveau insgesamt leicht abszusenken - mir ist allerdings weiterhin nicht klar, an welcher Stelle das geschehen sollte, um weiterhin realitätsgerecht zu bleiben -, bleibt das beschriebene Strukturproblem bestehen, womit wir bei der regelmäßigen Erkenntnis sind, die unser Thema bietet: In Deutschland ist nicht das Grundsicherungsniveau zu hoch, sondern ist die Besoldung in allen Rechtskreisen im erheblichen Maße zu niedrig.

Dieser zu niedrige Gehalt der Gehälter von Bediensteten dürfte darüber hinaus mindestens bis zu einem gewissen Grad zu der Frage hinführen, ob sich das Lohnniveau in Deutschland nicht ebenfalls zumindest in Teilen in einer gewissen Schieflage befindet. Die Zahlen, die ich gestern hinsichtlich des Wohngeld-Plus dargestellt haben, dürften zu einem nicht geringen Teil nur deshalb so hoch sein, weil die Entlohnung nicht geringer Teile der Bevölkerung zu gering ist, worauf auch emdy gerade berechtigt hinweist. Insofern kann man wiederkehrend gerne plaktieren, dass sich Leistung wieder lohnen müsse. Solange man nicht mit dafür sorgt, dass dem so wieder komme, bleibt es das, was es ist wiederkehrend ist und war: so plakatiert wie plakativ.

Wer den Sozialetat entlasten möchte, sollte als Politik mit dafür sorgen, dass sich Arbeit wieder lohnt. Der Erfolg oder Misserfolg der sich abzeichnenden neuen Regierung wird sich zu einem nicht geringen Teil auch an dieser Frage messen lassen müssen. Wenn es ihr nicht gelingt, mit Sorge dafür zu tragen, dass die in den letzten Jahren stark gestiegenen Lebenshaltungskosten von der Bevölkerung so geschultert werden können, dass sich das in einer größeren Zufriedenheit mit der regierenden Politik niederschlägt, wird diese über kurz oder lang ganz ähnliche Probleme erfahren wie die letzte. Gute Worte ersetzen keine zu hinreichenden Ergebnissen führende Politik. Das hat das Scheitern der Ampelregierung unlängst eindrücklich bewiesen.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16333 am: 01.03.2025 06:52 »
Diese immensen Differenzen kommen in meinen Augen vor allem in den Anfängen des Berufslebens auf und sinken, bezogen auf das Grundsicherungsniveau, mit zunehmenden Alters- bzw. Erfahrungsstufen.

Daher darf man ja auch mal das ganze Gefüge insgesamt betrachten und sich überlegen, ob man ähnlich wie im Tarifbereich nur noch 5 oder 6 Erfahrungsstufen nimmt, die erste Erfahrungsstufe deutlich anhebt und das zeitliche Delta zwischen den Erfahrungsstufen etwas streckt.

Das würde sich insgesamt dämpfend auswirken, weil jüngere Beamte etwas stärker davon profitieren als ältere, und hätte auch den zusätzlichen Vorteil, durch ein höheres Einstiegsgehalt auch dem Fachkräftemangel wegen besserer Attraktivität am Berufsanfang etwas entgegen zu wirken.

Wenn die Tabelle insgesamt ins Wanken kommt, darf man aus meiner Sicht auch die gesamte Tabelle neu denken. Einen in bis zu 12 Erfahrungsstufen zerklüfteter Tarifvertrag in der PW ist mir nicht bekannt und ich denke, eine solche Reform sollte grundsätzlich möglich sein, sofern dadurch niemand schlechter gestellt wird und die übrigen Vorgaben des BVerfG eingehalten werden.

bebolus

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« Antwort #16334 am: 01.03.2025 13:39 »
Die Erfahrungsstufen gehören abgeschafft. Zwei A8er Stufe 2 Zollbeamte müssen nachts ganz ohne Hilfe eine rechtssichere Festnahme eines Drogenschmugglers genauso umsetzen wie zwei A9er in Stufe 7.