Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5844217 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16305 am: 20.02.2025 15:19 »
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-02/ampel-regierung-personal-entscheidung-ausnahmen-linke-reichinnek

Und noch ein lustiger Zeit online Artikel (war schwer zu finden) wie es in der Regierung zuging mit Beförderungen etc.


beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16306 am: 21.02.2025 20:10 »
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-02/ampel-regierung-personal-entscheidung-ausnahmen-linke-reichinnek

Und noch ein lustiger Zeit online Artikel (war schwer zu finden) wie es in der Regierung zuging mit Beförderungen etc.

Mal ganz doof gefragt. Muss bei so etwas nicht automatisch eine Untersuchung eingeleitet und ermittelt werden? Nach meiner Definition führt diese Feststellung zu dem Verdacht von Bevorteilung/Bestechung/Korruption und Vetternwirtschaft...wenn ich die Gesetzestexte richtig in Erinnerung habe, sind die Folgen dienstlich und strafrechtlich nicht ganz ohne..

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16307 am: 21.02.2025 21:08 »
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-02/ampel-regierung-personal-entscheidung-ausnahmen-linke-reichinnek

Und noch ein lustiger Zeit online Artikel (war schwer zu finden) wie es in der Regierung zuging mit Beförderungen etc.

Mal ganz doof gefragt. Muss bei so etwas nicht automatisch eine Untersuchung eingeleitet und ermittelt werden? Nach meiner Definition führt diese Feststellung zu dem Verdacht von Bevorteilung/Bestechung/Korruption und Vetternwirtschaft...wenn ich die Gesetzestexte richtig in Erinnerung habe, sind die Folgen dienstlich und strafrechtlich nicht ganz ohne..

Es kann auch einfach komplett legal sein nach § 31 Abs 3. BLV : https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__31.html

also erstmal wieder beruhigen...

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16308 am: 21.02.2025 22:41 »
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Und noch ein lustiger Zeit online Artikel (war schwer zu finden) wie es in der Regierung zuging mit Beförderungen etc.

Mal ganz doof gefragt. Muss bei so etwas nicht automatisch eine Untersuchung eingeleitet und ermittelt werden? Nach meiner Definition führt diese Feststellung zu dem Verdacht von Bevorteilung/Bestechung/Korruption und Vetternwirtschaft...wenn ich die Gesetzestexte richtig in Erinnerung habe, sind die Folgen dienstlich und strafrechtlich nicht ganz ohne..

Es kann auch einfach komplett legal sein nach § 31 Abs 3. BLV : https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__31.html

also erstmal wieder beruhigen...

So meine ich das nicht. Um sich der Bevorteilung/Bestechlichkeit/Amtsmissbrauch zu verdächtigen, ist es irrelevant ob dies im Zuge einer legalen oder illegalen Gefälligkeit heraus geschieht. Ich weiß nicht wie ich es sonst ausdrücken soll....aber die Anzahl und das Ausmaß lässt ja schon diesen Verdacht aufkommen, oder etwa nicht? Bin ich der einzige der das hinterfragt? Habt ihr alle eure Anti-Korruptions-Lehrgänge nicht aufgefrischt? ;)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16309 am: 22.02.2025 07:28 »
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-02/ampel-regierung-personal-entscheidung-ausnahmen-linke-reichinnek

Und noch ein lustiger Zeit online Artikel (war schwer zu finden) wie es in der Regierung zuging mit Beförderungen etc.

Mal ganz doof gefragt. Muss bei so etwas nicht automatisch eine Untersuchung eingeleitet und ermittelt werden? Nach meiner Definition führt diese Feststellung zu dem Verdacht von Bevorteilung/Bestechung/Korruption und Vetternwirtschaft...wenn ich die Gesetzestexte richtig in Erinnerung habe, sind die Folgen dienstlich und strafrechtlich nicht ganz ohne..

Es kann auch einfach komplett legal sein nach § 31 Abs 3. BLV : https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__31.html

also erstmal wieder beruhigen...

So meine ich das nicht. Um sich der Bevorteilung/Bestechlichkeit/Amtsmissbrauch zu verdächtigen, ist es irrelevant ob dies im Zuge einer legalen oder illegalen Gefälligkeit heraus geschieht. Ich weiß nicht wie ich es sonst ausdrücken soll....aber die Anzahl und das Ausmaß lässt ja schon diesen Verdacht aufkommen, oder etwa nicht? Bin ich der einzige der das hinterfragt? Habt ihr alle eure Anti-Korruptions-Lehrgänge nicht aufgefrischt? ;)

Man hat sich schlicht daran gewöhnt, dass "oben" alles nur noch ein Geschiebe ist. Um den Schein zu wahren wird manchmal halt noch schnell ein Gesetz dazu gemacht, im Grunde ist es aber auch egal, weil verfolgt wird in diesen Höhen eh nichts (außer es ist von noch höheren Höhen gewollt).

Btw: ich nominiere hiermit Wertschätzung zum Unwort des Jahrzehnts.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16310 am: 22.02.2025 09:35 »
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-02/ampel-regierung-personal-entscheidung-ausnahmen-linke-reichinnek

Und noch ein lustiger Zeit online Artikel (war schwer zu finden) wie es in der Regierung zuging mit Beförderungen etc.

Mal ganz doof gefragt. Muss bei so etwas nicht automatisch eine Untersuchung eingeleitet und ermittelt werden? Nach meiner Definition führt diese Feststellung zu dem Verdacht von Bevorteilung/Bestechung/Korruption und Vetternwirtschaft...wenn ich die Gesetzestexte richtig in Erinnerung habe, sind die Folgen dienstlich und strafrechtlich nicht ganz ohne..

Es kann auch einfach komplett legal sein nach § 31 Abs 3. BLV : https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__31.html

also erstmal wieder beruhigen...

So meine ich das nicht. Um sich der Bevorteilung/Bestechlichkeit/Amtsmissbrauch zu verdächtigen, ist es irrelevant ob dies im Zuge einer legalen oder illegalen Gefälligkeit heraus geschieht. Ich weiß nicht wie ich es sonst ausdrücken soll....aber die Anzahl und das Ausmaß lässt ja schon diesen Verdacht aufkommen, oder etwa nicht? Bin ich der einzige der das hinterfragt? Habt ihr alle eure Anti-Korruptions-Lehrgänge nicht aufgefrischt? ;)

Btw: ich nominiere hiermit Wertschätzung zum Unwort des Jahrzehnts.

Gestern hatten sich auch 2 Verdi-Streikende mehr Wertschätzung gewünscht. Zweimal Klatschen ist ja auch Wertschätzung.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16311 am: 22.02.2025 12:02 »
Wen die Anfrage selbst sowie die Antworten interessieren, findet beides hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/145/2014545.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/20/149/2014973.pdf

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16312 am: 23.02.2025 12:05 »
M.E. ist es für unser Staatssystem unabdingbar, dass alle Posten bis zum Staatssekretär unabhängig von der politischen Zugehörigkeit allein nach Bestenauslese besetzt werden.

Hieran krankt unsere Verfassung.

Unsere Verwaltung benötigt keine talentfreien Parteisoldaten.

Bodycount02

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16313 am: 23.02.2025 14:53 »
M.E. ist es für unser Staatssystem unabdingbar, dass alle Posten bis zum Staatssekretär unabhängig von der politischen Zugehörigkeit allein nach Bestenauslese besetzt werden.

Hieran krankt unsere Verfassung.

Unsere Verwaltung benötigt keine talentfreien Parteisoldaten.

Das wäre wünschenswert, aber verdammt teuer.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16314 am: 23.02.2025 21:12 »
M.E. ist es für unser Staatssystem unabdingbar, dass alle Posten bis zum Staatssekretär unabhängig von der politischen Zugehörigkeit allein nach Bestenauslese besetzt werden.

Hieran krankt unsere Verfassung.

Unsere Verwaltung benötigt keine talentfreien Parteisoldaten.

Das wäre wünschenswert, aber verdammt teuer.

Mal ne vielleicht dumme Frage warum wäre das teuer?? Die Besoldung der Dp ist die gleiche auch wenn die Besetzung noch der Bestenauslese erfolgt. Die Bestenauslese soll und kann garantieren, dass die Dp Inhaber über die entsprechenden Qualifikationen verfügen was bei den sogenannten Parteisoldaten nicht zwingend der Fall ist.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16315 am: 24.02.2025 08:14 »
M.E. ist es für unser Staatssystem unabdingbar, dass alle Posten bis zum Staatssekretär unabhängig von der politischen Zugehörigkeit allein nach Bestenauslese besetzt werden.

Hieran krankt unsere Verfassung.

Unsere Verwaltung benötigt keine talentfreien Parteisoldaten.

Unsere Verfassung krankt hier an gar nichts. Menschen werden sich IMMER zu Vereinigungen zusammenschließen, mal nennt man sie Schützenverein, mal Anonyme Alkoholiker und dann wieder Parteien. Ziel und Sinn jeder Vereinigung ist die Förderung der eigenen Mitglieder, das ist kein Verfassungsproblem, sondern schlicht wie Menschen sich nach Abschaffung der Monarchie mit Geburtsrechten verständigt haben, wie man künftig zusammenleben möchte.

Im Ergebnis funktioniert der Staat also wie jede andere Arbeitsform in der Gesellschaft, Menschen werden sich im Wesentlichen Menschen suchen, mit denen sie gut zusammenarbeiten können, insbesondere in dem Teil der Besoldung, in dem nicht um 16 Uhr der Hammer fällt und das Wochenende frei ist. Ob man seinen Spezi als Minister nun vom Golf kennt (wie in den USA) oder durch gemeinsames Plakatkleben in Jugend- und Vorfeldorganisationen ist dabei relativ unerheblich, man wird immer zu diesen Personen tendieren.

Was uns eigentlich "beschwert" ist der Umstand, dass das GG eine Bestenauslese ohne diese Aspekte fordert, die Formulierung war nach dem NS-Regime sicher geboten, entspricht aber schon mindestens 30 Jahre nicht mehr der gelebten Wirklichkeit.

Ich empfehle jedem, sich von diesem Grundsatz etwas freier zu machen, Personen bekommen Jobs, weil jemand anderes sie ihnen zutraut. Ob die Vorerfahrung dazu reicht, kann man erst nach Berufung herausfinden, egal auf welchem Niveau.

lotsch

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« Antwort #16316 am: 24.02.2025 12:07 »
Jeder steigt soweit auf, bis er das Amt erreicht hat, für das er vollkommen unkompetent ist.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16317 am: 24.02.2025 14:28 »
Unterlasst doch bitte die unqualifizierten politischen Kommentare.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16318 am: 24.02.2025 14:31 »
Da ist nichts unqualifiziert. Ich habe oben erläutert, woran es krankt. Und damit meine ich die "Durchpolitisierung" des Beamtentums mit fachfremden Kandidaten i.d.R. mit Magisterabschluss der Geisteswissenschaften.

Was befähigt z.B. eine Historikerin zur Referatsleitung im Wirtschaftsministerium.

Sehr schön finde ich in diesem Zusammenhang auch immer die parteiinternen "Experten". Ich sehe da immer folgenden Ausschreibungstext: Vorkenntnisse nicht erforderlich, Interesse genügt.
« Last Edit: 24.02.2025 14:37 von HochlebederVorgang »

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16319 am: 24.02.2025 14:54 »
Ein Minister oder eine Ministerin muss nach Einschätzung von Politikwissenschaftlern vor allem Durchsetzungsfähigkeit haben. Dazu gehöre etwa auch, die richtigen Staatssekretäre auszuwählen, die über das erforderliche Fachwissen verfügen. Und es kommt darauf an, anfallende Aufgaben an die richtigen Leute zu delegieren.

Fachkenntnisse sind für einen Minister zwar hilfreich. Notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit sind vor allem politische Führungsfähigkeit und Loyalität und Fachkenntnisse der ihm unterstellten Mitarbeiter.

Eine solche Führungsfähigkeit kann man nicht lernen. Es gibt Menschen, die einen solchen Machtinstinkt in sich tragen. Allerdings funktioniert der unbedingte Wille zur Führung auch nicht ohne Inhalte.

Macht um der Macht willen ist für die Demokratie schädlich, wie wir gerade in Europa und anderswo auf der Welt mit #47 und seinen MAGA´s erleben müssen.