Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5283164 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16275 am: 16.02.2025 10:42 »
Er ist laut BaL ebenfalls BaL (A13) mit einem kleinen Heer an Kindern, also dürfte die Diskussion müßig sein.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16276 am: 16.02.2025 11:18 »
Er ist laut BaL ebenfalls BaL (A13) mit einem kleinen Heer an Kindern, also dürfte die Diskussion müßig sein.

BaL hat das auch nur nachgelesen :-) https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Saathoff

5 Kinder, ROAR  :o
Auf der Ebene haben die Lenden einfach zu viel Freizeit

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16277 am: 16.02.2025 11:22 »
Er ist laut BaL ebenfalls BaL (A13) mit einem kleinen Heer an Kindern, also dürfte die Diskussion müßig sein.

BaL hat das auch nur nachgelesen :-) https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Saathoff

5 Kinder, ROAR  :o
Auf der Ebene haben die Lenden einfach zu viel Freizeit

Das erklärt nun auch, warum er das Nichtzustandekommens des letzen Entwurfs besonders bedauern dürfte. Wie immer ging es natürlich nicht wirklich um die ganz Kleinen, sondern die eigene Brieftasche (die ohnehin schon viel zu voll ist für den ganzen Murks), typisch SPD eben.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16278 am: 16.02.2025 13:45 »
Dem ist das glaube ich scheissegal, da er soweit ich weiß Beamter des Landes NI ist. :)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16279 am: 16.02.2025 22:12 »
Faszinierend wie vorhin im "Quadrell" zwischen den Kanzlerkandidaten der vier umfragestärksten Parteien auf die Schätzfrage von Herrn Jauch (warum sitzt der da?), wie hoch der Anteil an Beamten sei, der bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeitet, ein Überbietungskampf stattgefunden hat, wer am härtesten auf die faulen Beamten draufhaut.

Wir reden von Polizisten, Feuerwehrleuten, Lehrern. Das kann man doch locker bis 67 machen. Das Pensionsniveau ist das letzte, was den öffentlichen Dienst noch attraktiv macht. Weg damit, dann wirds bestimmt besser.
« Last Edit: 16.02.2025 22:22 von emdy »

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16280 am: 16.02.2025 23:23 »
Ich hatte mich über diese Statistik auch gewundert und kann mir das nicht erklären. In meiner Dienststelle geht der weit überwiegende Teil mit derzeit 65 in Pension.

Erklären kann ich mir das nur, indem die gesetzliche Regelaltersgrenze 65/67 genommen wurde und geschaut wurde, wann bestimmte Beamte aus dem Dienst ausscheiden. Ungeachtet der Tatsache, dass es Beamte gibt, die eine Spezialgesetzliche Regelaltersgrenze haben, wie beispielsweise Polizei und Bundeswehr. Hinzu kommt dann vermutlich noch, dass man alle mit reingerührt hat, die aus Post und Telekom "übrig" waren und den goldenen Handschlag bekommen haben. Ebenso diejenigen, die im Zuge der Bundeswehrreform frühzeitig gehen sollten äah durften.

HochlebederVorgang

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« Antwort #16281 am: 17.02.2025 08:18 »
Man muss auf die großen Personalkörper schauen. Bei den Ländern, die ja besonders laut über Personalkosten jammern, sind es z.B. auch die Lehrer. Einfach mal googeln, wie hoch die Frühabbrecherquote in dem Bereich ist.

Pendler1

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« Antwort #16282 am: 17.02.2025 12:15 »
https://www.deutschlandfunk.de/landkreistag-warnt-vor-finanzkollaps-der-kommunen-102.html

Und wenn den Kommunen das Geld ausgeht, dann geht auch den Kreisen das Geld aus, und dann den Ländern - und die wollen mehr Geld vom Bund.

Und der Bund wird bald nur noch Geld für Waffen und Militär haben - wenn alles schiefläuft.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16283 am: 17.02.2025 12:48 »
@AdenosinTP

Du hast ja recht  (bis auf ein klein wenig mit "Schulden ohne Ende". Unendlich gibt´s nur in der Mathematik, nicht im richtigen Leben😁) Aber ich denke, Du weißt was ich meine.

Mir geht es darum, dass der Dienstherr so ein Gelegenheit am Schopf packen wird (ob angebracht oder nicht) um im öD den Sparhammer rauszuziehen - kommt bei der Bevölkerung bestimmt super an - siehe Leserkommentare in der Presse.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16284 am: 17.02.2025 14:06 »
@AdenosinTP

Du hast ja recht  (bis auf ein klein wenig mit "Schulden ohne Ende". Unendlich gibt´s nur in der Mathematik, nicht im richtigen Leben😁) Aber ich denke, Du weißt was ich meine.

Mir geht es darum, dass der Dienstherr so ein Gelegenheit am Schopf packen wird (ob angebracht oder nicht) um im öD den Sparhammer rauszuziehen - kommt bei der Bevölkerung bestimmt super an - siehe Leserkommentare in der Presse.

Ich habe es schon vorher mal gepostet, insbesondere Herr Linnemann, es steht ja zu erwarten das die CDU/CSU als staerkste aus der kommenden Wahl hervorgehen, ist kein besonders grosser Freund von uns Beamten ist. Er hat in einem Beitrag schonmal frueher zum besten gegeben dass der Beamtenapparat erheblich reduziert werden muesste.
Also ist angesichts der derzeitigen Situation mit Sicherheit davon auszugehen, dass die zukuenftige Regierung insbesondere bei uns versuchen wird den Sparhammer anzuwenden.
Das gilt mit Sicherheit in Bezug auf die von uns allen ersehnte amtsangemessene Alimentation.
Und soweit es den Bund betrifft wird mit Sicherheit der Umstand das gegenwaertig kein Verfahren Bundesbeamte betreffend in Karlsruhe anhaengig ist diesem Ansinnen Vorschub leisten. Und so ganz nebenbei werden den Damen und Herren die Herzen der Buerger zufliegen angesichts unseres Images sowie der sachlichen Berichterstattung in den Medien ala Bild.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16285 am: 18.02.2025 07:20 »
Die Politik kann gern beschließen, weniger Beamte haben zu wollen. Echte hoheitlichen Aufgaben erledigen ja eigentlich  nur die Polizei, die Justiz und evtl. ein paar Leute aus der technischen Verwaltung, z.K. Katasterämter, physikalisch-technische Bundesanstalt. Alle anderen Aufgaben könnte man durch Angestellte erledigen lassen. Zusammen mit einer Digitalisierung und Aufgabenkritik könnte man sicher etliche Stellen einsparen. Wir bekommen eh nicht alle Stellen besetzt.

Aber bei den Bestandsbeamten ist man Rechtsverpflichtungen eingegangen, die man nicht einfach so ignorieren kann, da mag die Volksseele noch so sehr kochen. Und ich erwarte von den Politikern, dass man das kommuniziert. Habeck hat das gestern im Übrigen in der ARD Wahlarena getan.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16286 am: 18.02.2025 07:35 »
Die Politik kann gern beschließen, weniger Beamte haben zu wollen. Echte hoheitlichen Aufgaben erledigen ja eigentlich  nur die Polizei, die Justiz und evtl. ein paar Leute aus der technischen Verwaltung, z.K. Katasterämter, physikalisch-technische Bundesanstalt. Alle anderen Aufgaben könnte man durch Angestellte erledigen lassen. Zusammen mit einer Digitalisierung und Aufgabenkritik könnte man sicher etliche Stellen einsparen. Wir bekommen eh nicht alle Stellen besetzt.

Aber bei den Bestandsbeamten ist man Rechtsverpflichtungen eingegangen, die man nicht einfach so ignorieren kann, da mag die Volksseele noch so sehr kochen. Und ich erwarte von den Politikern, dass man das kommuniziert. Habeck hat das gestern im Übrigen in der ARD Wahlarena getan.

Ich mag mal zu bezweifeln dass es nicht im Interesse der Deutschen wäre, eine Söldnerarmee zu führen...die Sonderstellung von Soldaten würde ich jetzt persönlich nicht anfassen.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16287 am: 18.02.2025 07:51 »
Alle anderen Aufgaben könnte man durch Angestellte erledigen lassen.

Da stimme ich dir sogar grundsätzlich zu, aber dann müsste die TVöD-Tabelle erheblich besser aufgestellt sein. Insbesondere bei leistungsstarken Spezialisten und Experten ist der Chance einer Verbeamtung das einzige Bonbon, welches der öD realistisch zu bieten hat. Mit befristeten Zulagen etc. braucht man gar nicht erst werben.

Vergleichbare Sicherheit (zu einem TVöD-Angestelltenverhältnis) bei wesentlich höherer Vergütung und besseren sonstigen Benefits (Stichwort: Dienstwagen zur Privatnutzung) finden "Mangelberufler" in jedem tarifgebundenen größerem Unternehmen.

Und mag man politisch noch so sehr ÖPNV-Mobilitätsträumen nachhängen. Ein mit 0,25% des Listenpreises zu versteuerndes E-Auto mit Firmenladekarte ist einfach ein überragender Deal, welchen der öD so nicht mal ansatzweise (wehe jemand kommt mit dem total überteuerten Jobbike einiger Dienstherrn um die Ecke  ;)) bietet.

Knecht

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« Antwort #16288 am: 18.02.2025 07:58 »
Die Politik kann gern beschließen, weniger Beamte haben zu wollen. Echte hoheitlichen Aufgaben erledigen ja eigentlich  nur die Polizei, die Justiz und evtl. ein paar Leute aus der technischen Verwaltung, z.K. Katasterämter, physikalisch-technische Bundesanstalt. Alle anderen Aufgaben könnte man durch Angestellte erledigen lassen. Zusammen mit einer Digitalisierung und Aufgabenkritik könnte man sicher etliche Stellen einsparen. Wir bekommen eh nicht alle Stellen besetzt.

Aber bei den Bestandsbeamten ist man Rechtsverpflichtungen eingegangen, die man nicht einfach so ignorieren kann, da mag die Volksseele noch so sehr kochen. Und ich erwarte von den Politikern, dass man das kommuniziert. Habeck hat das gestern im Übrigen in der ARD Wahlarena getan.

Zufälligerweise den Zoll vergessen?

PS: da gibts nicht mal ein Jobbike ;)

Bodycount02

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« Antwort #16289 am: 18.02.2025 07:59 »
Dieser Vergleich Beamtenpensionen/gesetzliche Rente ist immer aufs neue lustig. Habeck hat gestern zumindest ansatzweise diese unsinnige Diskussion sachlich beantwortet. Es ist vermutlich der gleiche am Schmelzofen von ThyssenKrupp arbeitende Bürger, der sich beschwert, wenn seine Steuererklärung nicht bearbeitet wird, wenn die Justiz nucht arbeitet, oder die Polizei/Feuerwehr bei einem Notfall von ihm nicht eingreift, weil gerade gestreikt wird. Da hätte gerne ein einfacher Arbeiter die gleiche Rente wie gut ausgebildete Diplomierte oder promovierte Beamte. So einfach und schön ist die welt ;D