Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6237397 times)

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16875 am: 12.07.2025 14:04 »
Ich verstehe die Aufregung nicht. Die demokratisch Mehrheit, welche im GG für die Wahl vorgesehen ist, wurde nicht erreicht. Ich finde es fast lustig wie sich die Linke nun echauffiert. Sie sagen, so etwas darf nicht öffentlich debattiert werden. Natürlich muss soetwas öffentlich debattiert werden, und dann wird darüber nach dem GG abgestimmt.

Ein Blick ins GG hilft tatsächlich, hier etwas Klarheit rein zu bekommen.

Bei der Wahl eines Richters zum BVerfG gibt es kein klassisches Auswahlverfahren.

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden stattdessen jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, BVerfGG). Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses durch das Plenum gewählt (§ 6 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG). Der Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt. Seine 12 Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt (§ 6 Absatz 2 BVerfGG). Die CDU/CSU-Fraktion stellt in der 19. Wahlperiode fünf Abgeordnete, die SPD-Fraktion drei, die Fraktionen der AfD, der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Abgeordneten.

Der Wahlausschuss wählt dann mit einer 2/3 Mehrheit die Richter und schlägt diese dem Bundestag vor.

Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses nach Absatz 2 ohne Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln gewählt. Dabei war es geübte Praxis, dass der Bundestag bisher uneingeschränkt dem Vorschlag des Wahlausschuss gefolgt ist.

Hier und jetzt gab es nach dem Vorschlag des Ausschusses eine öffentliche Schlammschlacht. Die nunmehr geforderte Diskussion gehört verfassungsrechtlich allerdings eben nicht ins Plenum sondern in den Ausschuss; dort wurde sie bereits geführt.

Ich betrachte das Ganze ebenfalls mit Sorge. Noch gibt es Mehrheit außerhalb der AfD. Die neue Regierung ist mit dem Anspruch angetreten, Vertrauen in die Demokratie zurück zu gewinnen.

Bisher stellt sie sich dabei jedoch nicht sehr geschickt an.

A6: Deine Posts werden nicht aufgrund deiner politischen Einstellung oder Deiner Meinung gelöscht. Sie werden gelöscht, wenn sie diffamierend sind, hetzerisch sind oder offensichtlich gegen die FDGO gerichtet sind. Für eine sachliche Diskussion ist hier jeder offen. Wenn das tragende Argument allerdings nur ist, dass der Gegenüber aufgrund seiner Gesinnung weniger wert ist, und alleine deswegen seine Argumente nichts wert seien, hat das mit sachlicher Argumentation nichts zu tun. Das ist eher was für eine Telegram Gruppe oder für den offenen Abend in Essen Kray.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16876 am: 12.07.2025 14:42 »
Warum redet eigentlich niemand von der anderen Radikalen Klimaaktivistin, welche die SPD nominiert hat?

Hoffentlich fliegt der Laden bald auseinander und es gibt Neuwahlen.

A6 ist das neue A10

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16877 am: 12.07.2025 15:04 »
Warum redet eigentlich niemand von der anderen Radikalen Klimaaktivistin, welche die SPD nominiert hat?

Hoffentlich fliegt der Laden bald auseinander und es gibt Neuwahlen.

Ja die andere ist kaum besser.

A6 ist das neue A10

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16878 am: 12.07.2025 15:34 »
Seit ihrem Einzug in Parlamente wird die Alternative für Deutschland (AfD) in besonderer Weise behandelt. Demokratische Gepflogenheiten, die bislang für alle Parteien galten, wurden vielfach aufgeweicht oder offen verletzt, um die AfD gezielt zu schwächen oder auszuschließen. Diese Entwicklung wirft grundsätzliche Fragen über den Zustand der politischen Kultur in Deutschland auf.

Ein markantes Beispiel war die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens im Jahr 2020 mit Stimmen der AfD. Obwohl der Vorgang formal demokratisch war, folgten massive politische und mediale Proteste. Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach aus dem Ausland von einem „unverzeihlichen Vorgang“ – ein beispielloser Eingriff in föderale, parlamentarische Prozesse. Die Wahl wurde politisch rückgängig gemacht, was viele als Bruch mit demokratischen Gepflogenheiten betrachteten.

Verurteilung Merkels: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-053.html

Auch im Bundestag zeigt sich die systematische Ausgrenzung: Parlamentarische Ämter wie Vizepräsidentenposten werden der AfD trotz mehrfacher Wahlversuche konsequent verweigert – entgegen der bisherigen Praxis, jeder Fraktion einen solchen Posten zuzugestehen. Ebenso werden gemeinsame Anträge mit der AfD oft abgelehnt oder von anderen Parteien sofort zurückgezogen, selbst wenn die Inhalte deckungsgleich mit früheren eigenen Forderungen sind. In Gremien und Ausschüssen wird die AfD häufig übergangen, oder es werden Sonderregeln geschaffen, um ihren Einfluss zu minimieren.

Die Begründung der übrigen Parteien folgt meist demselben Muster: Die AfD sei „nicht demokratisch“, ihre Positionen „menschenverachtend“, sie sei ein „Feind der Verfassung“. Damit wird ein moralischer Schutzwall errichtet, hinter dem sich CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke einig zeigen – trotz teilweise unüberbrückbarer inhaltlicher Differenzen. Es bildet sich ein neuer Block der „demokratischen Parteien“, in dem die Demokratie zu einer Art Klubmitgliedschaft wird, die man verlieren kann – je nach Gesinnung oder öffentlicher Wirkung.

Hinter dieser Haltung steht auch Angst: Die AfD spricht Themen an, die viele Bürger beschäftigen, aber von den etablierten Parteien lange tabuisiert wurden – etwa Migration, innere Sicherheit oder nationale Identität. Dass die AfD damit in Umfragen stark zulegt, verunsichert die Konkurrenz. Anstatt sich argumentativ auseinanderzusetzen, wird versucht, sie auszugrenzen.

So entsteht der Eindruck einer exklusiven „unsere Demokratie“, in der Regeln flexibel angewendet werden – nicht mehr, um demokratischen Wettbewerb zu ermöglichen, sondern um ihn zu kontrollieren. Die AfD bleibt damit der systematische Außenseiter, nicht allein wegen ihrer Inhalte, sondern weil sie nicht zu dem gehören darf, was die anderen als das legitime demokratische Spektrum definieren. Das beschädigt auf Dauer das Vertrauen in faire Verfahren und erschwert eine echte Auseinandersetzung mit unbequemen politischen Alternativen.

Die gescheiterte Wahl von Frau Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin stellt einen klaren Bruch mit den bisherigen Gepflogenheiten der Richterwahl dar. Bisher wurden solche Personalien in vertraulichen Gesprächen zwischen Regierung und Opposition abgestimmt und dann im Bundestag formal bestätigt – über Parteigrenzen hinweg. Im Fall Brosius jedoch setzte sich die Union zuletzt vom vereinbarten Prozedere ab, weil der Druck aus der eigenen Basis zu groß wurde. Die CDU-Führung, allen voran Friedrich Merz, hatte zunächst Bereitschaft signalisiert, im Sinne der gewohnten "unsere Demokratie"-Ordnung mitzuwirken – also im Rahmen der sogenannten „unserer Demokratie“ (wählst du meins wähl ich deins), wie sie von Altparteien gerne propagiert wird. Doch die Parteibasis und Teile der Bundestagsfraktion machten deutlich, dass sie Brosius-Gersdorf für nicht tragbar halten – inhaltlich wie charakterlich.

In der Folge wurde die Wahl kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen – ein ungewöhnlicher und demonstrativer Schritt, der zeigt, wie brüchig der überparteiliche Konsens (in "unserer Demokratie") mittlerweile geworden ist. Brosius’ politische Vergangenheit, ihre klar linksideologischen Positionen und die fragwürdigen Überschneidungen wissenschaftlicher Arbeiten mit denen ihres Ehemannes trugen dazu bei, dass sie für große Teile des konservativen Lagers nicht mehr vermittelbar war.

Das Verhalten der SPD, die trotz allem an Brosius-Gersdorf festhält, wirkt wie ein peinlicher Rettungsversuch. Der Plan, sie „persönlich“ zur CDU-Fraktion zu schicken, um sich dort befragen zu lassen, ist nichts anderes als ein öffentliches Vorführen – und zugleich der durchschaubare Versuch, eine linksradikale Kandidatin doch noch ins Bundesverfassungsgericht zu bringen. Diese Art der politischen Inszenierung hat mit der Würde des Amtes und der Funktion eines Verfassungsrichters wenig zu tun – sie dient einzig dazu, die bisherige Machtbalance zugunsten einer klar links gefärbten Agenda zu verschieben.

Auch in dieser Episode zeigt sich deutlich: Es gibt eine „unsere Demokratie“, wie sie von den Altparteien verstanden wird – doch sie ist kein offenes System, sondern ein ideologischer Club mit Aufnahmeprüfung. Wer zu weit rechts steht – wie die AfD – wird ausgeschlossen. Wer zu weit links steht – wie Brosius-Gersdorf – wird mit aller Kraft durchgesetzt. Das Vertrauen in faire, parteiübergreifende Institutionen leidet unter diesen doppelten Standards. Und hier leidet auch die Demokratie. Ob "unsere Demokratie" darunter leidet ist absolut irrelevant.

A6 ist das neue A10

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16879 am: 12.07.2025 15:55 »
"Ein SPD-Abgeordneter aus der Fraktionsspitze sagte der Zeitung: »Wir hoffen, dass die Bedenken gegen Brosius-Gersdorf bei dem Termin in der Unionsfraktion ausgeräumt werden können. Viele ihrer Positionen wurden völlig verdreht dargestellt.« Die SPD rechnet den Angaben zufolge damit, dass die Union das Gesprächsangebot annehmen wird."

Das wird witzig:

1. Abtreibung bis zur 12. Woche vollständig entkriminalisieren

Bewertung:
Konservative sehen in dieser Forderung einen offenen Bruch mit dem Lebensschutzauftrag des Grundgesetzes.
Rechtsprechung:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Abtreibungsurteil von 1993 (BVerfGE 88, 203) klargestellt: Der Staat ist verpflichtet, das ungeborene Leben zu schützen. Eine vollständige Entkriminalisierung – wie von Brosius-Gersdorf vertreten – würde dieser Pflicht widersprechen.
Kollision: Ja. Ihre Haltung widerspricht dem bestehenden Verfassungsverständnis.



2. AfD-Verbot befürworten

Bewertung:
Ein Parteiverbot gilt in konservativen Kreisen als letztes Mittel und wird nur bei klarer Gefährdung der FDGO akzeptiert.
Rechtsprechung:
Das BVerfG lehnte 2017 das NPD-Verbot ab, da es trotz verfassungsfeindlicher Ziele keine konkrete Gefährdung sah (BVerfGE 144, 20).
Kollision: Teilweise. Ihre Haltung ist formal möglich, aber deutlich aggressiver als der bisherige Standard des Gerichts.



3. Allgemeine Impfpflicht mit Sanktionen

Bewertung:
Konservative betonen individuelle Verantwortung und lehnen Eingriffe in körperliche Unversehrtheit ohne extreme Notlage ab.
Rechtsprechung:
Das BVerfG billigte zwar die Masern-Impfpflicht (BVerfG, Beschluss vom 11.5.2022 – 1 BvR 469/20), ließ aber offen, ob eine allgemeine COVID-Impfpflicht verhältnismäßig wäre.
Kollision: Nicht eindeutig, aber konservativ kritisch. Ihre Haltung geht über das bisher legitimierte Maß hinaus.



4. Verbindliche Frauenquoten

Bewertung:
Konservative bevorzugen Leistungsprinzip statt Quotenregelungen.
Rechtsprechung:
Das BVerfG hat Quotenregelungen nur in engen Grenzen zugelassen (BVerfGE 88, 87) und stets betont, dass Gleichstellung kein Vorrangprinzip ist.
Kollision: Ja. Ihre Forderung nach verpflichtender Quote kollidiert mit dem bisherigen Verständnis von Gleichheitsgrundsatz und Leistungsprinzip.



5. Kritik an Ehegattensplitting und beitragsfreier Mitversicherung

Bewertung:
Diese Institutionen sind für Konservative Kernbestandteile des Familienschutzes nach Art. 6 GG.
Rechtsprechung:
Das BVerfG hat das Ehegattensplitting mehrfach bestätigt und als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen (BVerfGE 82, 60).
Kollision: Ja. Ihre Sichtweise steht in offenem Widerspruch zu etablierter Rechtsprechung.



6. Kopftuchverbot für Referendarinnen verfassungswidrig

Bewertung:
Konservative betonen die Notwendigkeit religiöser Neutralität des Staates im Gerichtssaal.
Rechtsprechung:
Das BVerfG hat 2020 (1 BvR 471/10) entschieden, dass ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen im Gerichtssaal zulässig sein kann.
Kollision: Ja. Ihre Position widerspricht der aktuellen Auslegung durch das Gericht.



7. Homeschooling als legitime Erfüllung der Schulpflicht

Bewertung:
Konservative unterstützen grundsätzlich Schulpflicht als Instrument der Integration und Wertevermittlung.
Rechtsprechung:
Das BVerfG hat mehrfach betont, dass Schulpflicht Vorrang hat und Homeschooling nur ausnahmsweise zulässig ist (BVerfG, Beschluss vom 31.5.2006 – 1 BvR 2620/05).
Kollision: Ja. Ihre Position widerspricht dem bisherigen Vorrang der staatlichen Bildungspflicht.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16880 am: 12.07.2025 16:28 »
Wer zu weit rechts steht – wie die AfD – wird ausgeschlossen.

Falsch. Die AfD wird nicht "ausgeschlossen", weil sie zu weit rechts steht, sondern weil sie eine extremistische Bestrebung ist und sich gegen unsere Verfassung stellt.

Konkretes Beispiel: Das von der AfD propagierte ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der FDGO vereinbar, weil es unter anderem "bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung aussetzt und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuweist" (Zitat aus dem Verfassungsschutz-Gutachten).

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16881 am: 12.07.2025 17:13 »
Die AfD ist zwar durch demokratische Wahlen in die Parlamente gekommen. Doch die AfD selbst ist deswegen nicht demokratisch. Im Gegenteil: Die AfD möchte unsere Demokratie abschaffen.

Die AfD interessiert sich in Wirklichkeit nicht für die einzelnen Menschen. Die AfD möchte vor allem so viel Macht wie möglich haben. Sie möchte Deutschland komplett umbauen.

Wir leben in Deutschland in einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie. Wir Menschen sind frei. Wir können unsere Meinung sagen und so leben, wie wir möchten, solange wir uns an die Gesetze halten. Auch Politiker und die Mitarbeiter in den Ämtern und Gerichten müssen sich an die Gesetze halten. Alle werden gleich behandelt und vor Unrecht geschützt.

Richter können selbstständig Urteile fällen. Politiker dürfen sich nicht einmischen und Richter sagen, wie das Urteil ausfallen soll. In einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie dürfen auch Journalist frei berichten. Politiker dürfen ihnen nicht vorschreiben, worüber sie berichten sollen oder worüber sie schweigen sollen. All das ist wichtig für eine Demokratie.

Die AfD ist eine große Gefahr für unsere Demokratie. Denn wenn die AfD einmal an der Macht ist, wird sich das alles ändern. Die AfD würde die Demokratie immer weiter schwächen, bis kaum noch etwas davon übrig ist. Wenn einzelne Bereiche der Demokratie abgeschafft sind, bekommt man sie nur schwer wieder zurück.

Sind wichtige Teile der Demokratie abgeschafft, dann gibt es keinen Schutz mehr für die Menschen. Die AfD könnte tun, was sie will. Niemand wäre mehr sicher.

Das gilt besonders für jene Menschen, die für die AfD nicht deutsch genug sind. Die AfD will bestimmen, wer in Deutschland leben darf und wer nicht. Sie will auch
bestimmen, wer als Deutscher oder als Deutsche gilt. Für die AfD sind manche Menschen keine Deutschen, obwohl sie einen deutschen Pass haben. Deshalb will die AfD diese Menschen schlechter als andere Menschen behanden und ausweisen.

Und AfD-Politiker gehen noch weiter: Sie fordern, dass man auch Menschen mit deutschem Pass aus Deutschland fortbringt. Sie begründen das damit, dass diese
Menschen nicht der „deutschen Kultur“ angehören. Sie sprechen auch schlecht über Menschen mit anderer Hautfarbe oder anderer Religion.

Auch Menschen, die anders denken als die AfD, wären in Gefahr.

Die AfD kann auch für die Menschen gefährlich sein, die sie wählen. Denn die AfD könnte auch ihnen nach der Wahl ihre Rechte wegnehmen.

Die AfD ist eine große Gefahr für die Freiheit, den Rechtsstaat und ein friedliches Zusammenleben in Deutschland.

Es wird immer deutlicher, dass die AfD zur Durchsetzung ihrer Vorstellungen Gewalt anwenden will. Wenn die AfD an die Macht kommt, dann ist das für uns Menschen in Deutschland gefährlich. Das kann auch für die Menschen gelten, die die AfD wählen.

Das beste Beispiel dafür sind die USA. Dort sind auch Menschen deportiert worden, die seit 40 Jahren in den USA leben, Steuern bezahlen, arbeiten gehen, nie straffällig wurden und Trump gewählt haben.

Linksextremismus" (Linksextremismus) bezeichnet im politischen Kontext Bestrebungen, die auf eine Ablehnung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen und eine Verabsolutierung von Gleichheit und Freiheit anstreben, oft unter Verwendung von Gewalt oder anderen nicht-demokratischen Mitteln. Es ist ein Sammelbegriff für verschiedene Strömungen, die oft von Anarchismus oder Kommunismus inspiriert sind.

Nur weil Frau Brosius-Gersdorf hier andere Positionen hat als das konservative Lager ist sie keine Extremistin. Sie sieht bei den von dir genannten Punkten einen Spielraum, die bisherigen Gesetze anzupassen, ohne dass solche Anpassungen verfassungswidrig wären. Damit regt sie auch eine Debatte an, an deren Ende das Parlament entscheidet, in welche Richtung es gehen sollte.

Ich teile auch nicht alle ihre Ansichten; das tue ich übrigens bei den von den konservativen Richtern auch nicht. Ihr aber vorzuwerfen, sie würde mit Gewalt versuchen, die FDGO zu beseitigen, ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16882 am: 12.07.2025 17:59 »
Wer zu weit rechts steht – wie die AfD – wird ausgeschlossen.

Falsch. Die AfD wird nicht "ausgeschlossen", weil sie zu weit rechts steht, sondern weil sie eine extremistische Bestrebung ist und sich gegen unsere Verfassung stellt.

Konkretes Beispiel: Das von der AfD propagierte ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der FDGO vereinbar, weil es unter anderem "bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung aussetzt und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuweist" (Zitat aus dem Verfassungsschutz-Gutachten).

Warum lasst ihr euch auf diesen sachlichen Unsinn ein, den jener Nutzer hier im Forum unter dem ihm an dieser Stelle des Forums passenden Pseudonym in die Debatte einwirft? Nicht umsonst ist der Post von 15:55 Uhr KI-generiert, was sich u.a. daran zeigt, dass die KI hier wie regelmäßig noch nicht in der Lage war, die Verweise einheitlich zu gestalten. Sie sucht nach Quellen als Beleg, beherrscht aber die Methodik des einheitlichen Quellenbelegs noch nicht. Deshalb wird mal nach dem Aktenzeichen (1 BvR 469/20) und mal nach den Entscheidungssammlungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 88, 87) belegt, was kunterbund durcheinander geht. Der Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts macht dabei zunächst einen seriösen Eindruck. Jedoch wird die im Einzelnen in jedem der sieben Punkte komplexe und deshalb differenziert zu betrachtende Rechtsprechung beider Senate gar nicht zur Kenntnis genommen, sondern auch hier folgen nur die KI-generierten Behauptungen. Dabei geht es bspw. in der Entscheidung BVerfGE 88, 87 gar nicht um eine Quotenregelung (s. den behaupteten Punkt 4), sondern darum, ob es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sein sollte, Transsexuellen unter 25 Jahren die Vornamensänderung nach § 1 des Transsexuellengesetzes zu versagen, die älteren Transsexuellen gewährt wird (https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088087.html). Es wurde also noch nicht einmal betrachtet, ob die KI-generierten Angaben überhaupt korrekt sind, was hinlänglich genug zeigt, welches Verständnis von seriösem Arbeiten hier den Blick leitet. Die KI wiederum hat sich an dieser Stelle geirrt, weil sie den Unterschied zwischen dem Thema Transsexualität und Quotenregelung nicht erkennen konnte. Dumm gelaufen, würde ich sagen.

Darüber hinaus ist auch jener Post entweder von weitgehender Unkenntnis oder von gezielter Missachtung seriöser Interpretationsmethoden durchzogen, was sich daran zeigt, dass die Brosius-Gersdorf in den sieben Punkten unterstellten Ansichten nicht an tatsächlichen Quellen belegt, sondern sie wie gehabt nur behauptet werden. Insofern werden auch hier wieder irgendwelche Behauptungen herbeifantasiert, die von Brosius-Gersdorf i.d.R. so gar nicht vertreten werden.

Warum soll man sich mit einem solchen Käse beschäftigen? Es geht nicht darum, seriös zu debattieren, sondern zum Nutzen der eigenen Agenda den öffentlichen Raum zu besetzen, und zwar hier bei uns hinsichtlich des öffentlichen Diensts. Dass es ihm ausschließlich darum geht, hat der Nutzer nun hinreichend bewiesen, weshalb seine Posts hier in den letzten Tagen regelmäßig gelöscht worden sind. Seine plumpen Fälschungen dienen nicht einer sachlichen Debatte, sondern der Zerstörung einer sachlichen Diskussionskultur. Das hat sich, seitdem seine entsprechenden Posts gelöscht worden sind, nicht geändert, womit er zeigt, dass er nur eines will: regelmäßig so weitermachen wie bisher. Denn geändert hat sich nur der Anschein, den sich der Nutzer geben will. Die Agenda bleibt dieselbe: Sachliche Diskussionen und die dafür vorhandenen Foren zu diskreditieren und so beides zu verunmöglichen. Ergo: Don't feed the troll.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16883 am: 12.07.2025 18:31 »
Doch die AfD selbst ist deswegen nicht demokratisch. Im Gegenteil: Die AfD möchte unsere Demokratie abschaffen.

Gibt es dazu eine seriöse Quelle? Und ich meine jetzt nicht den unter Faeser instrumentalisierten Verfassungsschutz.
Wenn es so klar ist, warum scheut die CDU den Gang nach Karlsruhe?

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16884 am: 12.07.2025 18:46 »
Gibt es dazu eine seriöse Quelle? Und ich meine jetzt nicht den unter Faeser instrumentalisierten Verfassungsschutz.

Der Befund des Verfassungsschutzes fußt "auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst".

Was veranlasst dich zur (haltlosen) Behauptung einer angeblichen Instrumentalisierung?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16885 am: 12.07.2025 18:50 »
Gibt es dazu eine seriöse Quelle? Und ich meine jetzt nicht den unter Faeser instrumentalisierten Verfassungsschutz.

Der Befund des Verfassungsschutzes fußt "auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst".

Was veranlasst dich zur (haltlosen) Behauptung einer angeblichen Instrumentalisierung?

Erfahrung?  :D

Mal ehrlich, dass das Gutachten ein Witz ist, wurde ja quasi schon durch das Aussetzen und die Veröffentlichungen eingestanden. Und wer Nancy auch nur ein bisschen verfolgt hat, naja ...

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16886 am: 12.07.2025 18:54 »
Leider ist jetzt genau das eingetreten, was ich in meinem Beitrag vom vergangenen Montag Mittag
ähm nein "selbst auf die Schulter Klopfer", was gem. meinem Beitrag vor Monaten eingetreten ist:
Wann die wertschätzenden Politiker "Ihre" Richter wieder weit jenseits der gesetzten Fristen entlassen, steht auf einem anderen Blatt. Herbst 25 wäre schon blitzschnell, Sommerpause des Parlaments hat Vorrang.

Ob man nun im Detail diesen Kindergarten, Kasperle- Affentheater, Volksverdummung hier noch fast vollkommen off-topic hier mit
nur völlige politische Idioten,
breit treten muss? Herzlichen Glückwunsch!
Warum lasst ihr euch auf diesen sachlichen Unsinn ein,

Da durchdringe ich wohl erst Mal lyrische Fachliteratur von Wolfram Lotz (z. B. zu finden als Hörspiel in der ARD Audiothek)

zwei kleine Ausschnitte seien mir mal erlaubt zu zitieren:

"Die Politiker schlafen auf dem Bauch und da
schlafe ich auch

Rauch! Rauch! Rauch!
Die Politiker sind Rauch!
Und wir, wir –

Gartenschlauch!"


"Die Politiker kochen Kartoffeln
schneiden sie in Scheiben
würfeln Zwiebeln und Speck
und braten es an in der Pfanne
Bratkartoffeln nennt man das, ihr Idioten!"

___

Heute im Handelsblatt:
„Richter müssen immer in derselben Besetzung in einer Sache entscheiden, von Anfang bis zu Ende“.
Denn hier ist ja offensichtlich, dass die Verfahren mit dem Ausscheiden von Ulrich Maidowski zum Abschluss gebracht werden sollen.
Darüber hinaus ist auch jener Post entweder von weitgehender Unkenntnis oder von gezielter Missachtung seriöser Interpretationsmethoden durchzogen

Die drei bisher Richtenden sind am Freitag wohl vergeblich um das Schloss Bellevue spaziert, denn die König/Maidowski Besetzungsära sollten spätestens seit letzten Montagabend als "gesichert" passé für nächste Woche gelten. Also ist/sollte in 'offensichtlicher' Vorausschau die Verfahren bis in dieser Kalenderwoche abgeschlossen sein. Oder haben sie (wie ich) gewusst, dass sie die Beratung in der politischen Sommerpause beginnen und beenden werden können?

Also sind die Verfahren so was von "offensichtlich" im abgelaufenem Zeitfenster abgeschlossen worden. Da hat jeder bereits offene (Ein)sicht in die Verfahren genommen. Alle, nur ich bin blind, oder ist das alles mal wieder belegloser "Stuß"?

Erst im Beschlusstext selbst, wird die Besetzung deutlich und die Veröffentlichung liegt unbestimmt in der Zukunft. Unbestimmt zumindest für die nicht mit den Verfahren betraute.
« Last Edit: 12.07.2025 19:04 von A9A10A11A12A13 »

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16887 am: 12.07.2025 19:19 »
Die AfD ist zwar durch demokratische Wahlen in die Parlamente gekommen. Doch die AfD selbst ist deswegen nicht demokratisch. Im Gegenteil: Die AfD möchte unsere Demokratie abschaffen.

 Die AfD möchte vor allem so viel Macht wie möglich haben. Sie möchte Deutschland komplett umbauen.

Falsch: Links/Grün möchte Deutschland komplett umbauen, siehe Göring Eckhardt: "Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich darauf", oder Brandner auf die Frage, ob das nicht zu Lasten des Wohlstands geht: "Es wird einen anderen Wohlstand geben".

Rentenonkel

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« Antwort #16888 am: 12.07.2025 19:43 »
Doch die AfD selbst ist deswegen nicht demokratisch. Im Gegenteil: Die AfD möchte unsere Demokratie abschaffen.

Gibt es dazu eine seriöse Quelle? Und ich meine jetzt nicht den unter Faeser instrumentalisierten Verfassungsschutz.
Wenn es so klar ist, warum scheut die CDU den Gang nach Karlsruhe?

Falls Du mit seriöser Quelle etwas außerhalb der Politik meinst, habe ich hier was von Verdi Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen gefunden:

https://share.google/WrnstzRgvsdc5LeQN

Ist eine PDF Datei

Ein Rechtsstaat bewährt sich gerade dadurch, dass er Rechte von Minderheiten schützt, sogar die Rechte derjenigen, die den Rechtsstaat selbst nicht achten. Daher sind die Hürden für ein Parteienverbot sehr hoch. Demokratiefeindlich reicht dafür nicht aus.

Ausserdem dürfte sich das Problem unabhängig vom Ausgang durch ein Verbotsverfahren nur verschärfen. Entweder wird die Partei verboten und die Anhänger gründen sich neu oder radikalisieren sich oder die Partei wird nicht verboten und die Partei radikalisiert sich weiter, weil sie quasi einen Persilschein hat.

Auch wenn die Demokratie demokratiefeindliche Meinungen ertragen muss, muss sie demokratiefeindliche Parteien nicht finanzieren. Ob die Beweise ausreichen, um ein solches Verfahren gerichtsfest durchzuführen, kann ich allerdings nicht beurteilen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16889 am: 12.07.2025 21:54 »
Verdi? Da können wir auch gleich die SED ähm Linkspartei fragen. Noch lächerlicher geht es nicht.

Wollen nicht die Linken den demokratischen Sozialismus einführen? Die Agenda wird bestimmt von Miersch, Stegner und Co. unterstützt.

Rot-Rot-Grün will unser Land umbauen und die SPD wollte mit den zwei Richterinnen weitere Grundsteine dafür legen.